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   DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09   

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DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09 (https://dejure.org/2009,79651)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2009 - DGH 1/09 (https://dejure.org/2009,79651)
DGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - DGH 1/09 (https://dejure.org/2009,79651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach einem schweren Dienstvergehen; Nachweis der eingeschränkten Schuldfähigkeit bei einem Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (65)

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
    Das BVerfG hat sich bereits mehrfach mit der Entfernung aus dem Dienst (nebst Wegfall der Dienstbezüge und aller sonstigen Leistungen des Dienstherrn) befasst und diese Maßnahme als schuldangemessen und als verhältnismäßig beurteilt, sofern die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall gewährleistet ist ( Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 - zitiert nach [...]).

    Diese Mängel haben eine nachhaltige Ansehensschädigung des Beamten zur Folge; der Beamte verletzt das Vertrauen, das der Dienstherr und die Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzen, in erheblichem Maße (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 - BVerwG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 WD 9.00 -, BVerwGE 111, 291 ; Urteil vom 17.02.2004 - 2 WD 15.03 -, DÖV 2005, 344 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.11.2004 - 3 LD 1/03 NVwZ 2005, 350 [OVG Niedersachsen 18.11.2004 - 3 LD 1/03] ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 B 346/07 -, NVwZ 2008, 107).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben und ausgeführt, dass die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden sei; sie beruhe auf sachlichen Erwägungen und trage dem Schuldprinzip ausreichend Rechnung, indem sie die Berücksichtigung minder schwerer Fälle und besonderer Milderungsgründe im Einzelfall erlaube ( BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 -, NVwZ 2008, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 71/08 -, [...] ).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
    Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, NVwZ 2003, 1504 [BVerfG 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01] unter Hinweis auf BVerwG, BVerwGE 43, 97 ).

    Wann ein derartiger endgültiger Vertrauens- oder Ansehensverlust gegeben ist, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Schwere der Verfehlung, dem Ausmaß der Gefährdung dienstlicher Belange bei einer Weiterverwendung und - bei der Beurteilung der Vertrauensbeeinträchtigung - dem Persönlichkeitsbild des Beamten (BVerfG, NVwZ 2003, 1504 [BVerfG 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01] ).

    In seiner Entscheidung vom 19.02.2003 ( 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass für die Zumessung der Disziplinarmaßnahme das Eigengewicht der jeweiligen Pflichtverletzung eine bedeutsame Rolle spielt.

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfG, NVwZ 2002, 467; BVerfGE 67, 1 [BVerfG 10.04.1984 - 2 BvL 19/82] ).

    Diese Entscheidung hat das BVerfG (NVwZ 2002, 467) ausdrücklich gebilligt, indem es ausgeführt hat:.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 2000 - 1 D 46/98 -, Buchholz Nr. 235, § 82 BDO Nr. 6 m.w.N.) vermögen die durch Beiträge zu einer Krankenversicherung entstehenden finanziellen Belastungen die Unverhältnismäßigkeit der Disziplinarmaßnahme nicht zu begründen, weil es sich nur um eine mittelbare Folge der Verhängung der Höchstmaßnahme handelt (BVerfG, NVwZ 2002, 467).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 3d B 547/16

    Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten unter Einbehaltung

    - DGH 1/09 -, juris Rdn. 200, erfolgt.
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479

    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts

    Im Rahmen dieses Versorgungsverhältnisses hat der in den Ruhestand versetzte Richter nicht nur die nachwirkenden Pflichten des aktiven Richterverhältnisses (z.B. Schweigen über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses, vgl. § 43 DRiG), sondern weitere Verpflichtungen zu beachten, die sich u.a. aus dem Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherrn ergeben, insbesondere die Einhaltung der Gesetze (DGH für Richter beim OLG Stuttgart, U.v. 20.10.2009 - DGH 1/09 - juris Rn. 147).
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