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   DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07   

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DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07 (https://dejure.org/2008,82507)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2008 - DGH 2/07 (https://dejure.org/2008,82507)
DGH Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2008 - DGH 2/07 (https://dejure.org/2008,82507)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07
    Diese grundlegenden Unterschiede habe das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung zur Beamtenversorgung (BVerfGE 76, 256, 344 ff.) nachdrücklich betont.

    Die Entscheidung BVerfGE 76, 256 betrifft die Verfassungsmäßigkeit von § 55 BeamtVG und die Anrechnung von Renten auf Abgeordnetenbezüge.

    Es hat diese Ungleichbehandlung durch die vom Gesetzgeber hierzu angestellten Erwägungen für sachlich gerechtfertigt erachtet und in diesem Kontext die von der Antragsgegnerin angeführten Besonderheiten des Ministeramtes (vorübergehender Einschnitt in das Berufsleben, wirtschaftliches Sicherungsbedürfnis) als sachlich vertretbare Gesichtspunkte des Gesetzgebers referiert (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07
    Im Ergebnis Gleiches gilt für die von der Berufung ferner in Bezug genommene Entscheidung BVerfGE 40, 276.

    Hierzu hat das Gericht ausgeführt, dass ein Beamter, der als Abgeordneter keinen Dienst leiste, für die Dauer seiner Mitgliedschaft im Parlament ohne Bezüge zu beurlauben oder das Ruhen seiner Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis anzuordnen sei (vgl. BVerfGE 40, 276 ).

  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Auszug aus DGH Brandenburg, 28.04.2008 - DGH 2/07
    Die nach § 68 Nr. 1 BbgRiG statthafte - zulassungsfreie - Berufung (vgl. BGHZ 144, 123, 129) ist auch im Übrigen zulässig; sie ist insbesondere fristgerecht eingelegt und begründet worden (vgl. § 83 Satz 1 BbgRiG, § 124 a Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 VwGO).
  • BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 4/08

    Rechtsgrundlage für die Entlassung eines Richters aus dem Beamtenverhältnis auf

    unter Abänderung des am 28. April 2008 verkündeten und am 2. Juli 2008 zugestellten Urteils des Brandenburgischen Dienstgerichtshofs für Richter (Az.: DGH 2/07) den Antrag abzuweisen.
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Dem steht ferner auch nicht die Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2000 - RiZ (R) 4/99 -, BGHZ 144, 123-133) und des Brandenburgischen Dienstgerichtshofs für Richter (Brandenburgischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 28. April 2008 - DGH 2/07 -, Rn. 14, juris) entgegen, da diese die zulassungsfreie Berufung nur im Hinblick auf Prüfungs- und Versetzungsverfahren (vgl. § 80 DRiG, §§ 65 Nr. 2-4, 80ff. BbgRiG) für statthaft erklärt und dies im Wesentlichen mit der nach § 80 Abs. 2 DRiG stets zuzulassenden Revision begründet.
  • DGH Brandenburg, 11.12.2012 - DGH Bbg 4.12

    Richterdienstrecht; Prüfungsverfahren; Entlassung; Klage gegen dienstliche

    Diese Regelung ist im dienstgerichtlichen Verfahren gemäß § 83 Satz 1 BbgRiG a.F. grundsätzlich entsprechend anwendbar, weil die Verwaltungsgerichtsordnung keine Berufung kraft Gesetzes kennt, sondern das Verwaltungsgericht über deren Zulassung gemäß § 124a Abs. 1, Abs. 2 VwGO entscheidet (ebenso zur Anwendbarkeit des § 124a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 VwGO - wie selbstverständlich - ohne weitere Begründung Brandenburgischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 28. April 2008 - DGH 2/07 -, juris Rn. 14).
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Die gegen den ablehnenden Beschluss des Dienstgerichts vom 20.4.2007 erhobene Beschwerde wurde vom Dienstgerichtshof mit Beschluss vom 8.8.2007 - DGH 2/07 - zurückgewiesen.
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 05.03.2021 - DG 11/15

    Wahrnehmung einer dem Richter am Sozialgericht obliegenden Vertretung aufgrund

    Dem steht ferner auch nicht die Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2000 - RiZ (R) 4/99 -, BGHZ 144, 123-133) und des Brandenburgischen Dienstgerichtshofs für Richter (Brandenburgischer Dienstgerichtshof für Richter, Urteil vom 28. April 2008 - DGH 2/07 -, Rn. 14, juris) entgegen, da diese die zulassungsfreie Berufung nur im Hinblick auf Prüfungs- und Versetzungsverfahren (vgl. § 80 DRiG, §§ 65 Nr. 2-4, 80ff. BbgRiG) für statthaft erklärt und dies im Wesentlichen mit der nach § 80 Abs. 2 DRiG stets zuzulassenden Revision begründet haben.
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