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   EGMR, 12.02.2013 - 55558/10   

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https://dejure.org/2013,2424
EGMR, 12.02.2013 - 55558/10 (https://dejure.org/2013,2424)
EGMR, Entscheidung vom 12.02.2013 - 55558/10 (https://dejure.org/2013,2424)
EGMR, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 55558/10 (https://dejure.org/2013,2424)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 13.01.2011 - 397/07

    Hoffer und Annen ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    Das einschlägige innerstaatliche Recht und die einschlägige innerstaatliche Praxis werden in dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache H. und A../. Deutschland, Individualbeschwerden Nrn. 397/07 und 2322/07, Rdnrn. 24-25, 13. Januar 2011 und in der Zulässigkeitsentscheidung in der Rechtssache A. II (a. a. O.) zusammenfassend dargestellt.
  • EGMR, 04.10.2007 - 32772/02

    Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VGT) ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es nach Artikel 10 Abs. 2 der Konvention wenig Raum für Einschränkungen der politischen Redefreiheit oder der Debatte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses gibt (siehe u. v. a. Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT)./. die Schweiz (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerde Nr. 32772/02, Rdnr. 92, EGMR 2009, und Mouvement raëlien./. die Schweiz [GK] Individualbeschwerde Nr. 16354/06, Rdnr. 61, 13.
  • EGMR, 30.03.2010 - 2373/07

    ANNEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    Das Landgericht nahm auf die Erwägungen in zwei Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2003 und 7. Dezember 2004 (vgl. A. II./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 2373/07 und 2396/07, 30. März 2010) Bezug und stellte fest, dass in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Dr. M. in einem Umfang eingegriffen worden sei, dass demgegenüber das Recht des Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung zurücktrete.
  • EGMR, 13.01.2011 - 16354/06

    Mouvement Raelien Suisse ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es nach Artikel 10 Abs. 2 der Konvention wenig Raum für Einschränkungen der politischen Redefreiheit oder der Debatte über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses gibt (siehe u. v. a. Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT)./. die Schweiz (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerde Nr. 32772/02, Rdnr. 92, EGMR 2009, und Mouvement raëlien./. die Schweiz [GK] Individualbeschwerde Nr. 16354/06, Rdnr. 61, 13.
  • EGMR, 04.10.2001 - 47636/99

    TEUSCHLER contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass es ausreicht, wenn die nationalen übergeordneten Gerichte die Annahme einer Beschwerde ablehnen, indem sie einfach auf die Rechtsvorschriften verweisen, die diese Vorgehensweise zulassen, wenn die durch die Beschwerde aufgeworfenen Fragen wie im vorliegenden Fall keine grundsätzliche Bedeutung haben (siehe T. /. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 47636/99, 4. Oktober 2001).
  • EGMR, 21.01.1999 - 29183/95

    FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 12.02.2013 - 55558/10
    Hierbei hat der Gerichtshof den gerügten "Eingriff" im Lichte des Falles als Ganzem zu betrachten und zu entscheiden, ob die zu seiner Rechtfertigung von den nationalen Behörden angeführten Gründe "stichhaltig und ausreichend" sind (s. u. v. a. Fressoz und Roire./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 29183/95, Rdnr. 45, EGMR 1999--I).
  • EGMR, 26.11.2015 - 3690/10

    Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner

    Daher ist der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache von dem der vorangegangenen Individualbeschwerden des Beschwerdeführers abzugrenzen, die der Gerichtshof für offensichtlich unbegründet befand (siehe A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 2373/07 und 2396/07, a. a. O., und A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 55558/10, 12. Februar 2013).
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