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   DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch   

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https://dejure.org/2008,47776
DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch (https://dejure.org/2008,47776)
DPMA, Entscheidung vom 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch (https://dejure.org/2008,47776)
DPMA, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch (https://dejure.org/2008,47776)
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  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch
    Das Bundespatentgericht hatte in dem, dem BGH Beschluss vorausgehenden Beschwerdeverfahren (32 W (pat) 309/02, Beschluss; vom 24.03.2004, abgedruckt in GRUR 2004, 685 ff) die Schutzfähigkeit des Begriffs "Lotto" für diese Waren und Dienstleistungen ausdrücklich bejaht.

    Hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen, die "neu" sind, d.h. nicht vom BGH-Beschluss zur Wortmarke "Lotto" bzw. dem vorausgehenden Bundespatentgerichtsbeschluss (32 W (pat) 309/02, GRUR 2004, 685) umfasst sind - dies sind vorliegend die Waren "Spielzeug, insbesondere Stofftiere, Spielkarten" -, ist vor der Beurteilung des Bildbestandteiles zu prüfen, ob die Gesamtmarke nicht bereits aufgrund des Wortbestandteil "Lotto" schutzfähig ist (Fallgruppe 3).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch
    Hinsichtlich des Wortbestandteiles "LOTTO" hat der BGH in einem Löschungsverfahren, das die Wortmarke "LOTTO" betraf, festgestellt, dass es sich bei der Bezeichnung um eine freihaltebedürftige Angabe im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG handelt (I ZB 11/04, Beschluss vom 19 01.2006, veröffentlicht in GRUR 2006, 760 ff).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch
    n jedem Fall muss eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck der Marke eintreten, die von dem maßgeblichen Durchschnittsverbraucher auch ohne analysierende Betrachtungsweise ohne weiteres festgestellt werden (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1017 (Nr. 73, 74) BiolD).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch
    n jedem Fall muss eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Markenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck der Marke eintreten, die von dem maßgeblichen Durchschnittsverbraucher auch ohne analysierende Betrachtungsweise ohne weiteres festgestellt werden (BGH GRUR 2001, 1153 antiKALK; EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1017 (Nr. 73, 74) BiolD).
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