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DGH Sachsen, 24.08.1999 - DGH 1/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulassung der Beschwerde gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Dienstgerichts; Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht; Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit von Mitgliedern des Präsidiums
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 66 DG 3/99
- DGH Sachsen, 24.08.1999 - DGH 1/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 941
- DVBl 2000, 502 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06 Ob vorliegend die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nach §§ 73 Abs. 3 DRiG, 126 BRRG erforderlich war, dagegen Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 21e, Rn. 122, Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., § 21e GVG, Rn. 25; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 21e GVG, Rn. 31; Sangmeister, a.a.O., S. 85; vgl. dazu auch Dienstgerichtshof Dresden, Beschluss vom 24. August 1999 - DGH 1/99 -, NJW-RR 2000, 941, und wer ggf. für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig gewesen wäre, für die Zuständigkeit des Justizministeriums sprechen §§ 73 Abs. 3 DRiG, 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BRRG; § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO; Verordnung über richter- und beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Justizministeriums Zuständigkeitsverordnung JM - ZustVO JM -, vom 22. Mai 2000, GV.
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