Rechtsprechung
   EGMR, 09.04.2009 - 1182/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21453
EGMR, 09.04.2009 - 1182/05 (https://dejure.org/2009,21453)
EGMR, Entscheidung vom 09.04.2009 - 1182/05 (https://dejure.org/2009,21453)
EGMR, Entscheidung vom 09. April 2009 - 1182/05 (https://dejure.org/2009,21453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 12.07.2007 - 39741/02

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 09.04.2009 - 1182/05
    In Fällen dieser Art haben die innerstaatlichen Gerichte eine besondere Sorgfaltspflicht, weil immer die Gefahr besteht, dass Verfahrensverzögerungen zu einer faktischen Entscheidung der dem Gericht vorgelegten Frage führen (siehe H. ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 8. Juli 1987, Rdnr. 89-90; und N. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 39741/02, Rdnr. 44, 12. Juli 2007).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 09.04.2009 - 1182/05
    Da der Gerichtshof jedoch erkennt, dass in Fällen, welche die Verfahrensdauer betreffen, die über eine "angemessene Frist" hinausgehende langwierige Prüfung einer Rechtssache für die Beschwerdeführer höhere Kosten mit sich bringt (siehe u. a. Rechtssache S. ./.Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 148, ECHR 2006-...), hält er es nicht für unangemessen, dem Beschwerdeführer unter dieser Rubrik 500 EUR zuzusprechen.
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 09.04.2009 - 1182/05
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht