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   EGMR, 11.10.2016 - 30860/15   

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EGMR, 11.10.2016 - 30860/15 (https://dejure.org/2016,60105)
EGMR, Entscheidung vom 11.10.2016 - 30860/15 (https://dejure.org/2016,60105)
EGMR, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 30860/15 (https://dejure.org/2016,60105)
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  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus EGMR, 11.10.2016 - 30860/15
    Zu diesem Zweck hat der Gerichtshof die Erklärung im Lichte der Grundsätze geprüft, die in seiner Rechtsprechung, insbesondere in dem Urteil Tahsin Acar (Tahsin Acar./. Türkei (prozessuale Einreden) [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnrn. 7577, EGMR 2003-VI; WAZA Spólka z o.o../. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 11602/02, 26. Juni 2007; und Herman./. die Niederlande (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 35965/14, 17. November 2015), festgelegt worden sind.
  • EGMR, 24.07.2001 - 32605/96

    RUTTEN v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 11.10.2016 - 30860/15
    Der Gerichtshof hat in einer Reihe von Fällen, auch in Fällen gegen Deutschland, seine Praxis in Bezug auf Rügen wegen Verletzungen von Artikel 5 Abs. 1 und Artikel 7 Abs. 1 der Konvention durch Nichterfüllung der in dieser Bestimmung niedergelegten Anforderung der "Rechtmäßigkeit" - insbesondere durch Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen zur Überprüfung der Fortdauer einer Freiheitsentziehung - festgelegt (siehe insbesondere Rutten./. die Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 32605/96, Rdnrn. 39-47, 24. Juli 2001; S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 48038/06, Rdnrn. 81-86 und 103-109, 24. November 2011 und H.W../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17167/11, Rdnrn. 64-91, 19. September 2013, mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 04.03.2008 - 18369/07

    JOSIPOVIC v. SERBIA

    Auszug aus EGMR, 11.10.2016 - 30860/15
    Schließlich möchte der Gerichtshof betonen, dass, sollte die Regierung die Bedingungen ihrer einseitigen Erklärung nicht einhalten, die Beschwerde nach Artikel 37 Abs. 2 der Konvention wieder in das Register eingetragen werden könnte (siehe Josipovic./. Serbien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 18369/07, 4. März 2008).
  • EGMR, 17.11.2015 - 35965/14

    HERMAN v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 11.10.2016 - 30860/15
    Zu diesem Zweck hat der Gerichtshof die Erklärung im Lichte der Grundsätze geprüft, die in seiner Rechtsprechung, insbesondere in dem Urteil Tahsin Acar (Tahsin Acar./. Türkei (prozessuale Einreden) [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnrn. 7577, EGMR 2003-VI; WAZA Spólka z o.o../. Polen (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 11602/02, 26. Juni 2007; und Herman./. die Niederlande (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 35965/14, 17. November 2015), festgelegt worden sind.
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