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DGH München, 18.03.2021 - DGH 1/21 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; BayBesG Art. 9, Art. 10, Art. 46; DRiG § 21, § 35, § 80; BayRiStAG Art. 53 Abs. 3 Nr. 2, Art. 63
Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte eines Richters bei Ernennung zum hauptamtlichen Professor, hier auch Zuständigkeitsfrage des Bayerischen Dienstgerichtshofs
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- DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93
Vorläufige Untersagung der richterlichen Amtsgeschäfte wegen Näheverhältnis zum …
Auszug aus DGH München, 18.03.2021 - DGH 1/21
Da das Gesetz selbst die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Untersagung nicht näher umschreibt und auch der Verweis auf § 123 VwGO allein verfahrensrechtliche Bedeutung hat, hat der Senat darüber unter Abwägung der widerstreitenden dienstlichen und persönlichen Belange zu befinden (Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1993 - DGH 2/93 - NJW-RR 1994, 315).Selbst wenn man trotz Art. 63 Abs. 3 BayRiStAG (entsprechende Anwendung des § 123 VwGO) die sachlichen Voraussetzungen für den Erlass einer vorläufigen Regelung mit den in der Beschwerdebegründung zitierten Kommentarstellen von § 123 VwGO (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund) abkoppelt, bleibt es dennoch dabei, dass das angerufene Gericht unter Abwägung der widerstreitenden dienstlichen und persönlichen Belange des betroffenen Richters zu befinden hat (vgl. Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1993 - DGH 2/93 - NJW-RR 1994, 315).
- BGH, 03.12.2013 - RiZ(B) 7/13
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Dienstgerichtshofs …
- BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 1/05
Besetzung des Dienstgerichts des Bundes bei Entscheidungen über die Erinnerung …
Auszug aus DGH München, 18.03.2021 - DGH 1/21
Eine Streitwertfestsetzung war nicht veranlasst, da das Verfahren gerichtskostenfrei ist (BGH (Dienstgericht des Bundes), Beschluss vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 1/05 -,juris).