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   DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14   

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https://dejure.org/2014,37485
DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14 (https://dejure.org/2014,37485)
DG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.11.2014 - 1 DG 1/14 (https://dejure.org/2014,37485)
DG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. November 2014 - 1 DG 1/14 (https://dejure.org/2014,37485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Richteramtsrecht in Rheinland-Pfalz: Teilzeitbeschäftigung von Richtern in Form eines Blockmodells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Die in § 7 LRiG getroffene gesetzgeberische Entscheidung gegen eine Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell könne auch nicht unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache O'Brien (Urteil vom 1. März 2012 - C - 393/10) übergangen werden.

    Ein unmittelbarer Rechtsanspruch lässt sich auch nicht aus der am 6. Juni 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in Verbindung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (C - 393/10) herleiten.

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 1/05

    Besetzung des Dienstgerichts des Bundes bei Entscheidungen über die Erinnerung

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Eine Festsetzung des Streitwertes ist entbehrlich, weil Verfahren vor den Richterdienstgerichten in § 1 Gerichtskostengesetz - GKG - nicht aufgeführt sind und deshalb keine Gerichtskosten erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 1/05-, NJW 2006, 1003).
  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Eine Festsetzung des Streitwertes ist entbehrlich, weil Verfahren vor den Richterdienstgerichten in § 1 Gerichtskostengesetz - GKG - nicht aufgeführt sind und deshalb keine Gerichtskosten erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 1/05-, NJW 2006, 1003).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009, Az.: 1 WB 48.07, BVerwGE 134, 59; BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990, Az.: 1 BvR 402/87, BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006, Az.: 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24 - juris -).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Mangels vergleichbarer Sach- und Rechtslage scheidet eine analoge Anwendung der §§ 73 LBG i.V.m. § 5 ArbZVO von vorneherein aus (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21. September 1983, NJW 1983, 62; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009, aaO).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009, Az.: 1 WB 48.07, BVerwGE 134, 59; BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990, Az.: 1 BvR 402/87, BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006, Az.: 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24 - juris -).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Dieser vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot entwickelte Grundsatz verlangt, dass der Gesetzgeber in grundlegenden normativen Bereichen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat und nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive überlassen darf (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009, Az.: 1 WB 48.07, BVerwGE 134, 59; BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990, Az.: 1 BvR 402/87, BVerfGE 83, 130 und Urteil vom 24. Mai 2006, Az.: 2 BvR 669/04, BVerfGE 116, 24 - juris -).
  • BGH, 16.03.2005 - RiZ(R) 1/04

    Beamtenrecht - Altersteilzeit für Richter

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Diese Notwendigkeit besteht im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz umso mehr, als im Richterverhältnis hinzutritt, dass sich die Genehmigung oder die Nichtgenehmigung von Teilzeitbeschäftigung auf die in Art. 97 GG garantierte richterliche Unabhängigkeit auswirken kann (BGH, Urteil vom 16. März 2005, RiZ (R) 1/04 mit Verweis auf die Gesetzesmaterialien - juris -), weswegen der Richter einen (gebundenen) Rechtsanspruch auf Gewährung von Teilzeitbeschäftigung hat, um jeglichen Zwang bzw. Druck auf den Richter bzw. die Richterin zu vermeiden.
  • BGH, 27.02.1989 - RiZ(R) 4/88

    Ermäßigung der Dienstzeit durch teilweise Freistellung

    Auszug aus DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
    Eine völlige Freistellung von jeglicher Dienstleistung sei mit ihr grundsätzlich nicht zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1989 - RiZ (R) 4/88 - juris).
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