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   EGMR, 15.02.2007 - 19124/02   

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EGMR, 15.02.2007 - 19124/02 (https://dejure.org/2007,15082)
EGMR, Entscheidung vom 15.02.2007 - 19124/02 (https://dejure.org/2007,15082)
EGMR, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 19124/02 (https://dejure.org/2007,15082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zahlung von über die eigentliche Altersrente hinausgehenden Zuwendungen an frühere Balletttänzer der ehemaligen DDR durch das Bundesministerium der Verteidigung der BRD; Eintritt des Bundesministeriums in die Verträge mit dem Personal staatlicher ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KIRSTEN v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 13 MRK
    Violation of Art. 6-1 Violation of Art. 13 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 406
  • DVBl 2007, 1161
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 05.10.1999 - 39521/98

    Anforderungen an vor Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    "Bezüglich des Vorbringens, das Erfordernis noch eines weiteren Rechtsbehelfs würde dazu führen, dass das innerstaatliche Verfahren noch schwerfälliger würde, führt der Gerichtshof an, (...) dass Beispiele aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Regel der Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe zeigen, dass es nicht unmöglich ist, solche Rechtsbehelfe zu schaffen und wirksam anzuwenden (siehe z. B. Gonzalez Marin ./. Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39521/98, ECHR 1999-VII, und Tomé Mota ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32082/96, ECHR 1999-IX).
  • EGMR, 02.12.1999 - 32082/96

    Überprüfung der Länge eines in Portugal anhängigen Strafverfahrens durch den

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    "Bezüglich des Vorbringens, das Erfordernis noch eines weiteren Rechtsbehelfs würde dazu führen, dass das innerstaatliche Verfahren noch schwerfälliger würde, führt der Gerichtshof an, (...) dass Beispiele aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Regel der Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe zeigen, dass es nicht unmöglich ist, solche Rechtsbehelfe zu schaffen und wirksam anzuwenden (siehe z. B. Gonzalez Marin ./. Spanien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39521/98, ECHR 1999-VII, und Tomé Mota ./. Portugal (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32082/96, ECHR 1999-IX).
  • EGMR, 24.02.2005 - 60534/00

    Rechtssache W. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Aufgrund seiner Rolle als Hüter der Verfassung ist es für ein Verfassungsgericht in besonderem Maße geboten, bisweilen andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung in das Gerichtsregister, beispielsweise die Natur der Sache und ihre politische und soziale Bedeutung (siehe Wimmer ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 60534/00, Randnr. 30, 24. Februar 2005).
  • EGMR, 13.07.2006 - 38033/02

    Menschenrechte - Überlange Verfahrensdauer: Entscheidung über einen Widerspruch

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Was das Verhalten der Beschwerdeführerin angeht, nimmt der Gerichtshof zur Kenntnis, dass ihr Anwalt manchmal komplizierte und verworrene Schriftsätze eingereicht hat, die zur langen Verfahrensdauer beitrugen, da sie die Behörden unnötigerweise davon ablenkten, sich auf die wichtigsten Fragen zu konzentrieren (siehe Stork ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 38033/02, 13. Juli 2006, Nr. 43; und, sinngemäß Smirnova ./. Russland, Individualbeschwerden Nr. 46133/99 und 48183/99, Nr. 86, ECHR 2003-IX [Auszüge]).
  • EGMR, 24.07.2003 - 48183/99
    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Was das Verhalten der Beschwerdeführerin angeht, nimmt der Gerichtshof zur Kenntnis, dass ihr Anwalt manchmal komplizierte und verworrene Schriftsätze eingereicht hat, die zur langen Verfahrensdauer beitrugen, da sie die Behörden unnötigerweise davon ablenkten, sich auf die wichtigsten Fragen zu konzentrieren (siehe Stork ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 38033/02, 13. Juli 2006, Nr. 43; und, sinngemäß Smirnova ./. Russland, Individualbeschwerden Nr. 46133/99 und 48183/99, Nr. 86, ECHR 2003-IX [Auszüge]).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Bezüglich der Wirksamkeit dieses Rechtsbehelfs führte sie im Wesentlichen die im Fall Sürmeli ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Nr. 80 - 91, ECHR 2006-...) vorgebrachten Argumente erneut auf.
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Die übrigen Entscheidungen betrafen normale verfassungsrechtliche Fragen wie beispielsweise die Überwachung der Telekommunikation, den Schutz des Privatlebens (s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1 BvR 653/96; und von Hannover ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 59320/00, ECHR 2004-VI), Fragen zum Sozial- und Familienrecht sowie zur Singularzulassung vor Oberlandesgerichten (s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1 BvR 335/97; und Wendenburg u.a. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71630/01, ECHR 2003-II).
  • EGMR, 06.02.2003 - 71630/01

    A. W. und andere gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Die übrigen Entscheidungen betrafen normale verfassungsrechtliche Fragen wie beispielsweise die Überwachung der Telekommunikation, den Schutz des Privatlebens (s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1 BvR 653/96; und von Hannover ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 59320/00, ECHR 2004-VI), Fragen zum Sozial- und Familienrecht sowie zur Singularzulassung vor Oberlandesgerichten (s. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 1 BvR 335/97; und Wendenburg u.a. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71630/01, ECHR 2003-II).
  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Das Vorhandensein der betreffenden Rechtsbehelfe muss nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis hinreichend sicher sein, ansonsten fehlt ihnen die erforderliche Zugänglichkeit und Wirksamkeit (siehe Dalia ./. Frankreich , Urteil vom 19. Februar 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-I, S. 87, Rdnr. 38; Horvat ./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 51585/99, Rdnr. 38, ECHR 2001-VIII; und Scordino ./. Italien (Nr. 1) [GK], Individualbeschwerde Nr. 36813/97, Rdnr. 142, ECHR 2006-...).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 15.02.2007 - 19124/02
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 13 der Konvention nach richtiger Auslegung einen wirksamen, bei einer innerstaatlichen Behörde einzulegenden Rechtsbehelf gegen eine behauptete Verletzung des Gebots der Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist aus Artikel 6 Abs. 1 garantiert (siehe Kudla ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Nr. 156, ECHR 2000-XI).
  • EGMR, 29.05.1986 - 9384/81

    Deumeland ./. Deutschland

  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

  • EGMR, 02.03.2000 - 52442/99

    SCHWENGEL contre l'ALLEMAGNE

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • EGMR, 06.02.2003 - 45835/99

    Rechtssache H. -A. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

    Dabei steht dem Gericht aber ein Gestaltungsspielraum zu, der regelmäßig erst dann überschritten ist, wenn sich die verfahrensleitende Entscheidung nicht auf verfahrensökonomische Sachgründe stützen lässt, sondern von sachfremden und zweckwidrigen Erwägungen getragen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1188/10 -, juris, Rn. 13 ff., zu § 93a VwGO) oder im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falls unverhältnismäßig erscheint (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juli 2006, Beschwerde-Nr. 38033/02, Stork ./. Deutschland, Rn. 44; Urteil vom 11. Januar 2007, Beschwerde-Nr. 20027/02, Herbst ./. Deutschland, Rn. 78; Urteil vom 15. Februar 2007, Beschwerde-Nr. 19124/02, Kirsten ./. Deutschland, Rn. 43).
  • EGMR, 22.01.2009 - 45749/06

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das

    Die Vertragsstaaten sind aber dennoch nach Artikel 6 Abs. 1 verpflichtet, ihre Rechtspflege so zu organisieren, dass ihre Gerichte jede Anforderung aus dieser Vorschrift erfüllen können, auch die Verpflichtung, über Rechtssachen innerhalb angemessener Frist zu verhandeln (siehe u.a. Gast und Popp, a.a.O., Rdnr. 75, 78; K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 45, 15. Februar 2007); dies ist in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen in dieser Rechtssache nicht der Fall gewesen.
  • EGMR, 06.11.2008 - 58911/00

    Rechtssache L. e.V. u.a gegen DEUTSCHLAND

    Februar 2005; und K. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 45, 15.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2008 - L 1 RA 262/05
    Hierzu bezieht sich die Klägerin auf Beschwerden bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerdennummern 4290/03, 26164/04, 11708/03 sowie 19124/02).

    Die Beschwerde Nr. 19124/02 ist ein Musterverfahren einer ehemaligen Balletttänzerin.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - L 1 R 388/06

    Abtrennung; Klageerwiderung; Sachdienlichkeit; bbZ; überlanges Verfahren;

    Auch in der Rechtsache 15/02/07 Kirsten ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19124/02) hat der EGMR (5. Sektion) mit Urteil vom 15. Februar 2007 entschieden, dass die Rüge wegen der überlangen Verfahrensdauer und des Fehlens eines entsprechenden wirksamen Rechtsbehelfs zulässig und die Beschwerde im Übrigen unzulässig sei.
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    Selbst wenn der Gerichtshof bereits die Auffassung vertreten hat, dass die Entscheidung eines innerstaatlichen Gerichts, über einen gewissen Zeitraum den Ausgang eines parallel laufenden Verfahrens abzuwarten, angezeigt sein kann, wenn ein solches Verfahren insbesondere eine Grundsatzfrage betrifft, über die ein oberstes Gericht oder ein Verfassungsgericht zu entscheiden hat (o. a. Sache Pafitis und andere, Rdnr. 97, K. ./. Deutschland, Nr. 19124/02, Rdnr. 43, 15. Februar 2007), so erinnert er dennoch daran, dass die Wartezeit nicht unbegrenzt sein darf und das betroffene nationale Gericht die einschlägigen Umstände des Falles berücksichtigen muss, wie insbesondere die Dauer des streitgegenständlichen Verfahrens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Aussetzungsbeschluss ergangen ist (T. ./. Deutschland, Nr. 68103/01, Rdnr. 31, 4. Dezember 2003, L. . /. Deutschland, Nr. 14635/03, Rdnr. 71, 26. April 2007, und M. ./. Deutschland (Nr. 2), Nr. 71972/01, Rdnr. 46, 11.
  • EGMR, 01.04.2010 - 12852/08

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Diese Entscheidung muss allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Falls verhältnismäßig sein (siehe mit weiteren Verweisen K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 43, 15. Februar 2007).
  • EGMR, 06.09.2011 - 24098/09

    Vereinbarkeit eines drei Jahre dauernden Verfahrens vor dem

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache K. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 46, 15. Februar 2007) trug sie vor, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Aufgabe des Ausgleichs der fachgerichtlichen Verfahrensdauer haben könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - L 31 R 58/08
    In der Entscheidung vom 15. Februar 2007 in der Sache Kirsten / Deutschland Individualbeschwerde Nummer 19124/02, habe der EGMR ebenfalls eindeutig das Nichtvorliegen einer Verletzung des Eigentumsrechts festgestellt.
  • EGMR, 15.03.2022 - 2458/11

    KARAHASANOGLU v. TURKEY

    This decision must however be proportionate having regard to the special circumstances of the case (see, mutatis mutandis, Kirsten v. Germany, no. 19124/02, § 43, 15 February 2007 with further references).
  • EGMR, 29.06.2010 - 29035/06

    BAUER v. GERMANY

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