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   EGMR, 17.05.2011 - 9732/10   

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https://dejure.org/2011,36389
EGMR, 17.05.2011 - 9732/10 (https://dejure.org/2011,36389)
EGMR, Entscheidung vom 17.05.2011 - 9732/10 (https://dejure.org/2011,36389)
EGMR, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 9732/10 (https://dejure.org/2011,36389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1484
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 19.06.2003 - 46165/99

    NEKVEDAVICIUS v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 17.05.2011 - 9732/10
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache N. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 46165/99, 19. Juni 2003) brachte der Beschwerdeführer vor, die deutschen Behörden seien verpflichtet, die Aussetzung von Umgangsrechten mindestens einmal pro Jahr zu überprüfen.
  • EGMR, 13.07.2000 - 25735/94

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 17.05.2011 - 9732/10
    Insbesondere kann der Elternteil nach Artikel 8 nicht beanspruchen, dass Maßnahmen getroffen werden, die der Gesundheit und der Entwicklung des Kindes schaden würden (siehe E. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 50, ECHR 2000-VIII sowie T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71).
  • EGMR, 08.07.2003 - 30943/96

    Rechtssache SAHIN gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 17.05.2011 - 9732/10
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass es nicht seine Aufgabe ist, an Stelle der innerstaatlichen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe S. und S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nr. 30943/96 und Nr. 31871/96, Rdnr. 64 bzw. Rdnr. 62, ECHR 2003-VIII).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Die Rechtsprechung des EGMR könnten darauf hindeuten, dass ein längerer Umgangsausschluss als ein Jahr eingehender Begründung bedarf und regelmäßig nur gerechtfertigt ist, wenn bereits im Ausgangsverfahren gutachterlich festgestellt wird, dass schon die mit einer kürzeren Ausschlussfrist verbundene früher mögliche Prüfung eines Umgangsbegehrens des Umgangsberechtigten selbst dem Kindeswohl schaden würde (vgl. EuGHMR FamRZ 2011, 1484 [Heidemann/Deutschland] m. Anm. Wendenburg; vgl. auch EuGHMR, Urteil vom 19.6.2003 - Individualbeschwerde Nr. 46165/99 [ Nekvedavicius /Deutschland] -, n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Das Familiengericht hat schließlich die Ausschlussfrist beanstandungsfrei und den Vater jedenfalls nicht benachteiligend mit knapp 11 Monaten bemessen (vgl. dazu auch EGMR FamRZ 2011, 1484; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 - und vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48 m.w.N.; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl., § 2, Rz. 154), wogegen der Vater auch keine gesonderten Angriffe vorgebracht hat.
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Auch die Erklärung des Vaters, zwischenzeitlich therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, rechtfertigt keine andere Sicht, sondern kann allenfalls nach Ablauf der vom Familiengericht beanstandungsfrei mit rund einem Jahr bemessenen (vgl. dazu auch EGMR FamRZ 2011, 1484; Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12, FamRZ 2013, 48 m.w.N.; Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 154) Umgangsausschlussfrist unter weiteren Voraussetzungen zu einer Wiederanbahnung der Umgangskontakte führen, ohne dass es noch darauf ankommt, dass die Verfahrensbeiständin berichtet hat, der Vater habe ihr gegenüber bekundet, nichts von der Therapie zu halten, da mit ihm alles in Ordnung sei - er komme eben nur schwer mit Ungerechtigkeiten zurecht -, und nur hinzugehen, weil er gerichtlich dazu gezwungen werde.
  • EGMR, 28.04.2016 - 20106/13

    Buchleither gegen Deutschland

    Unter Berufung auf die Rechtssachen H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9732/10, 17. Mai 2011, und N../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 46159/99, 19. Juni 2003, brachte er weiter vor, dass der unbefristete Umgangsausschluss unverhältnismäßig sei, da das Oberlandesgericht keine jährliche Überprüfung des Umgangsausschlusses angeordnet und auch nicht festgestellt habe, dass eine solche Überprüfung an sich dem Kindeswohl schaden würde.
  • BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf

    Auch die Erwägungen der Fachgerichte zu der vorgenommenen Befristung halten verfassungsrechtlicher Würdigung Stand, insbesondere ist die Dauer der Befristung vorliegend noch verhältnismäßig (vgl. hierzu auch EGMR, H. gegen Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, BeckRS 2011, 81382).
  • BVerfG, 03.04.2023 - 1 BvR 2353/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters dreier Kinder betreffend

    Der angeordnete längerfristige Umgangsausschluss hält trotz des bereits seit Ende März 2019 fehlenden Kontakts des Beschwerdeführers zu seinen Kindern den verfassungsrechtlichen Anforderungen (zu diesen BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2021 - 1 BvR 709/21 -, Rn. 9 f. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13 ff. und vom 20. Januar 2023 - 1 BvR 2345/22 -, Rn. 10 jeweils m.w.N.) auch unter Berücksichtigung der aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgenden Gewährleistungen (vgl. dazu EGMR, H. v. Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, §§ 27 ff.) noch stand.
  • AG Dieburg, 15.06.2023 - 51 F 414/22

    Umgangsausschluss über 4 Jahre

    Längere Überprüfungsfristen sind jedoch dann konventionskonform, wenn das Kindeswohl allein durch die Überprüfung des Umgangs gefährdet ist und deshalb die Rechte des Kindes die des Umgang begehrenden Elternteils überwiegen (vgl. EGMR,Entscheidung vom 17.05.2011 - 9732/10; FamRZ 2011, 1484).
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