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   EGMR, 08.10.2013 - 17292/13   

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https://dejure.org/2013,30348
EGMR, 08.10.2013 - 17292/13 (https://dejure.org/2013,30348)
EGMR, Entscheidung vom 08.10.2013 - 17292/13 (https://dejure.org/2013,30348)
EGMR, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 17292/13 (https://dejure.org/2013,30348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2705
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 15.01.2008 - 17056/06

    Micallef ./. Malta

    Auszug aus EGMR, 08.10.2013 - 17292/13
    Da das Merkmal der "Verletzung" nicht starr, mechanisch und unflexibel anzuwenden ist (vgl. Micallef./. Malta [GK], Individualbeschwerde Nr. 17056/06, Rdnr. 45, ECHR 2009), hat der Gerichtshof entschieden, dass die Konvention einer Einzelperson das Recht einräumt, zu behaupten, dass sie durch ein Gesetz als solches in ihren Rechten verletzt werde, auch wenn es an einer individuellen Vollzugsmaßnahme fehlt, sie aber Gefahr läuft, unmittelbar davon betroffen zu werden (siehe Norris./. Irland, Individualbeschwerde Nr. 10581/83, Rdnr. 31, 26.
  • EGMR, 29.04.2008 - 13378/05

    Burden und Burden ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 08.10.2013 - 17292/13
    Der Gerichtshof wiederholt zunächst, dass eine Person, um eine Beschwerde nach Artikel 34 einlegen zu können, behaupten können muss, "in einem der in [der] Konvention [...] anerkannten Rechte verletzt zu sein." Um eine Verletzung behaupten zu können, muss eine Person unmittelbar von der angegriffenen Maßnahme oder Unterlassung betroffen sein (siehe u. a. Burden./. das Vereinigte Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 13378/05, Rdnr. 33, ECHR 2008).
  • EGMR, 18.12.1986 - 9697/82

    JOHNSTON AND OTHERS v. IRELAND

    Auszug aus EGMR, 08.10.2013 - 17292/13
    Oktober 1988; Johnston u. a../. Irland, Individualbeschwerde Nr. 9697/82, Rdnr. 42, 18.
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 08.10.2013 - 17292/13
    Davon wurde beispielsweise ausgegangen, wenn der Beschwerdeführer gezwungen ist, sein Verhalten zu ändern oder andernfalls riskiert, strafrechtlich verfolgt zu werden (siehe Norris./. Ireland, a. a. O., Rdnr. 31, bezüglich einer Gesetzeslage, die einvernehmliche homosexuelle Praktiken zwischen erwachsenen Männern kriminalisiert), oder wenn das Erbrecht eines Kindes am Nachlass seiner Mutter durch ein Gesetz eingeschränkt wird, dass automatisch für alle außerhalb der Ehe geborenen Kinder gilt (siehe Marckx./. Belgien, Individualbeschwerde Nr. 6833/74, Rdnr. 27, 13.
  • EGMR, 26.10.1988 - 10581/83

    NORRIS c. IRLANDE

    Auszug aus EGMR, 08.10.2013 - 17292/13
    Da das Merkmal der "Verletzung" nicht starr, mechanisch und unflexibel anzuwenden ist (vgl. Micallef./. Malta [GK], Individualbeschwerde Nr. 17056/06, Rdnr. 45, ECHR 2009), hat der Gerichtshof entschieden, dass die Konvention einer Einzelperson das Recht einräumt, zu behaupten, dass sie durch ein Gesetz als solches in ihren Rechten verletzt werde, auch wenn es an einer individuellen Vollzugsmaßnahme fehlt, sie aber Gefahr läuft, unmittelbar davon betroffen zu werden (siehe Norris./. Irland, Individualbeschwerde Nr. 10581/83, Rdnr. 31, 26.
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