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   EGMR, 06.10.2005 - 69584/01   

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https://dejure.org/2005,27693
EGMR, 06.10.2005 - 69584/01 (https://dejure.org/2005,27693)
EGMR, Entscheidung vom 06.10.2005 - 69584/01 (https://dejure.org/2005,27693)
EGMR, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 69584/01 (https://dejure.org/2005,27693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Individualbeschwerde einer deutschen Staatsangehörigen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Geltendmachung einer Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wegen der überlangen Dauer eines ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GISELA MULLER v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - finding of violation sufficient Costs and expenses partial award - domestic proceedings Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 10.02.2005 - 64387/01

    Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus EGMR, 06.10.2005 - 69584/01
    Was den Anspruch der Beschwerdeführerin in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, Nr. 38, 10. Februar 2005).
  • EGMR, 04.04.2002 - 45181/99

    Rechtssache V. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 06.10.2005 - 69584/01
    Dieser Grundsatz entbindet die Gerichte jedoch nicht von der Verpflichtung, die Anforderungen nach Artikel 6 hinsichtlich der "angemessenen Frist" zu erfüllen (s., u.a., Volkwein ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 45181/99, Nr. 36, 4. April 2002).
  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 06.10.2005 - 69584/01
    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass die innerstaatlichen Gerichte die Möglichkeit der Erstellung von Kopien in Betracht ziehen sollten, um Verzögerungen durch die Übersendung der Akte zu vermeiden (s. König ./. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 1978, Serie A Band 27, Nr. 104, 110), was das Landgericht in diesem Fall anscheinend nicht tat.
  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus EGMR, 06.10.2005 - 69584/01
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 6 Abs. 1 die Vertragsstaaten verpflichtet, ihre Justizsysteme so zu organisieren, dass ihre Gerichte in der Lage sind, jede seiner Anforderungen zu erfüllen und auch der Verpflichtung nachzukommen, innerhalb einer angemessenen Frist in der Sache zu verhandeln (s., u.v.a., Frydlender, a.a.O., Nr. 45; Gast und Popp ./. Deutschland, Nr. 29357/95, Nr. 74, ECHR 2000-II).
  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 06.10.2005 - 69584/01
    Was den Anspruch der Beschwerdeführerin in Bezug auf den Vermögensschaden angeht, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass er keine Mutmaßungen darüber anstellen kann, wie das fragliche Verfahren ausgegangen wäre, wenn es nicht zu der Verletzung des Artikels 6 Abs. 1 der Konvention gekommen wäre (siehe u. a. Urteil Schmautzer ./. Österreich vom 23. Oktober 1995, Serie A, Bd. 328, S. 16, Nr. 44; Wettstein ./. Schweiz, Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Nr. 53, EuGHMR 2000-XII; Uhl ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 64387/01, Nr. 38, 10. Februar 2005).
  • EGMR, 13.07.2006 - 38033/02

    Menschenrechte - Überlange Verfahrensdauer: Entscheidung über einen Widerspruch

    Was die geforderte Entschädigung für immateriellen Schaden angeht, stellt der Gerichtshof fest, dass er alle ihm vorliegenden Faktoren in Betracht ziehen muss und dass das Verhalten der Beschwerdeführer in dieser Hinsicht von Bedeutung sein könnte (siehe Gisela Müller ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Rdnr. 93, 6. Oktober 2005).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    33Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß das Erstgericht, sollte es erneut eine Aussetzung erwägen, sich auch mit dem Umstand eingehend auseinanderzusetzen haben wird, daß nunmehr sämtliche Parteien eine solche Aussetzung nicht (mehr) wünschen, was bei der Abwägung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes des effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 20 III GG, 6 I EMRK von besonderem Gewicht ist (vgl. zu Art. 6 I EMRK im Hinblick auf Aussetzungen etwa EGMR, Urt. v. 13.07.2006, Nr. 38033/02 = NVwZ 2007, 1035 ff., Tz. 44 - Storck ./. Deutschland; Urt. v. 06.10.2005, Nr. 69584/01 [Juris], Tz. 84 - Gisela Müller ./. Deutschland).
  • EGMR, 04.12.2008 - 44036/02

    Rechtssache A. gegen DEUTSCHLAND

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die innerstaatlichen Gerichte die Möglichkeit der Erstellung von Kopien in Betracht ziehen sollten, um Verzögerungen durch die Versendung der Verfahrensakten zu vermeiden (siehe G. M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Rdnr. 85, 6. Oktober 2005), was das Amtsgericht im vorliegenden Fall anscheinend nicht getan hat.
  • EGMR, 29.06.2006 - 27250/02

    Menschrechtskonvention: Überlange Verfahrensdauer, Zivilrechtsstreit

    Im Hinblick auf die von den Beschwerdeführern in der Zeit von 1999 bis 2003 erhobenen zahlreichen Strafanzeigen weist der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung hin, wonach die innerstaatlichen Gerichte die Möglichkeit der Erstellung von Kopien in Betracht ziehen sollten, um Verzögerungen durch die Versendung der Verfahrensakten zu vermeiden (siehe Rechtssache Gisela Müller ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Nr. 85, 6. Oktober 2005).
  • EGMR, 12.07.2007 - 39741/02

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    37. Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Frage, auf welche Weise der Beschwerdeführer die Dauer des Zivilverfahrens verkürzt haben könnte, sich nicht auf die Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe bezieht, sondern auf die Begründetheit der Beschwerde, d. h. auf die Frage, ob das Verhalten des Beschwerdeführers zur langen Verfahrensdauer beigetragen hat (siehe u.a. Horvat ./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 51585/99, Rdnr. 46, ECHR 2001-VIII; Hartman ./. Tschechische Republik, Individualbeschwerde Nr. 53341/99, Rdnr. 60, ECHR 2003-VII; und Gisela Müller ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 69584/01, 30. September 2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 SF 1534/12
    Darüber hinaus hemmten sie zudem die Dauer einer etwaigen dem Land Baden-Württemberg anzulastende Verfahrensdauer (Hinweis auf EGMR, Urteil vom 6. Oktober 2005, Nr. 69584/01, unter Nr. 38).
  • EGMR, 09.10.2008 - 10732/05

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Was die geforderte Entschädigung für immateriellen Schaden angeht, stellt der Gerichtshof fest, dass er alle ihm vorliegenden Faktoren einschließlich des Verhaltens der Beschwerdeführerin in Betracht ziehen muss (siehe Rechtssache G. M. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Rdnr. 93, 6. Oktober 2005).
  • EGMR, 29.06.2006 - 9470/242179416/05
    Im Hinblick auf die von den Beschwerdeführern in der Zeit von 1999 bis 2003 erhobenen zahlreichen Strafanzeigen weist der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung hin, wonach die innerstaatlichen Gerichte die Möglichkeit der Erstellung von Kopien in Betracht ziehen sollten, um Verzögerungen durch die Versendung der Verfahrensakten zu vermeiden (siehe Rechtssache Gisela Müller ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 69584/01, Nr. 85, 6.
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