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   EGMR, 06.12.2011 - 12986/04   

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https://dejure.org/2011,45125
EGMR, 06.12.2011 - 12986/04 (https://dejure.org/2011,45125)
EGMR, Entscheidung vom 06.12.2011 - 12986/04 (https://dejure.org/2011,45125)
EGMR, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 12986/04 (https://dejure.org/2011,45125)
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  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    In zwei Entscheidungen vom 27. Januar 2004 (Az. 2 BvR 496/01 und 1978/00) hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden der Betroffenen (evangelische Pfarrer) nicht zugelassen, ohne sich zu der Übereinstimmung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte betreffend die Kontrolle von kirchlichen Maßnahmen durch die staatlichen Gerichte mit dem Grundgesetz zu äußern.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Mit Entscheidung vom 9. Dezember 2008 (Az. 2 BvR 717/08) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines evangelischen Pfarrers mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass die angefochtenen Entscheidungen keine Akte der öffentlichen Gewalt seien.
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts müssen Klagen dieser Art für unzulässig erklärt werden (siehe z. B. das Urteil vom 28. April 1994, Az. 2 C 23/92).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Während der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sich der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (Urteil vom 28. Februar 2002, Az. 7 C 7/01), hat der 2. Senat desselben Gerichts seine ständige Rechtsprechung bekräftigt, indem er darlegte, dass die Exemtion der kirchlichen Entscheidungen von der staatlichen Gerichtsbarkeit sich auch auf die Einhaltung der fundamentalen Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung durch die kirchlichen Stellen beziehe (Urteil vom 30. Oktober 2002, Az. 2 C 23/01).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Während der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sich der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (Urteil vom 28. Februar 2002, Az. 7 C 7/01), hat der 2. Senat desselben Gerichts seine ständige Rechtsprechung bekräftigt, indem er darlegte, dass die Exemtion der kirchlichen Entscheidungen von der staatlichen Gerichtsbarkeit sich auch auf die Einhaltung der fundamentalen Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung durch die kirchlichen Stellen beziehe (Urteil vom 30. Oktober 2002, Az. 2 C 23/01).
  • EGMR, 27.08.1991 - 12750/87

    PHILIS v. GREECE

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Unter Bezugnahme auf das Urteil Philis./. Griechenland ((Nr. 1), 27. August 1991, Rdnr. 65, Serie A Bd. 209) behauptet die Regierung schließlich, dass die in Rede stehende Beschränkung den Wesensgehalt des Rechts auf Zugang zu einem Gericht nicht beeinträchtigt hat.
  • EGMR, 30.01.2001 - 40224/98

    DUDOVA et DUDA contre la REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Die Regierung legt dar, dass aufgrund dieser Beschränkung, die nicht im Stadium der Zulässigkeitsprüfung, sondern der Prüfung der Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs der Beschwerdeführer erfolgt sei, die Zivilgerichte nicht die Rechtmäßigkeit der Kirchenmaßnahme sondern nur ihre Wirksamkeit prüfen könnten (Dudová und Duda./. Tschechische Republik (Entsch.), Nr. 40224/98, 30. Januar 2001).
  • EGMR, 14.12.2006 - 1398/03

    MARKOVIC ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Ist der Zugang einer Person zu einem Gericht durch das Gesetz oder in der Sache beschränkt, prüft der Gerichtshof, ob die Beschränkung den Wesensgehalt des Rechts berührt, und insbesondere, ob sie ein legitimes Ziel verfolgt und ob die eingesetzten Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen (Z und andere./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 29392/95, Rdnr. 93, CEDH 2001-V, und Markovic und andere./. Italien [GK], Nr. 1398/03, Rdnr. 99, CEDH 2006-XIV).
  • EGMR, 19.10.2005 - 32555/96

    ROCHE c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Unter Bezugnahme auf das Urteil Roche./. Vereinigtes Königreich ([GK], Nr. 32555/96, Rdnrn. 119 ff., CEDH 2005-X), legt die Regierung danach dar, dass Artikel 6 der Konvention den zivilrechtlichen Ansprüchen keinen bestimmten materiellen Gehalt in der Rechtsordnung der Konventionsstaaten zusichert und nur ihre prozessuale Durchsetzung schützt.
  • EGMR, 18.02.1999 - 26083/94

    WAITE AND KENNEDY v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 06.12.2011 - 12986/04
    Der Gerichtshof habe nämlich in der Sache W. und K../. Deutschland ([GK], Nr. 26083/94, CEDH 1999-I) die Auffassung vertreten, dass Immunität von der Gerichtsbarkeit nicht das Recht auf Zugang zu einem Gericht in solchen Sachen verletzten, wenn es andere angemessene Wege gebe, um die den Beschwerdeführern von der Konvention garantierte Rechte wirksam zu schützen.
  • EGMR, 26.10.2000 - 30985/96

    HASSAN ET TCHAOUCH c. BULGARIE

  • EGMR, 21.02.1975 - 4451/70

    GOLDER c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 02.12.2011 - 27229/95

    KEENAN ET 6 AUTRES AFFAIRES CONTRE LE ROYAUME-UNI

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