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DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 22 Abs. 1
Entlassung eines Richters auf Probe aus gesundheitlichen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83
Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung
Auszug aus DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, NJW 1984, 1240 ). - BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Auszug aus DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Durch diese gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass nur fachlich und persönlich geeignete Bewerber zu Richtern auf Lebenszeit ernannt werden (vgl. u.a. BGH - Dienstgericht des Bundes - DRiZ 1997, 67, 1972, 133; OLG Naumburg, DRiZ 2000, 15). - DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98
Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des …
Auszug aus DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Durch diese gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass nur fachlich und persönlich geeignete Bewerber zu Richtern auf Lebenszeit ernannt werden (vgl. u.a. BGH - Dienstgericht des Bundes - DRiZ 1997, 67, 1972, 133; OLG Naumburg, DRiZ 2000, 15). - BGH, 05.07.1974 - RiZ(R) 4/73
Dienstenthebung eines Hilfsstaatsanwalts - Dienstunfähigkeit wegen geistiger …
Auszug aus DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Ist dies der Fall, dann kann die Entlassung nach § 22 Abs. 1 DRiG auch gerechtfertigt sein, ohne dass mit Hilfe ärztlicher Sachverständiger geklärt worden ist, ob der Verdacht einer medizinischen Prüfung standhält, vgl. BGH, DRiZ 1974, 388. - BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98
Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von …
Auszug aus DGH Thüringen, 22.03.2000 - DGH-U 3/99
Der BGH hat in der Revisionsentscheidung in jenem Verfahren, vgl. DRiZ 1999, 182, zum - verneinten - Erfordernis einer Beteiligung des Präsidialrates am Widerspruchsverfahren ausgeführt: "Für das nach § 66 Abs. 2 DRiG durchzuführende Vorverfahren gelten nach § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung sinngemäß.