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   EGMR, 10.07.2007 - 34333/02   

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EGMR, 10.07.2007 - 34333/02 (https://dejure.org/2007,38587)
EGMR, Entscheidung vom 10.07.2007 - 34333/02 (https://dejure.org/2007,38587)
EGMR, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 34333/02 (https://dejure.org/2007,38587)
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  • EGMR, 26.01.1993 - 14379/88

    W. c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 10.07.2007 - 34333/02
    Im konkreten Fall kann die Fortdauer der Haft nur dann gerechtfertigt sein, wenn es bestimmte Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie im öffentlichen Interesse wirklich erforderlich ist, und dieses öffentliche Interesse, ungeachtet der Unschuldsvermutung, den Grundsatz der Achtung der Freiheit der Person überwiegt (siehe u.a. Rechtssachen W. ./. Schweiz , Urteil vom 26. Januar 1993, Serie A Band 254-A, S. 15, Rdnr. 30, und Labita ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 26772/95, Rdnr. 142, EuGHMR 2000-IV, Rdnr. 152).
  • EGMR, 28.03.1990 - 11968/86

    B. ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 10.07.2007 - 34333/02
    Hinsichtlich der beim Beschwerdeführer gegebenen Fluchtgefahr stellt der Gerichtshof fest, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit eine mögliche schwere Strafe für sich allein nicht ausreicht, um die Fortdauer der Haft wegen Fluchtgefahr zu rechtfertigen (siehe Rechtssachen Wemhoff ./. Deutschland , Urteil vom 27. Juni 1968, Serie A Band 7, S. 25, Rdnr. 14; B. ./. Österreich , Urteil vom 28. März 1990, Serie A Band 175, S. 16. Rdnr. 44).
  • EGMR, 27.06.1968 - 2122/64

    Wemhoff ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 10.07.2007 - 34333/02
    Hinsichtlich der beim Beschwerdeführer gegebenen Fluchtgefahr stellt der Gerichtshof fest, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit eine mögliche schwere Strafe für sich allein nicht ausreicht, um die Fortdauer der Haft wegen Fluchtgefahr zu rechtfertigen (siehe Rechtssachen Wemhoff ./. Deutschland , Urteil vom 27. Juni 1968, Serie A Band 7, S. 25, Rdnr. 14; B. ./. Österreich , Urteil vom 28. März 1990, Serie A Band 175, S. 16. Rdnr. 44).
  • EGMR, 26.10.2006 - 65655/01

    Menschenrechte: Überlange Untersuchungshaft, "La Belle"

    Auszug aus EGMR, 10.07.2007 - 34333/02
    Ob es angemessen ist, dass ein Angeklagter in Haft bleibt, muss im Einzelfall anhand der Besonderheiten des Falles und auf der Grundlage der in den innerstaatlichen Entscheidungen genannten Gründe sowie der hinreichend durch Unterlagen belegten Tatsachen, die der Beschwerdeführer in seinen Anträgen auf Haftentlassung vorgebracht hat, geprüft werden (siehe Rechtssache Chraidi ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 65655/01, Rdnr. 35, EuGHMR 2006, mit weiteren Verweisen).
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