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EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75 |
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Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen Verjährung
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Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen Verjährung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 8/63
Ablauf der Fünfjahresfrist des § 115 Abs. 1 BRAO nach dem Urteil des …
Auszug aus EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75
Dabei sah die Rechtsprechung diese Vorschrift nicht als Verjährungsbestimmung, sondern als eine "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) an, nach der die Frist weder durch die Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens unterbrochen oder gehemmt wurde noch während der Dauer des Verfahrens ruhte (BGHSt 17, 149). - BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61
Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund …
Auszug aus EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75
Dabei sah die Rechtsprechung diese Vorschrift nicht als Verjährungsbestimmung, sondern als eine "Verfahrensvorschrift ganz besonderer Art" (BGHSt 19, 269, 272) an, nach der die Frist weder durch die Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens unterbrochen oder gehemmt wurde noch während der Dauer des Verfahrens ruhte (BGHSt 17, 149). - BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75
Wie die Vorinstanz zutreffend hervorhebt, kommt dem ehrengerichtlichen Verfahren gegenüber dem Strafverfahren eine Eigenständigkeit zu, die nur in bestimmten, vom Gesetz ausdrücklich geregelten Beziehungen eine Einschränkung erfährt, wie etwa hinsichtlich des in § 115 b BRAO vorgesehenen Verfahrenshindernisses einer bereits erfolgten strafgerichtlichen Ahndung oder hinsichtlich der in § 118 BRAO geregelten Fragen der Vorrangigkeit eines gleichzeitigen Strafverfahrens sowie der Bindung des Ehrengerichts an die Tatsachenfeststellungen eines Strafurteils und an die rechtliche Beurteilung eines strafgerichtlichen Freispruchs (vgl. auch BGH NJW 75, 1712).
- EuGH, 30.09.1975 - 89/74
Arnaud
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 30. SEPTEMBER 1975 1 Procureur Général bei der Cour d'Appel Bordeaux gegen Robert Jean Arnaud und andere (Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt von der Cour d'Appel Bordeaux) "Vermutung dér Überalkoholisierung von Wein" Verbundene Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 Leitsätze.In den verbundenen Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Cour d'Appel Bordeaux in den vor dieser anhängigen Strafverfahren PPROCUREUR GÉNÉRAL BEI DER COUR D'APPEL Bordeaux gegen.
(Rechtssache 19/75), vorgelegten Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung bestimmter Vorschriften der Verordnung Nr. 816/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein (…ABl. L 99, S. 1), der Verordnung Nr. 817/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (…ABl. L 99, S. 20) und der Verordnung Nr. 1539/71 der Kommission vom 19. Juli 1971 zur Bestimmung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor (…ABl. L 163, S. 41) hinsichtlich einer im französischen Recht bestehenden gesetzlichen Vermutung der Überalkoholisierung erläßt.
Die Vorlageurteile sind am 7. November 1974 (Rechtssache 89/74) und am 11. Februar 1975 (Rechtssachen 18 und 19/75) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.
Der Gerichtshof hat durch Beschluß vom 26. Februar 1975 auf Bericht des Berichterstatters nach Anhörung des Generalanwalts die Rechtssachen 18 und 19/75 zu gemeinsamer schriftlicher Verhandlung und durch Beschluß vom 28. Mai 1975 alle drei Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
Entscheidungsgründe 1 Die Cour d'Appel Bordeaux hat mit Urteilen vom 22. Mai 1974, beim Gerichtshof eingegangen am 7. November 1974 (Rechtssache 89/74) und am 11. Februar 1975 (Rechtssachen 18 und 19/75), gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag einige Fragen nach der Auslegung der Verordnungen Nr. 816/70 und 817/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein (…ABl. L 99, S. 1) und zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (…ABl. L 99, S. 20) sowie der Verordnung Nr. 1539/71 der Kommission vom 19. Juli 1971 zur Bestimmung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor (…ABl. L 163, S. 41) vorgelegt.