Rechtsprechung
   DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41933
DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21 (https://dejure.org/2022,41933)
DG Meiningen, Entscheidung vom 24.06.2022 - DG 2/21 (https://dejure.org/2022,41933)
DG Meiningen, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - DG 2/21 (https://dejure.org/2022,41933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
    Unzulässig sind im Gegensatz dazu über § 26 Abs. 2 DRiG hinausgehende Maßnahmen, wie Beanstandungen, Missbilligungen oder Rügen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83 -, juris, Rn 14; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2017 - RiZ (R) 1/17 -, juris, Rn 22).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urt. v. 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17, BeckRS 2017, 133753).

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befasst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84 -, BGHZ 93, 238-245, Rn. 11, juris, m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
    Unzulässig sind im Gegensatz dazu über § 26 Abs. 2 DRiG hinausgehende Maßnahmen, wie Beanstandungen, Missbilligungen oder Rügen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83 -, juris, Rn 14; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2017 - RiZ (R) 1/17 -, juris, Rn 22).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
    Diese Äußerungen stellen der Sache nach eine Beanstandung dar und überschreiten den Rahmen der nach § 26 Abs. 2 DRiG erlaubten Maßnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 1967 - RiZ (R) 2/66 -, juris, Rn 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht