Rechtsprechung
EGMR, 07.11.2017 - 54646/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X v. GERMANY
Inadmissible (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
[DEU] Inadmissible
- globalhealthrights.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zeit.de (Pressemeldung, 30.11.2017)
Islamismus: Klage von abgeschobenem Gefährder abgewiesen
- lto.de (Kurzinformation)
Islamistischer Gefährder aus Bremen: Abschiebung bestätigt
- archive.is (Pressemeldung, 30.11.2017)
Gefährder durfte abgeschoben werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abschiebung nach Russland
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
- BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17
- EGMR, 31.07.2017 - 54646/17
- EGMR, 29.08.2017 - 54646/17
- EGMR, 07.11.2017 - 54646/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 715
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …
Mit Entscheidung vom 7. November 2017 (Nr. 54646/17) hat der EGMR die Beschwerde des Klägers in der Hauptsache hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung von Art. 3 EMRK als unzulässig, weil offensichtlich unbegründet, zurückgewiesen.Weiter berücksichtigt der Senat, dass die Ausländerbehörde des Beklagten vor der Abschiebung Maßnahmen getroffen hat, die dem Kläger die erste Orientierung in P. erleichtern sollten (vgl. die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. August 2017 im Verfahren Nr. 54646/17 vor dem EGMR sowie Schreiben des Migrationsamts vom 26. Juli 2017).
Zum einen kann sich die Auskunft von Frau I. nicht erkennbar auf konkrete Referenzfälle stützen (vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. November 2017 - 54646/17, X./Germany - Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2018 - 2 LA 1584/17
Asylrecht Syrien - Antrag auf Zulassung der Berufung
Geboten ist eine bewertende Betrachtung; diese nimmt erforderlichenfalls auch der Gerichtshof selbst vor (vgl. EGMR, Entsch. v. 7.11.2017 - 54646/17 -, hudoc Rn. 27 ff.).