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   EGMR, 03.04.2018 - 43976/17   

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https://dejure.org/2018,20355
EGMR, 03.04.2018 - 43976/17 (https://dejure.org/2018,20355)
EGMR, Entscheidung vom 03.04.2018 - 43976/17 (https://dejure.org/2018,20355)
EGMR, Entscheidung vom 03. April 2018 - 43976/17 (https://dejure.org/2018,20355)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 17.11.2015 - 35532/12

    BONDAVALLI c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
    Die von der Beschwerdeführerin gewünschte gerichtliche Umgangsregelung betrifft eine positive Verpflichtung nach Artikel 8 der Konvention, die auch dann besteht, wenn die Kindeseltern nicht kooperationsbereit sind (Bondavalli./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 35532/12, §Rdnr. 82, 17. November 2015).
  • EGMR, 28.04.2016 - 20106/13

    Buchleither gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
    Zu Beginn stellt der Gerichtshof fest, dass es im vorliegenden Fall nicht um einen gerichtlichen Ausschluss von Umgangsrechten geht (vgl. und im Gegensatz dazu B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20106/13, 28. April 2016; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, ECHR 2003 VIII (Auszüge)).
  • EGMR, 15.09.2016 - 43299/12

    GIORGIONI c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
    Zwar hat das Oberlandesgericht die Beschwerdeführerin nicht mündlich angehört, um so die notwendigen Modalitäten für eine vollstreckbare Regelung des Umgangs zwischen ihr und N. herauszuarbeiten (siehe Bondavalli, a. a. O., Rdnr. 72; Giorgioni./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 43299/12, Rdnr. 62, 15. September 2016), der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass die fehlende Vollstreckbarkeit der erwünschten Regelung nur einer der zwei vom Oberlandesgericht herangezogenen Gründe war.
  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus EGMR, 03.04.2018 - 43976/17
    Darüber hinaus hätte die Beschwerdeführerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen oder zumindest eine Untätigkeitsrüge einlegen können, um das Verfahren zu beschleunigen (vgl. und im Gegensatz dazu K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 62198/11, 15. Januar 2015).
  • OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22

    Umgangsausschluss; Antragszurückweisung

    Höchstrichterlich ist dies nicht beanstandet worden (vgl. EGMR, Entscheidung v. 03.04.2018, 43976/17, juris).b) Eine derartige Ausnahmesituation, die das Absehen von einer Umgangsregelung gebietet, ist hier gegeben.aa) Festzuhalten ist zunächst, dass aufgrund des Ergebnisses der Anhörung des betroffenen Jugendlichen vom 17.10.2023 kein Anlass für einen weiteren Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters nach § 1684 Abs. 4 S.1 u. 2 BGB besteht.

    Durch die Ablehnung der Umgangsregelung aufgrund des ihr entgegenstehenden Willens des betroffenen Kindes wird der Vater weder in seinen verfassungsmäßigen Rechten noch in seinen Menschenrechten beeinträchtigt (vgl. hierzu EGMR, Entscheidung v. 03.04.2018, 43976/17, Tz. 13 u.20, juris).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2024 - 6 UF 196/23

    Bedürfnis für gerichtliche Umgangsregelung

    Der Senat hatte sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln (Beschluss vom 06. Juli 2016 - 4 UF 41/16 -, BeckRS 2016, 133148, beck-online) berufen, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht beanstandet worden war (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 3. April 2018 - 43976/17 -, juris).
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