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BezG Potsdam, 22.09.1992 - 1 S 104/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 125; BGB § 242; BGB § 313; BGB § 873; BGB § 925; BGB § 433; EGBGB Art. 142 (i. d. 1930 geltenden Fassung); PrAGBGB v. 20.9.1899 Art. 12 § 2; FGG (i. d. 1930 geltenden Fassung) §§ 169 bis 180
Wirksamkeit trotz unwirksamer Beurkundung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1497
- VersR 1992, 1525
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.1993 - 1 S 209/93
Allgemeiner Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip, Zustellungen bei Entscheidung …
Hatte also ein beschwerter Beteiligter noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.5.1993 die Möglichkeit, das Urteil nach altem Recht mit Berufung anzufechten, erwarb er nach Auffassung des Senats eine formelle Rechtsposition, die ihm nachträglich aus den dargelegten Gründen der Rechtsmittelsicherheit und -klarheit nicht, jedenfalls nicht ohne deutliche Regelungen des Gesetzgebers, wieder genommen werden darf (vgl. OLG Köln, Beschl.v. 29.8.1977, FamRZ 1977, 722; der erkennende Senat unter Hinweis auf § 96 Abs. 2 VwVfG , Beschl.v. 29.10.1992 - 1 S 104/92 - BayObLG, Beschl.v. 17.5.1989, NJW 1990, 396 unter Hinweis auf die fehlende Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde nachträglich zuzulassen; zur Zustimmung neigend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl.v. 4.9.1992, VIZ, 1992, 480; anderer Auffassung Jäde, SächsVB1 1993, 197 ff.).