Rechtsprechung
DG Magdeburg, 10.07.2010 - DG 4/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 32 Abs 1 S 1 DRiG, § 114 VwGO
Richterdienstrecht: Versetzung eines Richters auf Lebenszeit in Sachsen-Anhalt an ein Gericht eines anderen Gerichtszweiges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- DG Magdeburg, 10.07.2010 - DG 4/09
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 9/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2003 - AR (Ri) 1/03
Versetzung eines Richters gegen seinen Willen wegen Änderung der …
Auszug aus DG Magdeburg, 10.07.2010 - DG 4/09
Die Tatsache, dass ein "Personalüberhang" bei anderen Arbeitsgerichten vorhanden ist, führt nicht zur Unanwendbarkeit des § 32 DRiG (vgl. auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Beschluss v. 19.12.2003, AR (Ri) 1/03, zitiert nach: juris).
- DGH Brandenburg, 12.04.2013 - DGH Bbg 1.13
Direktorin des Arbeitsgerichts; Veränderung in der Einrichtung der Gerichte; …
Geht es um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung infolge einer Veränderung der Gerichtsorganisation, so ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung auf den Gerichtszweig abzustellen, dem der betroffene Richter ursprünglich angehörte (ebenso Dienstgericht Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2010 - DG 4/09 -, juris, bestätigt durch Dienstgericht des Bundes beim BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 9/10 -, juris).