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   DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,34323
DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1994,34323)
DGH Berlin, Entscheidung vom 25.05.1994 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1994,34323)
DGH Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1994,34323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstliche Überprüfbarkeit einer Terminsverlegung des Richters; Rechtmäßigkeit einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richter verlegt Gerichtstermin, um gegen Überlastung zu demonstrieren - Kein Dienstvergehen, da eine kurze Abwesenheit angesichts der Überlastung nicht ins Gewicht fällt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

    Deshalb ist eine Einflußnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflußnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10

    Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung;

    Deshalb ist eine Einflussnahme des Dienstvorgesetzten auf eine konkrete Terminierung grundsätzlich unzulässig; er hat sich vielmehr jeder direkten oder indirekten oder auch nur mental-psychischen Einflussnahme zu enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ (R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198, und vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353; KG, Urteil vom 25. Mai 1994 - DGH 2/93, DRiZ 1995, 438).".
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