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   DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/2020   

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DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/2020 (https://dejure.org/2021,52147)
DGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2021 - 1 DGH 1/2020 (https://dejure.org/2021,52147)
DGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2021 - 1 DGH 1/2020 (https://dejure.org/2021,52147)
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  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Die dienstliche Beurteilung eines Richters und jede dazu abgegebene Stellungnahme einer übergeordneten dienstaufsichtführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befasst, stellen Maßnahmen der Dienstaufsicht iSd § 26 Abs. 3 DRiG dar, gegen die mit der nachvollziehbaren Behauptung, sie beeinträchtigten die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht im Prüfungsverfahren angerufen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

    Jedoch hat das Dienstgericht zutreffend erkannt, dass ein Vorverfahren vorliegend entbehrlich ist, weil sich der Antragsgegner im Verfahren auf die Sache insgesamt eingelassen und zu erkennen gegeben hat, die Maßnahme weiterhin für recht- und zweckmäßig zu halten (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 19.02.2019 - 2 C 56/07; BGH Urteil vom 13.02.2014 - RiZ (R) 5/13; BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGH Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01; BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Sie ist unzulässig, wenn der Richter durch die in ihr enthaltene Kritik veranlasst werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGH Urteil vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01; BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

    Zwar sind Hinweise auf charakterliche Eigenschaften oder Mängel in einer dienstlichen Beurteilung zulässig, soweit sie mit der dienstlichen Tätigkeit des Richters im Zusammenhang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteile vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01 und vom 14.04.1997 - RiZ (R) 3/96).

  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86

    Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Abweichend zu der angefochtenen Entscheidung des Dienstgerichts ist der Kontext einer Formulierung sehr wohl relevant, wenn sich eine unzulässige Verhaltenssteuerung gerade aus diesem ergeben kann (ebenso BGH Urteil vom 30.03.1987 - RiZ (R) 5/86).

    Ein Hinweis darauf, dass ein Richter sich seiner richterlichen Unabhängigkeit bewusst ist und Einflussnahmen abwehrt, darf niemals eine negative Charakterisierung darstellen (in diesem Sinne auch BGH Urteil vom 30.03.1987 - RiZ (R) 5/86 zu der in einer Beurteilung enthaltenen Formulierung "Betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzen ").

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Der fehlende Anwaltszwang beruht auf den Besonderheiten des Prüfungsverfahrens, aufgrund derer eine Nichtanwendbarkeit von § 67 Abs. 4 VwGO bundesrechtlich geboten ist (BGH Urteile vom 13.02.2014 - RiZ (R) 5/13 und vom 31.01.1984 - RiZ (R) 4/84; BGH Beschluss vom 27.10.1988 - RiZ (R) 5/88).

    Jedoch hat das Dienstgericht zutreffend erkannt, dass ein Vorverfahren vorliegend entbehrlich ist, weil sich der Antragsgegner im Verfahren auf die Sache insgesamt eingelassen und zu erkennen gegeben hat, die Maßnahme weiterhin für recht- und zweckmäßig zu halten (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 19.02.2019 - 2 C 56/07; BGH Urteil vom 13.02.2014 - RiZ (R) 5/13; BGH Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00).

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Zwar sind Hinweise auf charakterliche Eigenschaften oder Mängel in einer dienstlichen Beurteilung zulässig, soweit sie mit der dienstlichen Tätigkeit des Richters im Zusammenhang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteile vom 25.09.2002 - RiZ (R) 4/01 und vom 14.04.1997 - RiZ (R) 3/96).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Der Versuch des Dienstvorgesetzten, auf die konkrete Terminierungspraxis Einfluss zu nehmen, beeinträchtigt diesen Kernbereich iSd § 26 Abs. 3 DRiG (BGH Urteil vom 15.11.2007 - RiZ (R) 4/07).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2000 - 1 DGH 2/99
    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Die Terminierung von Streitsachen gehört zum Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. hierzu schon Urteil des 1. Senats des Dienstgerichtshofs vom 14.07.2000 - 1 DGH 2/99).
  • BGH, 20.07.2018 - RiZ(R) 1/18

    Dienstunfähigkeit eines Richters wegen affektiver Störungen

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Die rahmenrechtlich durch § 83 DRiG iVm § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG vorgegebene sinngemäße Geltung der Vorschriften der VwGO bedeutet deren Anwendbarkeit nur, soweit sich diese mit der Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens im DRiG vereinbaren lässt (BGH Urteil vom 20.07.2018 - RiZ (R) 1/18 zu einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Bei einer dienstlichen Beurteilung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (BVerwG Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14), weshalb die Fristbestimmungen enthaltenden Vorschriften über die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage der VwGO nicht anwendbar sind.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus DGH Nordrhein-Westfalen, 13.03.2021 - 1 DGH 1/20
    Zwar hat der BGH eine Einfügung von Vertretungszwang in das Deutsche Richtergesetz für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 4/83).
  • BGH, 27.10.1988 - RiZ(R) 5/88

    Anwaltliche Vertretung in Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes

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