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   EGMR, 13.09.2011 - 23674/08   

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https://dejure.org/2011,52473
EGMR, 13.09.2011 - 23674/08 (https://dejure.org/2011,52473)
EGMR, Entscheidung vom 13.09.2011 - 23674/08 (https://dejure.org/2011,52473)
EGMR, Entscheidung vom 13. September 2011 - 23674/08 (https://dejure.org/2011,52473)
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  • EGMR, 12.07.2007 - 74613/01

    Rechtssache J. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 23674/08
    Aufgabe des Gerichtshofs ist es jedoch, zu prüfen, ob der Grundsatz einer vollständigen "Waffengleichheit" durch die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung verletzt worden ist und das Verfahren daher als Ganzes unfair war (siehe u. a. Vidal./. Belgien, Urteil vom 22. April 1992, Serie A Band 235, S. 32-33, Rdnr. 33; und J../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 74613/01, Rdnr. 82, ECHR 2007-IX (Auszüge)).
  • EGMR, 27.09.1990 - 12489/86

    Windisch ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 23674/08
    Da die Erfordernisse nach Artikel 6 Abs. 3 als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 Abs. 1 der Konvention anzusehen sind, wird der Gerichtshof die Rügen nach diesen beiden Bestimmungen im Zusammenhang prüfen (siehe u. v. a. Windisch./. Österreich, 27. September 1990, Rdnr. 23, Serie A Band 186; Lüdi./. Schweiz, 15. Juni 1992, Rdnr. 43, Serie A Band 238; und D../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 15056/05, 29. September 2009); diese lauten, soweit maßgeblich:.
  • EGMR, 15.06.1992 - 12433/86

    LÜDI v. SWITZERLAND

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 23674/08
    Da die Erfordernisse nach Artikel 6 Abs. 3 als Teilaspekte des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 Abs. 1 der Konvention anzusehen sind, wird der Gerichtshof die Rügen nach diesen beiden Bestimmungen im Zusammenhang prüfen (siehe u. v. a. Windisch./. Österreich, 27. September 1990, Rdnr. 23, Serie A Band 186; Lüdi./. Schweiz, 15. Juni 1992, Rdnr. 43, Serie A Band 238; und D../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 15056/05, 29. September 2009); diese lauten, soweit maßgeblich:.
  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 23674/08
    Mögliche Ausnahmen von diesem Grundsatz dürfen die Rechte der Verteidigung nicht verletzen (siehe u. a. Lucà./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 33354/96, Rdnr. 39, ECHR 2001-II).
  • EGMR, 22.04.1992 - 12351/86

    VIDAL c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 13.09.2011 - 23674/08
    Aufgabe des Gerichtshofs ist es jedoch, zu prüfen, ob der Grundsatz einer vollständigen "Waffengleichheit" durch die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung verletzt worden ist und das Verfahren daher als Ganzes unfair war (siehe u. a. Vidal./. Belgien, Urteil vom 22. April 1992, Serie A Band 235, S. 32-33, Rdnr. 33; und J../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 74613/01, Rdnr. 82, ECHR 2007-IX (Auszüge)).
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