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   EGMR, 07.06.2012 - 65210/09   

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https://dejure.org/2012,16331
EGMR, 07.06.2012 - 65210/09 (https://dejure.org/2012,16331)
EGMR, Entscheidung vom 07.06.2012 - 65210/09 (https://dejure.org/2012,16331)
EGMR, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 65210/09 (https://dejure.org/2012,16331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    G v. GERMANY

    Art. 2, Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 7 Abs. 1, Art. 15, Art. 15 Abs. 1, Art. 35, Art. 41 MRK
    Remainder inadmissible Violation of Article 7 - No punishment without law (Article 7-1 - Heavier penalty) Non-pecuniary damage - award (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    G v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Art. 2, Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 7 Abs. 1, Art. 15, Art. 15 Abs. 1, Art. 35, Art. 41 MRK
    [DEU] Remainder inadmissible Violation of Article 7 - No punishment without law (Article 7-1 - Heavier penalty) Non-pecuniary damage - award

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Im Vergleich zu Strafgefangenen genießen sie gewisse Privilegien (siehe beispielsweise M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 41, ECHR 2009).

    Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, ECHR 2009) enthält eine umfassende Zusammenfassung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere die Sicherungsverwahrung, sowie auf den Erlass, die Überprüfung und den Vollzug von Sicherungsverwahrungsanordnungen.

  • EGMR, 14.04.2011 - 30060/04

    Erneut Sicherungsverwahrung verurteilt

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Von dieser Bestimmung darf nicht einmal im Fall eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, abgewichen werden (Artikel 15 Abs. 1 und 2 der Konvention) (siehe u. a. J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30060/04, Rdnr. 48), 14. April 2011; und O. H. ./. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 107).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag oder nie vorgelegen hatte, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag oder nie vorgelegen hatte, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Am 5. August 2009 lehnte es eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, der vor dem Gerichtshof die Individualbeschwerde Nr. 61827/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2098/08).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Am 4. Mai 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht ein Leiturteil zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahresfrist hinaus und auch zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10).
  • EGMR, 26.01.1999 - 42293/98

    ADAMSON v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Weitere erhebliche Faktoren sind die Charakterisierung der Maßnahme nach innerstaatlichem Recht, die Art und der Zweck der Maßnahme, die mit ihrer Schaffung und Umsetzung verbundenen Verfahren und die Schwere der Maßnahme (siehe Welch, a. a. O., Rdnr. 28; Jamil, a. a. O., Rdnr. 31; Adamson ./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 42293/98, 26. Januar 1999; Van der Velden ./. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 29514/05, EGMR 2006-XV; und Kafkaris, a. a. O., Rdnr. 142).
  • EGMR, 07.12.2006 - 29514/05

    VAN DER VELDEN c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Weitere erhebliche Faktoren sind die Charakterisierung der Maßnahme nach innerstaatlichem Recht, die Art und der Zweck der Maßnahme, die mit ihrer Schaffung und Umsetzung verbundenen Verfahren und die Schwere der Maßnahme (siehe Welch, a. a. O., Rdnr. 28; Jamil, a. a. O., Rdnr. 31; Adamson ./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 42293/98, 26. Januar 1999; Van der Velden ./. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 29514/05, EGMR 2006-XV; und Kafkaris, a. a. O., Rdnr. 142).
  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08

    O.H. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Der Gerichtshof hat die oben erwähnten Einwendungen der Regierung in ähnlichen Fällen geprüft und zurückgewiesen (siehe insbesondere O. H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4646/08, Rdnrn. 62-69, 24. November 2011).
  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09

    K ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
    Am 5. August 2009 lehnte es eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, der vor dem Gerichtshof die Individualbeschwerde Nr. 61827/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2098/08).
  • OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81
  • OLG Karlsruhe, 30.06.1982 - 1 Ws 143/82
  • EGMR, 08.06.1995 - 15917/89

    JAMIL v. FRANCE

  • EGMR, 09.02.1995 - 17440/90

    WELCH v. THE UNITED KINGDOM

  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 577/09
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Gleichzeitig spezifizierte er jedoch seine Begründung für die Annahme einer Strafe dahingehend, dass er insbesondere nicht von einer Veränderung der gerügten Unterbringungsbedingungen, die weitgehend denen des Vollzugs der Freiheitsstrafe entsprächen, überzeugt sei (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 4646/08 - O.H. ./. Deutschland, Rn. 106; zuletzt auch EGMR, Urteil vom 7. Juni 2012 - Beschwerde-Nr. 61827/09 - K. ./. Deutschland, Rn. 82 f.; Urteil vom 7. Juni 2012 - Beschwerde-Nr. 65210/09 - G. ./. Deutschland, Rn. 73 f.).
  • EGMR, 04.12.2018 - 10211/12

    Sicherungsverwahrung für deutschen Sexualmörder gebilligt

    In Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung (siehe einerseits u. a. M../. Deutschland, a.a.O., Rdnrn. 122 ff., sowie andererseits K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61827/09, Rdnrn. 79 ff., 7. Juni 2012, und G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65210/09, Rdnrn. 70 ff., 7. Juni 2012) ist er nicht der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere gesetzliche Höchstdauer hinaus (wie sie in den Rechtssachen B. und W.P../. Deutschland, beide a.a.O., in Rede stand) und der nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung durch ein gesondertes, nach dem Urteil des Tatgerichts erlassenes Urteil dazu führen, dass die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit der Konvention unterschiedlich zu beurteilen ist.
  • EGMR, 02.02.2017 - 10211/12

    Sexualstraftäter scheitert mit Beschwerde gegen nachträgliche

    Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Fällen seine Praxis in Bezug auf Rügen wegen einer Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 und Artikel 7 Abs. 1 der Konvention durch die nachträgliche Verlängerung oder Anordnung einer Sicherungsverwahrung, die in gesonderten Abteilungen für Sicherungsverwahrte vollzogen wird, festgelegt (siehe beispielsweise M../. Deutschland, a. a. O., Rdnrn. 86-105 und Rdnrn. 117-137; B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61272/09, Rdnrn. 66-89, 19. April 2012; G../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65210/09, Rdnrn. 69-80, 7. Juni 2012; und G., a. a. O., Rdnrn. 71-108 und Rdnrn. 118-131).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Mit Urteil vom 7. Juni 2012 stellte die Kammer der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 EMRK durch die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung fest und sprach dem Beschwerdeführer zu I. eine Entschädigung zu (EGMR, Urteil vom 7. Juni 2012, Beschwerde-Nr. 65210/09, G. ./. Deutschland, Rn. 70, 80).

    Da die Beschwerdeführer nach der gefestigten Rechtsprechung der innerstaatlichen Strafvollstreckungsgerichte vor der Gesetzesänderung im Jahr 2004 hätten entlassen werden müssen, stelle die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine neue, zusätzliche und somit schwerere Strafe im Sinne von Art. 7 Abs. 1 EMRK dar (EGMR, Urteile vom 7. Juni 2012, Beschwerde-Nr. 61827/09, K. ./. Deutschland, Rn. 84 ff. und 65210/09, G. ./. Deutschland, Rn. 75 ff.).

  • EGMR, 07.06.2012 - 61827/09

    Betrachtung der Sicherungsverwahrung als Strafe i.S.v. Art. 7 Abs. 1 Europäische

    Am 5. August 2009 lehnte es eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, G., der vor dem Gerichtshof die Beschwerde Nr. 65210/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2633/08).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2013 - 2 W 2/13

    Schmerzensgeldanspruch nach MRK wegen rechtswidriger Inhaftierung

    Aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls hat er auch Entschädigungen zugesprochen, die deutlich darunter lagen (vgl. Urteil vom 07.06.2012, Az. 65210/09: 5.000,00 Euro für zwei Jahre, d. h. ca. sieben Euro je Tag) oder deutlich darüber (vgl. Urteil vom 19.04.2012, Az. 61272/09: 20.000,00 Euro für 18 Monate, d. h. ca. 37, 00 Euro je Tag).
  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 12 SF 1317/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Ausschlussfrist -

    Nicht anders als in Verfahren vor dem EGMR (z.B. Urteil vom 7. Juni 2012 - 65210/09, Rn. 70) tritt nach den Vorschriften der §§ 198 ff. GVG i.V.m. § 202 SGG mit Eintritt der Rechtskraft eine Zäsur in dem entschädigungsrelevanten Prüfungsgegenstand ein.
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