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   EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90   

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https://dejure.org/1991,4615
EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90 (https://dejure.org/1991,4615)
EGH Hessen, Entscheidung vom 28.02.1991 - 1 EGH 2/90 (https://dejure.org/1991,4615)
EGH Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 1 EGH 2/90 (https://dejure.org/1991,4615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1618
  • ZIP 1991, 608
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90
    Ein Rückgriff auf die anwaltlichen Standesrichtlinien ... ist im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG vom 14.7.1987 (NJW 1988, 191 ff. und 194 ff. = DRsp IV (485) 205 a-d, 206 a und 206 b-c) nicht mehr möglich.

    ... Das BVerfG, das im übrigen das anwaltliche Werbeverbot schon vor den genannten Entscheidungen ... nicht nur aus den Standesrichtlinien hergeleitet, sondern in seinem Kern aus § 43 BRAO und vorkonstitutionellem Gewohnheitsrecht entwickelt hat (vgl. BVerfGE 76, 171 ff. = NJW 1988, 191 = DRsp aaO.) ... [sieht jedoch in dem in den Richtlinien statuierten Verbot der gezielten Praxiswerbung und der irreführenden Werbung weiterhin ein Hilfsmittel zur Konkretisierung des § 43 BRAO].

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus EGH Hessen, 28.02.1991 - 1 EGH 2/90
    Ergänzend hat das BVerfG im übrigen die Auffassung vertreten, daß aus § 43 BRAO auch das Verbot von Anpreisungen durch reklamehaftes Sichherausstellen gegenüber Berufskollegen herzuleiten ist (BVerfG, NJW 1990, 2122 = DRsp IV (485) 233 a).
  • LG Berlin, 18.08.1998 - 16 O 121/98

    Zulässigkeit einer Rechtsberatungshotline

    Demgemäß wird auch die Verbrauchererwartung in Fällen einer inkompetenten und nicht fachgerechten Beratung nicht mehr oder weniger enttäuscht, wenn der Kontakt mit einem Anwalt durch die "Rechtsberatungshotline" oder einen Anwalts-Suchservice oder gar die Rechtsanwaltskammer hergestellt wird (vgl. dazu: BVerfG NJW 1992, 1613 f.; EGH Hessen NJW 1991, 1618 (1620)).
  • VG Berlin, 04.05.1994 - 7 A 115.93

    Sachliche Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes bei Enteignungen auf

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  • AG München, 29.04.2014 - 484 C 32553/12

    Erstellung der Jahresabrechnung: Wann ist Verwalter in Verzug?

    Die Weigerung des Schuldners muss als sein letztes Wort aufzufassen sein (BGH NJW 86, 661, ZIP 91, 608; Palandt, § 281 Randnr. 14).
  • OLG Nürnberg, 28.02.1992 - 6 U 2923/91

    Aufnahme eines Arztes mit Anschrift, Fachgebiet und richtigem Hinweis auf

    Ein verbotenes, weil gezieltes Werben um Praxis kann in der Veröffentlichung der genannten Daten nicht gesehen werden, weil damit weder der Verfügungsbeklagte noch der Verfügungskläger von sich aus Kontakte mit potentiellen Patienten des Verfügungsklägers anknüpfen, sondern das Interesse an der Broschüre des Verfügungsbeklagten von derartigen Patienten selbst kommt (s.a. EGH Hessen NJW 1991, 1618 mit Anmerkung Feuerich in NJW 1991, 1591).
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