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   EGMR, 07.10.2004 - 11103/03   

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https://dejure.org/2004,30057
EGMR, 07.10.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
EGMR, Entscheidung vom 07.10.2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
EGMR, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 11103/03 (https://dejure.org/2004,30057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Individualbeschwerde eines ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen und nunmehr Staatenlosen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen seiner Abschiebung - Beseitigung des Abschiebungshindernisses der Staatenlosigkeit - Recht der Vertragsstaaten zur Kontrolle der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 06.05.2004 - 20420/02

    MOGOS contre la ROUMANIE

    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Die einschlägigen innerstaatlichen rumänischen Bestimmungen zur Staatsangehörigkeit und zum Erwerb sind in der Rechtssache Mogos ./. Rumänien (Entsch.) Nr. 20420/02 vom 6. Mai 2004 wiedergegeben.

    Schließlich hat der Gerichtshof unter dem Blickwinkel des Artikels 2 des Protokolls Nr. 4 in einer Sache betreffend Staatenlose rumänischer Herkunft, die sich im Transitbereich des Flughafens von Bukarest nach ihrer Abschiebung aus Deutschland befanden, erachtet, dass die Unmöglichkeit der Beschwerdeführer zum Verlassen Rumäniens von ihrer Weigerung abhänge, in das rumänische Hoheitsgebiet einzureisen und demnach die notwendigen verwaltungsrechtlichen Schritte zu unternehmen und dass eine solche Situation nicht dem rumänischen Staat angelastet werden könne (Mogos ./. Rumänien (Entsch.), Nr. 20420/02, 6. Mai 2004).

  • EKMR, 14.12.1973 - 4403/70
    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Europäische Kommission für Menschenrechte ("die Kommission") zwar erachtet hat, dass "unter gewissen Umständen die wiederholte Abschiebung eines Ausländers, der über keinen Identitäts- und Reiseausweis verfügt und bei dem der Herkunftsstaat unbekannt ist oder dieser die erneute Einreise in sein Hoheitsgebiet verweigert, angesichts von Artikel 3 der Konvention ein Problem darstellen könnte", sie die Beschwerde schließlich doch wegen nachweislicher Unbegründetheit abgewiesen hat mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer, der in verschiedenen Ländern und insbesondere in Frankreich aufhältich war, "nicht vorgeben kann, er könne sich nirgendwo sonst hinbegeben außer nach Deutschland, so dass seine Ausweisung unter dem Blickwinkel des Artikels 3 der Konvention eingehender geprüft werden müsse" (L.M. ./. Deutschland, Nr. 8100/77, Entscheidung vom 4. Oktober 1978, nicht veröffentlicht, siehe auch Asiatques d'Afrique orientale ./. Vereinigtes Königreich, Nr. 4403/70 u.ff., Bericht der Kommission vom 14. Dezember 1973, Entscheidungen und Berichte (DR) 78-B, S. 58, Rdnr. 196).
  • VG Ansbach, 26.02.2002 - AN 19 K 01.01167
    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Erstes Hauptverfahren (Az. AN 19 K 01.01167) .
  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 07.10.2004 - 11103/03
    Außerdem ist weder in der Konvention noch in ihren Protokollen das Recht auf politisches Asyl verankert (Vilvarajah u.a. ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 30. Oktober 1991, Serie A, Band 215, Rdnr. 102, S. 34, Mogos und Krifka ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 78084/01, 27. März 2003, Shebashov ./. Lettland (Entsch.), Nr. 50065/99, 9. November 2000, und X ./. Schweden, Nr. 434/58, Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1959, Entscheidungssammlung (CD) 1, S. 1).
  • VG Bremen, 27.10.2008 - 4 K 432/06

    Zumutbarkeit einer "Freiwilligkeitserklärung" bei der Passbeschaffung

    Die EMRK gewährt damit nicht das Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten oder nicht ausgewiesen zu werden (EGMR, Entscheidung vom 7. Oktober 2004 - 11103/03 - NVwZ 2005, 1046 m. weit. Nachw.).
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