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   EGMR, 04.12.2008 - 44036/02   

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EGMR, 04.12.2008 - 44036/02 (https://dejure.org/2008,18308)
EGMR, Entscheidung vom 04.12.2008 - 44036/02 (https://dejure.org/2008,18308)
EGMR, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 44036/02 (https://dejure.org/2008,18308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1037
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99

    Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Erstes Verfahren (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01).

    Nach der Zurückverweisung an das Amtsgericht erhielten die Gerichtsakten (ursprüngliches Az. 75 F 131/99) ein neues Aktenzeichen (72 F 86/01).

    DIE DAUER DER UMGANGSVERFAHREN DER AKTENZEICHEN 75 F 131/99 UND 72 F 86/01 UND DES AKTENZEICHENS 72 F 209/01.

    Die Beschwerdeführer rügten die Dauer der von ihnen betriebenen Umgangsverfahren (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01 sowie 72 F 209/01) und beriefen sich dabei auf Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 8 der Konvention, die, soweit einschlägig, wie folgt lauten:.

    (a) Verfahren über den Antrag des ersten Beschwerdeführers auf Umgang mit C. (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01).

    dass Artikel 6 der Konvention ist in Bezug auf das erste Umgangsverfahren des ersten Beschwerdeführers (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01) verletzt worden ist;.

  • FG Hamburg, 21.09.2004 - IV 201/01

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Zweites Verfahren (Az. 72 F 209/01).

    DIE DAUER DER UMGANGSVERFAHREN DER AKTENZEICHEN 75 F 131/99 UND 72 F 86/01 UND DES AKTENZEICHENS 72 F 209/01.

    Die Beschwerdeführer rügten die Dauer der von ihnen betriebenen Umgangsverfahren (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01 sowie 72 F 209/01) und beriefen sich dabei auf Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 8 der Konvention, die, soweit einschlägig, wie folgt lauten:.

    (b) Das zweite Umgangsverfahren der zweiten Beschwerdeführerin und des dritten Beschwerdeführers (Az. 75 F 209/01).

  • EGMR, 12.07.2007 - 39741/02

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Wegen der Bedeutung der Sache für die Interessen des Beschwerdeführers, nämlich der Möglichkeit weiterer Umgangskontakte mit seinem Sohn, hatten die innerstaatlichen Gerichte eine besondere Sorgfaltspflicht, weil immer die Gefahr besteht, dass Verfahrensverzögerungen zu einer faktischen Entscheidung der dem Gerichtshof vorgelegten Frage führen (siehe H. ./. Vereinigtes Königreich, 8. Juli 1987, Rdnr. 89-90, Serie A Band 120, und N. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 39741/02, Rdnr. 44, 12. Juli 2007).
  • EGMR, 25.09.2007 - 28782/04

    H.L. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Unter Hinweis auf seine Spruchpraxis stellt der Gerichtshof erneut fest, dass besonders in Umgangsrechtsfällen eine zügige Behandlung der Sache unbedingt erforderlich ist (siehe u. a. L. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 28782/04, 25. September 2007), und dass die innerstaatlichen Behörden eine besondere Sorgfaltspflicht haben, weil immer die Gefahr besteht, dass Verfahrensverzögerungen zu einer faktischen Entscheidung der dem Gericht vorgelegten Frage führen (siehe H. ./. Vereinigtes Königreich, a.a.O., Rdnr. 89-90, und N., a.a.O., Rdnr. 44).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Da der Gerichtshof jedoch erkennt, dass in Fällen, die die Verfahrensdauer betreffen, die über eine "angemessene First" hinausgehende langwierige Prüfung einer Rechtssache für die Beschwerdeführer höhere Kosten mit sich bringt (siehe u.a. S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 148, ECHR 2006 - ...), hält er es nicht für unangemessen, dem ersten Beschwerdeführer 250 EUR und der zweiten Beschwerdeführerin und dem dritten Beschwerdeführer, die gemeinsam anwaltlich vertreten wurden, zusammen 250 EUR unter dieser Rubrik zuzusprechen.
  • EGMR, 06.10.2005 - 69584/01

    Rechtssache G. M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die innerstaatlichen Gerichte die Möglichkeit der Erstellung von Kopien in Betracht ziehen sollten, um Verzögerungen durch die Versendung der Verfahrensakten zu vermeiden (siehe G. M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Rdnr. 85, 6. Oktober 2005), was das Amtsgericht im vorliegenden Fall anscheinend nicht getan hat.
  • EGMR, 08.07.1987 - 9580/81

    H. c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Wegen der Bedeutung der Sache für die Interessen des Beschwerdeführers, nämlich der Möglichkeit weiterer Umgangskontakte mit seinem Sohn, hatten die innerstaatlichen Gerichte eine besondere Sorgfaltspflicht, weil immer die Gefahr besteht, dass Verfahrensverzögerungen zu einer faktischen Entscheidung der dem Gerichtshof vorgelegten Frage führen (siehe H. ./. Vereinigtes Königreich, 8. Juli 1987, Rdnr. 89-90, Serie A Band 120, und N. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 39741/02, Rdnr. 44, 12. Juli 2007).
  • EGMR, 11.12.2003 - 50064/99

    GIRARDI v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Es darf dem Beschwerdeführer jedoch nicht angelastet werden, von den ihm nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch gemacht zu haben (siehe u. a. Girardi ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 50064/99, Rdnr. 56, 11. Dezember 2003).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 04.12.2008 - 44036/02
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (s. u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2009 - 5 WF 154/09

    Gerichtliche Umgangsrechtsregelung: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BVerfG (FamRZ 2001, 753; NJW 2003, 2672) und des EuG H MR (NJW 2001, 2694; FamRZ 2009, 1037 LS) scheint allerdings fraglich, ob diese Auffassung noch uneingeschränktaufrecht zu erhalten ist.

    Es lässt sich jedenfalls bislang zumindest ein praktisches Bedürfnis für einen effektiven Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer feststellen, sofern man eine mangelnde zeitgerechte Förderung des Verfahrens konventions- und verfassungskonform einer Aussetzung des Verfahrens gleichsetzt, die sowohl nach § 252 ZPO als auch nach § 21 II FamFG der Anfechtbarkeit unterliegt (vgl Anm Rixe zu EuGHMR, Urteil vom 4.12.2008, Nr. 44036/02 in FamRZ 2009, 1037).

  • EGMR, 07.01.2010 - 40009/04

    Rechtssache v. K. gegen DEUTSCHLAND

    ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 44036/02, Rdnr. 76, 4.
  • EGMR, 07.11.2019 - 26007/17

    ZABARA v. UKRAINE

    Having regard to the finding relating to Article 6 § 1 (see paragraph 22 above), the Court considers that it is not necessary to examine whether, in this case, there has been a violation of Article 8 (see, among other authorities, Laino, cited above, §§ 24 and 25, ECHR 1999-I, and Adam v. Germany, no. 44036/02, §§ 79 and 80, 4 December 2008).
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