Rechtsprechung
EGMR, 14.02.2006 - 69735/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
CHAIR AND BRUNKEN v. GERMANY
Art. 6, Art. 8 MRK
Partly admissible Partly inadmissible (englisch) - anwalt-gericht-menschenrechte.de
Abschiebung aus Deutschland nach Marokko nach Haftentlassung; Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs ( hier verfristete Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassunggericht) führt zur Unzulässigkeit der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EGMR, 14.02.2006 - 69735/01
- EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 28.07.1999 - 25803/94
Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des …
Auszug aus EGMR, 14.02.2006 - 69735/01
Er erinnert daran, dass eine gegenüber dem Gerichtshof vorgebrachte Rüge zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach bei der zuständigen innerstaatlichen Stelle erhoben worden sein muss, in Übereinstimmung mit den nach den innerstaatlichen Bestimmungen vorgesehen Formerfordernissen (s. u.v.a. Selmouni ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25803/94, Nr. 74, ECHR 1999-V). - EGMR, 22.03.2000 - 39652/98
MAAOUIA contre la FRANCE
Auszug aus EGMR, 14.02.2006 - 69735/01
Hinsichtlich der Rüge des Beschwerdeführers nach Artikel 6 der Konvention stellt der Gerichtshof erneut fest, dass es bei Entscheidungen über eine Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung von Ausländern nicht um eine Verhandlung über Streitigkeiten in Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen eines Beschwerdeführers oder über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention geht (vgl. Maaouia ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 39652/98, Nr. 40, ECHR 2000-X).
- VG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 3099/07
Ausnahmefall von der Regelausweisung; Schwangerschaft der deutschen Ehefrau
Hinsichtlich des Rechts des Klägers auf Achtung seines Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist ausweislich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 05.23.2007 in der Sache Chair ./. Deutschland, Nr. 69735/01, InfAuslR 2008, S. 111, 112) zu berücksichtigen, dass der Kläger schwerwiegende Drogendelikte begangen hat und dafür mit einer Haftstrafe von vier Jahren und 11 Monaten belegt worden ist, er im Alter von bereits 23 Jahren nach Deutschland eingereist ist, er sich legal seit dem 01.06.2005 und insgesamt seit nicht viel mehr als sechs Jahren in Deutschland aufgehalten hat, ein straftatfreies Verhalten seit der Straftat in Freiheit wegen der Haft bisher nicht festgestellt werden kann, er Bindungen zu seiner in Afrika lebenden Familie (Mutter und Geschwister) hat, die dortigen Sprachen spricht und die sozialen Bindungen in Deutschland angesichts von lediglich halbtags ausgeübter Aushilfstätigkeiten und der Mitgliedschaft in einem Fitnessclub nicht stark ausgeprägt sind. - VG Hamburg, 23.02.2006 - 4 K 2746/04
Ausländerrecht: Ausweisung, Prüfungszeitpunkt, Nichtbefristung
Keine Äußerung zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage enthält die Zulässigkeitsentscheidung des EGMR vom 14.2.2006 in der Sache ... und ... ./. Deutschland (Nr. 69735/01, in HUDOC).