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DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen …
Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
Unzulässig sind im Gegensatz dazu über § 26 Abs. 2 DRiG hinausgehende Maßnahmen, wie Beanstandungen, Missbilligungen oder Rügen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83 -, juris, Rn 14; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2017 - RiZ (R) 1/17 -, juris, Rn 22).Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urt. v. 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17, BeckRS 2017, 133753).
- BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters
Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befasst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84 -, BGHZ 93, 238-245, Rn. 11, juris, m.w.N.). - BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche …
Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
Unzulässig sind im Gegensatz dazu über § 26 Abs. 2 DRiG hinausgehende Maßnahmen, wie Beanstandungen, Missbilligungen oder Rügen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 4/83 -, juris, Rn 14; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2017 - RiZ (R) 1/17 -, juris, Rn 22). - BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
Diese Äußerungen stellen der Sache nach eine Beanstandung dar und überschreiten den Rahmen der nach § 26 Abs. 2 DRiG erlaubten Maßnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 1967 - RiZ (R) 2/66 -, juris, Rn 28).