Rechtsprechung
EGMR, 17.05.2016 - 3683/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
FELISHKAN v. RUSSIA
Struck out of the list (englisch)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 05.09.2014 - B 4 AS 35/14 BH Der Gegenstand der Leistungsklage - Schadensersatz von der Beklagten - sei wegen anderweitiger Rechtshängigkeit in dem Rechtsstreit zu dem Aktenzeichen S 21 AS 3683/13 (vgl Entscheidung des erkennenden Senats vom 5.9.2014 - B 4 AS 34/14 BH) unzulässig.
Das LSG hat die Unzulässigkeit der Klage insoweit zutreffend mit der anderweitigen Rechtshängigkeit in dem Verfahren zu dem Aktenzeichen S 21 AS 3683/13 vor dem SG (L 2 AS 2100/14 [LSG] und B 4 AS 34/14 BH [BSG]) begründet.
- VG Kassel, 21.07.2016 - 1 K 445/15