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   EGMR, 17.04.2003 - 52853/99   

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EGMR, 17.04.2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
EGMR, Entscheidung vom 17.04.2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
EGMR, Entscheidung vom 17. April 2003 - 52853/99 (https://dejure.org/2003,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Regelausweisung eines Ausländers wegen der Begehung mehrerer Straftaten; Möglichkeit des Absehens von der Ausweisung bei der Begehung einzelner schwerer Straftaten; Befristung einer Ausweisungsmaßnahme oder Abschiebungsmaßnahme bei Erreichung der mit der Ausweisung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EMRK Art. 8; EMRK Art. 41; AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 2; AuslG § 48 Abs. 1
    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Schutz von Ehe und Familie, Deutsche Kinder, Beurteilungszeitpunkt, Sperrwirkung, nachträgliche Befristung, Immaterieller Schaden, Schadensersatz

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    YILMAZ c. ALLEMAGNE

    Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 8 Préjudice moral - réparation pécuniaire (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2147
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Tatsache jedoch, dass sie ohne Befristung verfügt wurde, stellt angesichts der Umstände des vorliegenden Falles, nämlich einerseits der Familiensituation des Beschwerdeführers, insbesondere der Geburt seines Sohnes im Februar 1999 sowie dessen jungen Alters (siehe die Urteile Berrehab ./. Niederlande vom 21. Juni 1988, Serie A, Band 138, S. 16, Nr. 29, und Mehemi ./. Frankreich vom 26. September 1997, Sammlung 1997-VI, S. 1972, Nr. 37 in fine ), und andererseits der Tatsache, dass er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaß, als die Ausweisung verfügt wurde (siehe hingegen Jakupovic ./. Österreich , Nr. 36757/97, 6. Februar 2003, Nr. 28), einen unverhältnismäßigen Eingriff dar.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Einigen Verfassern zufolge, die anerkennen, dass grundsätzlich ein Antrag seitens des Ausländers vorliegen muss, damit die Verwaltungsbehörden das Aufenthaltsverbot aufgrund einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme befristen können, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese von Amts wegen die Frage prüfen, ob eine Befristung in einem Einzelfall geboten ist (s. beispielsweise Günter Renner - Ausländerrecht , 7. Aufl. 1999, § 8 Nr. 17, und Kay Hailbronner - Ausländerrecht , Band 1, 31. Neuauflage August 2002, § 8 Nr. 48) Sie verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1979 (Az. 1 BvR 650/77) und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 (Az. 1 B 853/80).
  • EGMR, 13.01.2000 - 35112/97

    JANKOV contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Er weist im Übrigen darauf hin, dass der Beschwerdeführer nicht wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurde, wobei es sich um einen Bereich handelt, bei dem der Gerichtshof Verständnis dafür hat, dass die Vertragsstaaten in Bezug auf diejenigen, die zur Verbreitung dieser Plage beitragen, entschlossen durchgreifen (Urteile C. ./. Belgien vom 7. August 1996, Sammlung 1996-III, S. 924, Nr. 35, Dalia ./. Frankreich vom 19. Februar 1998, Sammlung 1998-I, S. 92, Nr. 54, und Baghli ./. Frankreich , Nr. 34374/97, 30. November 1999, CEDH 1999-VIII, Nr. 48 in fine , und Jankov ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 35112/97, 13. Januar 2000).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Einigen Verfassern zufolge, die anerkennen, dass grundsätzlich ein Antrag seitens des Ausländers vorliegen muss, damit die Verwaltungsbehörden das Aufenthaltsverbot aufgrund einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme befristen können, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese von Amts wegen die Frage prüfen, ob eine Befristung in einem Einzelfall geboten ist (s. beispielsweise Günter Renner - Ausländerrecht , 7. Aufl. 1999, § 8 Nr. 17, und Kay Hailbronner - Ausländerrecht , Band 1, 31. Neuauflage August 2002, § 8 Nr. 48) Sie verweisen insbesondere auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1979 (Az. 1 BvR 650/77) und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 (Az. 1 B 853/80).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 1914/01

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Schutz der Familie

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit schließt nicht aus, dass eine solche Befristung gleichzeitig mit einer Ausweisungs- oder Abschiebungsmaßnahme einhergehen kann (siehe beispielsweise die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2000, Az. 1 C 5/00, des Oberverwaltungsgerichts Baden-Württemberg (20. Februar 2002, Az. 11 S 2734/01) und des Oberverwaltungsgerichts Bremen (28. September 1995, Az. 1 B 55/95), und die Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2002, Az. 11 K 1914/01 und 11 K 2455/01).
  • EGMR, 13.02.2001 - 47160/99

    EZZOUHDI c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    In diesem Zusammenhang erinnert der Gerichtshof daran, dass die Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht unbedingt in den Genuss des Schutzes nach Artikel 8 der Konvention gelangen, ohne dass nachgewiesen ist, dass zusätzliche Abhängigkeitsaspekte vorliegen, bei denen es sich nicht um die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen handelt( Ezzouhdi ./. Frankreich , Nr. 47160/99, 13. Februar 2001, CEDH 2001- ..., Nr. 34, und Kwakie-Nti und Dufie ./. Niederlande (Entsch.), Nr. 31519/96, 7. November 2000, nicht veröffentlicht).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Jedoch kann die Ausweisung einer Person aus einem Land, in dem seine nächsten Verwandten wohnen, einen Eingriff in das in Artikel 8 Abs. 1 der Konvention verankerte Recht auf Achtung des Familienlebens darstellen ( Moustaquim ./. Belgien , Urteil vom 18. Februar 1991, Serie A, Band 193, S. 18, Nr. 16).
  • EGMR, 13.07.1995 - 19465/92

    NASRI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen, denen überdies keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zugrunde lägen, hebt der Beschwerdeführer hervor, dass seine dreijährige Freiheitsstrafe sicherlich nicht unbedeutend gewesen sei, dass jedoch die Beschwerdeführer in den Sachen Beljoudi, Nasri und Mehemi ./. Frankreich (Urteil vom 26. März 1992, Serie A, Band 234-A, Urteil vom 13. Juli 1995, Serie A, Band 320-B, bzw. Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI), in denen der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention festgestellt habe, zu sehr viel schwereren Strafen verurteilt worden seien.
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen, denen überdies keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zugrunde lägen, hebt der Beschwerdeführer hervor, dass seine dreijährige Freiheitsstrafe sicherlich nicht unbedeutend gewesen sei, dass jedoch die Beschwerdeführer in den Sachen Beljoudi, Nasri und Mehemi ./. Frankreich (Urteil vom 26. März 1992, Serie A, Band 234-A, Urteil vom 13. Juli 1995, Serie A, Band 320-B, bzw. Urteil vom 26. September 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-VI), in denen der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 der Konvention festgestellt habe, zu sehr viel schwereren Strafen verurteilt worden seien.
  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
    Seine Aufgabe besteht darin festzustellen, ob die nationalen Behörden der Familiensituation des Beschwerdeführers in diesem konkreten Zeitpunkt gebührend Rechnung getragen haben oder nicht, ohne später aufgetretene Umstände zu berücksichtigen ( Yildiz ./. Österreich , Nr. 37295/97, 31. Oktober 2002, CEDH 2002-..., Nr. 44).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 S 2734/01

    Umfang eines Rechtsmittelverzichts; Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung

  • EGMR, 04.10.2001 - 43359/98

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Straftäters in die Türkei;

  • VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 2455/01

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung im Regelfall

  • OVG Bremen, 28.09.1995 - 1 B 55/95

    Ausländerbehörde ; Erlaß einer Ausweisungsverfügung; Befristung der Ausweisung

  • EGMR, 07.11.2000 - 31519/96

    KWAKYE-NTI ET DUFIE contre les PAYS-BAS

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Unverheiratete und kinderlose Ausländer genießen einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Schutz (vgl. einerseits EGMR, Urteil vom 29. Januar 1997 - 112/1995/618/708 - Fall Bouchelkia; Zulässigkeitsentscheidung vom 4. Oktober 2001 - 43359/98 - Fall Adam, EuGRZ 2002, S. 582; andererseits Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, InfAuslR 1997, S. 430; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Daneben werden zwar auch die Bindungen zu den im Inland lebenden Eltern und Geschwistern berücksichtigt, diese sind aber von geringerem Gewicht, wenn der erwachsene Ausländer nicht auf Grund besonderer Umstände auf deren Unterstützung und Hilfe angewiesen ist (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juli 1995 - 18/1994/465/564 - Fall Nasri, InfAuslR 1996, S. 1; Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz).

    Denn sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 80, 81 ) als auch des EGMR (vgl. Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 - Fall Yilmaz) lassen die Beziehungen zwischen einem erwachsenen Kind und seinen Eltern keinen weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Schutz durch Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK angezeigt erscheinen, wenn nicht das erwachsene Kind auf die Hilfe der Eltern angewiesen ist und sich diese Hilfe nur im Inland erbringen lässt.

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Denn der EGMR zieht die Frage der Befristung bei der Prüfung von Ausweisungen am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK als ein wesentliches Kriterium heran (EGMR, Urteile vom 17. April 2003 - Nr. 52853/99, Yilmaz/Deutschland - NJW 2004, 2147; vom 27. Oktober 2005 - Nr. 32231/02, Keles/Deutschland - InfAuslR 2006, 3 ; vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03, Maslov/Österreich - InfAuslR 2007, 221 und vom 25. März 2010 - Nr. 40601/05, Mutlag/Deutschland - InfAuslR 2010, 325 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auch wenn der Kläger nicht freizügigkeitsberechtigt sein sollte, ist vom Gericht zu prüfen, ob eine Ausweisung ohne Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK darstellt (Urteil des EGMR vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147 ff., Rn. 48; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 ).
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