Rechtsprechung
   EGMR, 04.01.2012 - 57249/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15239
EGMR, 04.01.2012 - 57249/09 (https://dejure.org/2012,15239)
EGMR, Entscheidung vom 04.01.2012 - 57249/09 (https://dejure.org/2012,15239)
EGMR, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 57249/09 (https://dejure.org/2012,15239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 08.12.1998 - 39519/98

    PADIN GESTOSO contre l'ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass im Rahmen der Konvention die Ausdrücke "angeklagt" und "Anklage" eine eigenständige Bedeutung haben und eher mit Blick auf das Ziel als auf die formale Situation auszulegen sind (siehe Padin Gestoso./.Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39519/98, EGMR 1999-II (Auszüge), und Casse./. Luxemburg, Individualbeschwerde Nr. 40327/02, Rdnr. 71, 27.
  • EGMR, 16.02.2000 - 28901/95

    ROWE AND DAVIS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Da die in Artikel 6 Abs. 3 enthaltenen Garantien besondere Aspekte des nach Absatz 1 vorgesehenen Rechts auf ein faires Verfahren darstellen, wird der Gerichtshof die Rügen des Beschwerdeführers nach diesen Bestimmungen im Zusammenhang prüfen (siehe Rowe und Davis./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 28901/95, Rdnr. 59, EGMR 2000-II).
  • EGMR, 09.06.2005 - 62512/00

    H. M. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Der Gerichtshof stellt schließlich fest, dass nach deutschem Recht ein derartiger Strafprozess nicht in Abwesenheit des Verdächtigten durchgeführt werden kann und es daher dem Beschwerdeführer, der sich ins Ausland abgesetzt hat, anzulasten ist, dass das Strafverfahren nicht fortgeführt werden konnte (siehe H.M./. Deutschland (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 62512/00, 9. Juni 2005).
  • EGMR, 27.04.2006 - 40327/02

    CASSE c. LUXEMBOURG

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass im Rahmen der Konvention die Ausdrücke "angeklagt" und "Anklage" eine eigenständige Bedeutung haben und eher mit Blick auf das Ziel als auf die formale Situation auszulegen sind (siehe Padin Gestoso./.Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39519/98, EGMR 1999-II (Auszüge), und Casse./. Luxemburg, Individualbeschwerde Nr. 40327/02, Rdnr. 71, 27.
  • EGMR, 18.01.2007 - 19611/04

    SUBINSKI v. SLOVENIA

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Der Gerichtshof hat zudem festgestellt, dass "Anklage" nicht nur die amtliche Mitteilung, dass einer Person die Begehung einer Straftat angelastet wird, bedeutet, sondern auch eine Maßnahme, die diesen Vorwurf impliziert und sich erheblich auf die Lage des Verdächtigen auswirkt (siehe Subinski./. Slowenien, Individualbeschwerde Nr. 19611/04, Rdnr. 62, 18. Januar 2007, und E../. Deutschland, 15. Juli 1982, Rdnr. 73, Serie A Band 51).
  • EGMR, 13.02.2001 - 23541/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Hinsichtlich der wiederholten Ablehnung der Anträge des Beschwerdeführers auf Einsicht in die Ermittlungsakte erkennt der Gerichtshof an, dass strafrechtliche Ermittlungen effektiv geführt werden müssen und dass dies bedeuten kann, dass ein Teil der im Rahmen der Ermittlungen zusammengetragenen Informationen geheim zu halten ist, um zu verhindern, dass Tatverdächtige Beweismaterial manipulieren und den Gang der Rechtspflege untergraben (siehe Garcia Alva./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23541/94, Rdnr. 42, 13. Februar 2001).
  • EGMR, 24.11.1993 - 13972/88

    IMBRIOSCIA c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Des Weiteren gibt es keine Gründe für die Feststellung, dass für den Fall, dass gegen den Beschwerdeführer ein Hauptverfahren eröffnet werden sollte, dieses ernsthaft beeinträchtigt werden könnte, weil dem Verteidiger in dem Ermittlungsverfahren Akteneinsicht versagt wurde (siehe Imbrioscia./. Schweiz, 24. November 1993, Rdnr. 36, Serie A Band 275), oder dem Beschwerdeführer ein kontradiktorisches Verfahren verweigert würde.
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 04.01.2012 - 57249/09
    Der Gerichtshof hat zudem festgestellt, dass "Anklage" nicht nur die amtliche Mitteilung, dass einer Person die Begehung einer Straftat angelastet wird, bedeutet, sondern auch eine Maßnahme, die diesen Vorwurf impliziert und sich erheblich auf die Lage des Verdächtigen auswirkt (siehe Subinski./. Slowenien, Individualbeschwerde Nr. 19611/04, Rdnr. 62, 18. Januar 2007, und E../. Deutschland, 15. Juli 1982, Rdnr. 73, Serie A Band 51).
  • EGMR, 10.12.2013 - 53792/09

    JUNIOR v. GERMANY

    Der Gerichtshof ist deshalb der Auffassung, dass die Versagung der Einsicht in die Ermittlungsakten im Vorverfahren im Hinblick auf die Ermöglichung wirksamer strafrechtlicher Ermittlungen unter den Umständen der vorliegenden Rechtssache nicht zu einer erheblichen Beschränkung der Verteidigungsrechte geführt hat (vgl. G../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 57249/09, 4. Januar 2012).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht