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   EGMR, 11.09.2006 - 35504/03   

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EGMR, 11.09.2006 - 35504/03 (https://dejure.org/2006,18002)
EGMR, Entscheidung vom 11.09.2006 - 35504/03 (https://dejure.org/2006,18002)
EGMR, Entscheidung vom 11. September 2006 - 35504/03 (https://dejure.org/2006,18002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Die "Homeschooling-Entscheidung" des EGMR. Zur Erosion der Integrationsfunktion der staatlichen Pflichtschule

  • institut-ifbb.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    Die "Homeschooling"-Entscheidung des EGMR - Erosion der Integrationsfunktion der staatlichen Pflichtschule

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 03.10.2000 - 28369/95

    CAMP ET BOURIMI c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    Außerdem haben die Vertragsstaaten einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Situationen eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (siehe Camp und Bourimi ./. die Niederlande, Nr. 28369/95, Randnr. 37, EuGHMR 2000-X).
  • KAG Freiburg, 19.06.2009 - 11/09

    Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für eine beabsichtigte

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    11/09/06 ENTSCHEIDUNG über die ZULÄSSIGKEIT der Individualbeschwerde Nr. 35504/03 F. K. und andere gegen Deutschland ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER Individualbeschwerde Nr. 35504/03 F. K. und andere ./. Deutschland.
  • EGMR, 07.12.1976 - 5095/71

    KJELDSEN, BUSK MADSEN AND PEDERSEN v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    In Anbetracht der Machtbefugnisse des modernen Staates muss dieses Ziel in erster Linie durch den staatlichen Unterricht erreicht werden ( Kjeldsen, Busk Madsen und Pedersen ./. Dänemark , Urteil vom 7. Dezember 1976, Serie A Band 23, S. 24-25, Randnr. 50).
  • EKMR, 09.07.1992 - 19844/92

    LEUFFEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    Dies bedeutet, dass Eltern einem Kind das Recht auf Bildung nicht aufgrund ihrer Überzeugungen verwehren dürfen ( B.N. und S.N. ./. Schweden , a. a. O., Leuffen ./. Deutschland , Nr. 19844/92, Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 1992).
  • EKMR, 30.06.1993 - 17678/91

    B.N. AND S.N. v. SWEDEN

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    Sie ist auf darauf gerichtet, den Pluralismus in der Erziehung zu gewährleisten, der für den Erhalt der "demokratischen Gesellschaft" im Sinne der Konvention wesentlich ist ( B.N. und S.N. ./. Schweden , Nr. 17678/91, Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1993).
  • EGMR, 25.02.1982 - 7511/76

    CAMPBELL ET COSANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    Infolgedessen müssen im Hinblick darauf, dass der gesamte Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 von dessen Satz 1 dominiert wird, nur diejenigen Überzeugungen der Eltern geachtet werden, die nicht im Widerspruch zu dem Recht des Kindes auf Bildung stehen ( Campbell und Cosans ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 25. Februar 1982, Serie A Band 48, S. 16, Randnr. 36).
  • EKMR, 06.03.1984 - 10233/83

    FAMILY H. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 11.09.2006 - 35504/03
    Deshalb beinhaltet Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 die Möglichkeit, dass der Staat eine Schulpflicht festlegt, sei es in staatlichen Schulen oder durch angemessenen Privatunterricht (siehe Familie H. ./. Vereinigtes Königreich , Nr. 10233/83, Entscheidung vom 6. März 1984, 37 D.R. S. 108; B.N. und S.N. ./. Schweden , a. a. O., Leuffen ./. Deutschland , a. a. O.).
  • EGMR, 10.01.2019 - 18925/15

    Schulverweigerer-Familie: Als die Wunderlichs die Bundesrepublik Deutschland

    Zwar liegt der Rüge das in Deutschland geltende Verbot von Heimunterricht zugrunde, der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass er über die Frage der Vereinbarkeit dieses Verbots mit der Konvention, insbesondere mit Artikel 8 sowie Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolls, bereits entscheiden hat (siehe u. a. K. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35504/03, 11. September 2006; D. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10 und 8155/10, 13. September 2011; und L../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19844/92, Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 1992) und dass der diesbezügliche Teil der Beschwerde bereits für unzulässig erklärt wurde (siehe Rdnr. 4).
  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07

    Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit;

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine auf diese Vorschrift gestützte Individualbeschwerde in dem Fall, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2003 zugrunde lag, als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen (Entsch. v. 04.11.2003 - Nr. 35504/03 - Konrad u. a. ./. Deutschland).
  • EGMR, 13.09.2011 - 319/08

    Auch Baptisten brauchen Sexualkunde

    Er hat festgestellt, dass der Staat mit der Einführung eines solchen Systems die Integration von Kindern in die Gesellschaft sicherstellen und der Entstehung von Parallelgesellschaften vorbeugen wollte und dass diese Erwägungen mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Bedeutung des Pluralismus für die Demokratie übereinstimmen und in den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten bei der Schaffung und Auslegung von Regeln für ihre Bildungssysteme fallen (siehe K. u. a. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 35504/03, 11. September 2006).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19

    Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen

    Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Schulpflicht auch in Ansehung abweichender Bildungs- und Erziehungskonzepte anderer Konventionsstaaten mit Art. 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben) und Art. 2 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Recht auf Bildung; Recht auf Achtung der religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern) vereinbar (vgl. EGMR, Urteil vom 10.01.2019 - 18925/15 [Wunderlich / Deutschland] -, Rn. 42 m.w.N.; Entscheidung vom 11.09.2006 - 35504/03 - [Konrad u.a. / Deutschland]).

    ff) Die Frage, ob eine Schule, die einen Gleichrang des staatlichen Erziehungsauftrags mit dem elterlichen Erziehungsrecht ebenso wenig sicherstellt wie ausreichende soziale Begegnungsräume, in denen sich die Integrationsfunktion der Schule auch praktisch entfalten kann, hinsichtlich ihrer Lehrziele und Einrichtungen hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht, haben die verfassungsgebende Versammlung des Landes Baden-Württemberg und der Landesgesetzgeber mit Einführung der allgemeinen Schulpflicht daher beantwortet, ohne dass dem verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die durch die Privatschulfreiheit gewährleistete Freiheit der Methoden- oder Formenwahl entgegenstehen (vgl. zur Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers in Ansehung einer zumindest unklaren Evidenzlage BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris Rn. 7; EGMR, Entscheidungen vom 13.09.2011 - 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10, 8155/10 [Dojan u.a. / Bundesrepublik Deutschland] - sowie vom 11.09.2006 - 35504/03 [Konrad / Bundesrepublik Deutschland] - Hauk, Die Pflicht zum Schulbesuch, 2019, S. 96 f.).

  • EGMR, 06.10.2009 - 45216/07

    J. A.-I. u. a. ./. Deutschland

    Nach Ansicht des Gerichtshofs stehen die Zielsetzungen des Ethikunterrichts in Einklang mit den Grundsätzen des Pluralismus und der Sachlichkeit im Sinne des Artikels 2 des Protokolls Nr. 1 (siehe o.a. Sache Zengin, Rdnr. 59, o.a. Sache Folgerø, Rdnr. 88, und K. ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 35504/03, 11. September 2006) und mit den von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommenen Empfehlungen (siehe o.a. Sache Zengin, Rdnrn. 26 und 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06

    Annahme eines wichtigen Grundes für eine Ausnahme von der Pflicht zum Besuch

    EGMR, Entscheidung vom 11.9.2006 - Konrad u.a. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 35504/03, www.coe.int/T/D/menschenrechtsgerichtshof/.
  • OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine auf diese Vorschrift gestützte Individualbeschwerde in dem Fall, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2003 zugrunde lag, als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen (Entsch. v. 04.11.2003 - Nr. 35504/03 - Konrad u.a. ./. Deutschland).
  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15

    Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine auf diese Vorschrift gestützte Individualbeschwerde in dem Fall, der der Entscheidung des BVerfG vom 29.4.2003 (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.4.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris) zugrunde lag, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen (Entscheidung vom 11.9.2006 - Az. 35504/03 - Konrad u.a. ./. Deutschland).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987

    Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten;

    Auch die in Art. 13 Abs. 3 IPwskR verlangte Achtung vor der Freiheit der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sittlich und religiös zu erziehen, steht der Aufrechterhaltung der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland nicht entgegen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 11. September 2006 (Az. 35504/03, Volltext unter http://www.coe. int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/entscheidungen/ 20060911-Konrad.asp#TopOfPage) zur inhaltsgleichen Bestimmung des Art. 2 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention näher dargelegt hat.
  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

    In seiner Entscheidung vom 11.09.2006 (Konrad u.a. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 35504/03, zitiert nach (http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/) hat der EGMR ausdrücklich festgestellt, dass Satz 2 der genannten Norm sowohl die Rolle des Staates bei der Erziehung als auch das Recht der Eltern anerkenne, die einen Anspruch auf Achtung ihrer religiösen und weltanschaulichen Überzeugung bei der Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder hätten.
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06

    Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag;

  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 7 ZB 08.2050

    Schulzwang gegenüber Erziehungsberechtigten; allgemeine Schulpflicht; elterliches

  • VG Minden, 14.04.2021 - 8 K 2103/19
  • VG Minden, 03.12.2019 - 8 L 747/19
  • EGMR, 20.10.2020 - 47429/09

    PEROVY v. RUSSIA

  • VG Sigmaringen, 24.01.2012 - 4 K 3901/10

    Grundschulpflicht

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