Rechtsprechung
EGMR, 07.09.2017 - 68250/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EROL v. GERMANY
No violation of Article 5 - Right to liberty and security (Article 5-4 - Review of lawfulness of detention) (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EROL v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)
[DEU] No violation of Article 5 - Right to liberty and security (Article 5-4 - Review of lawfulness of detention)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EROL v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] No violation of Article 5 - Right to liberty and security (Article 5-4 - Review of lawfulness of detention)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- BVerfG, 14.04.2011 - 2 BvR 155/11
- EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- EGMR, 21.06.2011 - 9644/09
KAFKARIS v. CYPRUS
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Es ist festzuhalten, dass die Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers unter Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a der Konvention fiel und Artikel 5 Abs. 4 der Konvention im Hinblick auf Freiheitsentziehungen nach Verurteilung normalerweise nicht zum Tragen kommt, es sei denn, die Gründe für die Freiheitsentziehung einer Person können sich mit der Zeit verändern (siehe Kafkaris./. Zypern (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9644/09, Rdnr. 58, 21. - KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Wird ein Haftbefehl in einer vergleichbaren Situation dennoch mit Wiederholungsgefahr begründet, und sei es subsidiär, so bleibt der Haftgrund der Wiederholungsgefahr entweder außer Betracht (siehe KG Berlin, 5 Ws 12/16, Beschluss vom 8. Februar 2016) oder er wird in Wegfall gebracht (siehe OLG Hamm, 3 Ws 412/09, Beschluss vom 3. November 2009). - KG, 13.10.1999 - 1 HEs 199/99
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Laut Artikel 112a Abs. 2 StPO und der ständigen Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte kann ein Haftbefehl nicht mit Wiederholungsgefahr begründet werden, und zwar auch nicht subsidiär, wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr erfüllt, die Voraussetzungen für die Außervollzugsetzung jedoch nicht erfüllt sind (siehe LG Gera, 1 Qs 11/00, Beschluss vom 3. April 2000; KG Berlin, (4) 1 HEs 199/99 (132/99), Beschluss vom 13. Oktober 1999; LG Bonn, 32 Qs 99/88, Beschluss vom 20. Juli 1988).
- LG Gera, 03.04.2000 - 1 Qs 11/00
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Laut Artikel 112a Abs. 2 StPO und der ständigen Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte kann ein Haftbefehl nicht mit Wiederholungsgefahr begründet werden, und zwar auch nicht subsidiär, wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr erfüllt, die Voraussetzungen für die Außervollzugsetzung jedoch nicht erfüllt sind (siehe LG Gera, 1 Qs 11/00, Beschluss vom 3. April 2000; KG Berlin, (4) 1 HEs 199/99 (132/99), Beschluss vom 13. Oktober 1999; LG Bonn, 32 Qs 99/88, Beschluss vom 20. Juli 1988). - EGMR, 22.05.2012 - 5826/03
IDALOV c. RUSSIE
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Der Gerichtshof erinnert daran, dass nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention Personen, die von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen sind, Anspruch darauf haben, ein Verfahren zur gerichtlichen Prüfung der verfahrens- und materiellrechtlichen Voraussetzungen anzustrengen, die für die "Rechtmäßigkeit" ihrer Freiheitsentziehung wesentlich sind (siehe Idalov./. Russland [GK], Individualbeschwerde Nr. 5826/03, Rdnr. 161, 22. Mai 2012). - LG Bonn, 20.07.1988 - 32 Qs 99/88
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Laut Artikel 112a Abs. 2 StPO und der ständigen Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte kann ein Haftbefehl nicht mit Wiederholungsgefahr begründet werden, und zwar auch nicht subsidiär, wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr erfüllt, die Voraussetzungen für die Außervollzugsetzung jedoch nicht erfüllt sind (siehe LG Gera, 1 Qs 11/00, Beschluss vom 3. April 2000; KG Berlin, (4) 1 HEs 199/99 (132/99), Beschluss vom 13. Oktober 1999; LG Bonn, 32 Qs 99/88, Beschluss vom 20. Juli 1988). - OLG Hamm, 09.09.2008 - 1 Ws 595/08
Kaution; Verfall; Abtretung
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Der Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte zufolge liegt es jedoch im Ermessen der Gerichte, die Stellung der Sicherheitsleistung durch Dritte auszuschließen, wenn zum Beispiel die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und dem Dritten nicht von einer Art ist, die den Beschuldigten davon abhalten würde, durch Flucht den Verfall der Sicherheit zu verursachen (OLG Hamm, 1 Ws 595/08, Beschluss vom 9. September 2008). - OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Wird ein Haftbefehl in einer vergleichbaren Situation dennoch mit Wiederholungsgefahr begründet, und sei es subsidiär, so bleibt der Haftgrund der Wiederholungsgefahr entweder außer Betracht (siehe KG Berlin, 5 Ws 12/16, Beschluss vom 8. Februar 2016) oder er wird in Wegfall gebracht (siehe OLG Hamm, 3 Ws 412/09, Beschluss vom 3. November 2009). - EGMR, 08.01.2009 - 12050/04
Mangouras ./. Spanien
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Darüber hinaus sei die Bezugnahme der Regierung auf die Fälle Neumeister./. Österreich (27. Juni 1968, Reihe A Band 8) und Mangouras./. Spanien [GK] (Individualbeschwerde Nr. 12050/04, ECHR 2010) nicht überzeugend. - EGMR, 01.03.2007 - 72967/01
BELEVITSKIY v. RUSSIA
Auszug aus EGMR, 07.09.2017 - 68250/11
Vielmehr fiel die Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers unter Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a der Konvention, auch wenn das Berufungsverfahren noch anhängig war (Belevitskiy./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 72967/01, Rdnr. 99, 1. März 2007). - BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
- EGMR, 24.07.2003 - 48183/99