Rechtsprechung
EGMR, 17.09.2015 - 66408/11, 69262/11, 69264/11, 69269/11, 69277/11, 69284/11, 69285/11, 69289/11, 71624/11, 73147/11, 73354/11, 78144/11, 713/12, 714/12, 717/12, 718/12, 719/12, 720/12, 721/12, 722/12, 723/12, 724/12, 725/12, 727/12, 728/12, 729/12, 730/12, 731/12, 732/12 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
NAPOLITANO ET AUTRES c. ITALIE
Radiation du rôle (französisch)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17
Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG
Hierzu verwies die Beklagte auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. Juli 2012 im Verfahren 4 K 724/12.Ergänzend machte er im Wesentlichen geltend, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht habe im Berufungsverfahren gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil im Verfahren 4 K 724/12 signalisiert, die Einschätzung der Vorinstanz nicht zu teilen.
Nach den Auskünften der Beklagten würden den für die Durchführung verdachtsunabhängiger Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG zuständigen Mitarbeitern zwecks Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich einschlägige gesetzliche Vorschriften und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, ein Juris-Zugang, aktuelle Kommentare zum Waffengesetz, das Urteil des Verwaltungsgericht Hamburg vom 5. Juli 2012 (4 K 724/12) sowie der Beschluss über die Rücknahme der Berufung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2013 (4 Bf 163/12) und eine sechsseitige Rechtsprechungsübersicht überlassen.
Bei wichtigen Terminen wie Familienfeier, Krankheit, auswärtiger Termin Verweigerung i.O., s. Urteil 4 K 724/12 beim AD [...]".
Der Gesetzgeber war nicht gehalten, die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) als durch § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG eingeschränktes Grundrecht zu nennen, da diese Vorschrift weder in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift noch zu einem solchen Eingriff ermächtigt (VG Hamburg, Urt. v. 5.7.2012, 4 K 724/12, n. v., S. 15 UA).
Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG müssen nicht im Voraus angekündigt werden (VG Hamburg, Urt. v. 5.7.2012, 4 K 724/12, n. v., S. 19 f. UA).
- VG Hamburg, 18.07.2013 - 10 A 581/13
Erfolglose Anfechtungsklage gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine …
Am 16.10.2012 erhoben die Kläger erstmals Klage (10 A 719/12) und stellten einen Eilantrag (10 AE 720/12), welchen das erkennende Gericht mit Beschluss vom 7.11.2012 ablehnte.Nachdem die Kläger am 1.3.2013 die Klagen in den Sachen 10 A 719/12 und 10 A 1251/12 zurückgenommen hatten, hat das Gericht mit Beschluss vom selben Tage die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet.
Die Asylakte der Beklagten, die Ausländerakten der Freien und Hansestadt Hamburg, die Verfahrensakten 10 A 719/12, 10 AE 720/12, 10 A 1251/12, 10 AE 1252/12 und 10 AE 582/13 sowie die in dem Sitzungsprotokoll genannten Erkenntnisquellen haben dem Gericht vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15
Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis, …
6 Mit der vom Senat zugelassenen (Beschl. v. 26. Februar 2015 - A 5 A 718/12) und am 10. April 2015 begründeten Berufung verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. - VG Würzburg, 29.04.2015 - W 1 K 14.30139
Dublin-Verfahren; Überstellung nach Ungarn; Familie mit Kleinkindern aus Kosovo; …
Das Gericht weist darauf hin, dass die Beklagte bzw. die zuständige Ausländerbehörde - unabhängig von der Entscheidung des Gerichts im dafür maßgeblichen Zeitpunkt (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) - gegenüber den Klägern die aus deren Grundrechten folgende Verpflichtung hat, bei der Überstellung die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergebenden Schutzvorkehrungen zu treffen, um deren Familienverband zu wahren sowie eine kindgerechte Unterbringung und eine mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse der Kläger ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten (vgl. BVerfG, B. v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/12 - juris Rn. 10 ff.).Gegebenenfalls hat sie bzw. die zuständige Ausländerbehörde daher vor der Überstellung der Kläger mit den ungarischen Behörden entsprechend Kontakt aufzunehmen und im Falle der Unmöglichkeit entsprechender Schutzvorkehrungen ggf. die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (BVerfG, B. v. 17.9.2014 a. a. O.;… EGMR, U. v. 4.11.2014 - Tarakhel, 29217/12 - NVwZ 2014, 127, Rn. 120 ff.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 8 R 14/13 Mit einer "sofortigen Beschwerde" gegen die Beweisanordnung betreffend Dr. B ist der Kläger erfolglos geblieben (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. August 2012 - L 31 R 725/12 B).