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   EGMR, 13.01.2015 - 10152/13   

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EGMR, 13.01.2015 - 10152/13 (https://dejure.org/2015,996)
EGMR, Entscheidung vom 13.01.2015 - 10152/13 (https://dejure.org/2015,996)
EGMR, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 10152/13 (https://dejure.org/2015,996)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus EGMR, 13.01.2015 - 10152/13
    In einem Beschluss vom 14. Januar 2012 (4 StR 469/11) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Revisionsgericht seine Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft übermitteln dürfe, nachdem diese ihren Antrag beim Revisionsgericht angebracht habe, sofern das Revisionsgericht dies für sinnvoll erachte.
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus EGMR, 13.01.2015 - 10152/13
    In einem Beschluss vom 26. Oktober 2006 (2 BvR 1656/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, dass § 349 Abs. 2 StPO ein Revisionsgericht nicht daran hindere, den Parteien seine Rechtsauffassung mitzuteilen, nachdem die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Revision ihren Antrag gestellt habe.
  • KG, 15.09.1999 - 1 Ss 384/98
    Auszug aus EGMR, 13.01.2015 - 10152/13
    In einem Beschluss vom 15. September 1999 ((4) 1 Ss 384/98) stellte das Kammergericht Berlin fest, dass ein Revisionsgericht der Staatsanwaltschaft seine Rechtsauffassung übermitteln dürfe, wenn es der Auffassung sei, dass die Staatsanwaltschaft bei Fertigung ihrer Antragsschrift die einschlägige Rechtsprechung missachtet habe.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in der Möglichkeit der Revisionsverwerfung ohne mündliche Verhandlung nach § 349 Abs. 2 StPO keinen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR, Entscheidung vom 13.1.2015 - 10152/13 -, Juris).
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