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   EGMR, 09.05.2007 - 12788/04   

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https://dejure.org/2007,23366
EGMR, 09.05.2007 - 12788/04 (https://dejure.org/2007,23366)
EGMR, Entscheidung vom 09.05.2007 - 12788/04 (https://dejure.org/2007,23366)
EGMR, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 12788/04 (https://dejure.org/2007,23366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2320
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EKMR, 09.05.1994 - 19774/92

    SAMPSON v. CYPRUS

    Auszug aus EGMR, 09.05.2007 - 12788/04
    In dem in Rede stehende Verfahren zur Prüfung der Frage, ob die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden könne, in dem keine neuen Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer erhoben wurden, geht es nicht um die "Entscheidung über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage" im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 (vgl. Koendjbiharie ./. Niederlande , Individualbeschwerde Nr. 11487/85, Kommissionsbericht vom 12. Oktober 1989, Band A Nr. 185-B, S. 52, Rdnr. 79-80; Sampson ./. Zypern , Individualbeschwerde Nr. 19774/92, Kommissionsentscheidung vom 9. Mai 1994).
  • EGMR, 10.10.2002 - 38830/97

    Rechtssache C. gegen PORTUGAL

    Auszug aus EGMR, 09.05.2007 - 12788/04
    Den innerstaatlichen Gerichten lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der amtlich bestellte Verteidiger die Verteidigung offensichtlich nicht sachgerecht durchführe, was sie zum Eingreifen verpflichtet hätte (vgl. u. a. Czekalla v. Portugal , Individualbeschwerde Nr. 38830/97, Rdnr. 60, ECHR 2002-VIII).
  • EGMR, 25.10.1990 - 11787/85

    THYNNE, WILSON AND GUNNELL v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 09.05.2007 - 12788/04
    Daraus folgt, dass die nach Artikel 5 Abs. 4 erforderliche Überprüfung in dieser Phase der Strafvollstreckung nicht mehr mit dem Urteil des Landgerichts Koblenz, das ihn ursprünglich verurteilt hatte, verbunden war und der Beschwerdeführer das Recht hatte, die Rechtmäßigkeit der Fortdauer seiner Sicherheitsverwahrung in angemessenen Abständen gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. u. a. Thynne, Wilson und Gunnell ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 25. Oktober 1990, Serie A Band 190-A, S. 26-30, Rdnr. 68 ff, 76; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 87, ECHR 2002-IV).
  • EGMR, 16.12.1992 - 12129/86

    HENNINGS v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 09.05.2007 - 12788/04
    Wie oben bereits mit dem Argument, der Beschwerdeführer hätte ohne unangemessene Verzögerung mit seinem Verteidiger Kontakt aufnehmen können, festgestellt wurde, hat das Oberlandesgericht die anwendbaren Verfahrensvorschriften nicht so streng ausgelegt, dass das Recht des Beschwerdeführers auf Zugang zu einem Gericht im Kern untergraben worden wäre (siehe sinngemäß Hennings ./. Deutschland , Urteil vom 16. Dezember 1992, Serie A Band 251-A, S. 11, Rdnr. 26).
  • EGMR, 02.02.2017 - 10211/12

    Sexualstraftäter scheitert mit Beschwerde gegen nachträgliche

    Diese Verfahren, die die regelmäßigen Überprüfungen der fortgesetzten Rechtmäßigkeit einer zuvor angeordneten Freiheitsentziehung der Beschwerdeführer zum Gegenstand hatten, waren nach Artikel 5 Abs. 4 der Konvention zu prüfen (siehe bspw. H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007; und P../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 1241/06, 24. März 2009).
  • OLG Köln, 28.08.2013 - 2 Ws 426/13

    Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren unterliegen nicht der

    In einem Verfahren zur Prüfung der Frage, ob die Unterbringung einer Person in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hat der EGMR mit Entscheidung vom 09.05.2007 - 12788/04 - (veröffentlicht in NJW 2008, 2320) ausgesprochen, dass Artikel 6 hierauf nicht anwendbar ist, weil es nicht um die "Entscheidung über eine gegen gerichtete strafrechtliche Anklage" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK gehe.
  • EGMR, 27.09.2016 - 37963/15

    MINTKEN AND AYDIN v. GERMANY

    Ein solcher Antrag auf Wiedereinsetzung gebe dem Beschwerdeführer eine zusätzliche Möglichkeit, eine Entscheidung des Oberlandesgerichts herbeizuführen, sofern er bewiesen habe, dass er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert gewesen sei (siehe H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007).
  • EGMR, 07.09.2017 - 45953/10

    D.J. v. GERMANY

    Der Gerichtshof merkt an, dass in dem in Rede stehenden Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Sicherungsverwahrung des Beschwerdeführers nicht mehr "über eine gegen [ihn] erhobene strafrechtliche Anklage" im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verhandelt wurde (vgl. sinngemäß H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007; und P../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 1241/06, 24. März 2009).
  • EGMR, 01.04.2010 - 27804/05

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007) vertrat die Regierung die Auffassung, Artikel 6 Abs. 1 der Konvention sei nur hinsichtlich des Verfahrens zur Festsetzung der Strafe anwendbar; dieses Verfahren sei mit dem am 26. August 2002 ergangenem Urteil beendet gewesen.
  • EGMR, 24.08.2010 - 40451/06

    Zulässigkeit eines Wahlverteidigers bei Antrag auf Aussetzung einer Reststrafe

    Der Gerichtshof stellt fest, dass in dem in Rede stehenden Verfahren nicht mehr im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention "über eine gegen [den Beschwerdeführer] erhobene strafrechtliche Anklage ... verhandelt" wurde, da die Verhandlung über die gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage bereits abgeschlossen war, als das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. September 1996, mit dem er wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, rechtskräftig wurde (vgl. H. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007 mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 01.04.2010 - 27801/05

    Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf ein Verfahren

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Homann ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 12788/04, 9. Mai 2007) vertrat die Regierung die Auffassung, Artikel 6 Abs. 1 der Konvention sei nur hinsichtlich des Verfahrens zur Festsetzung der Strafe anwendbar; dieses Verfahren sei mit dem am 16. September 2002 ergangenem Urteil beendet gewesen.
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