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   EGMR, 17.10.2017 - 38130/12   

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https://dejure.org/2017,62434
EGMR, 17.10.2017 - 38130/12 (https://dejure.org/2017,62434)
EGMR, Entscheidung vom 17.10.2017 - 38130/12 (https://dejure.org/2017,62434)
EGMR, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 38130/12 (https://dejure.org/2017,62434)
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  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    In seiner gefestigten Rechtsprechung hat des Bundesverfassungsgericht durchweg festgestellt, dass die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerde als missbräuchlich anzusehen sei, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden könne, dass die Beschwerde völlig aussichtslos sei, zum Beispiel wenn Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen gleich formuliert seien oder auch nur in früheren Verfassungsbeschwerden vorgebrachte Argumente wiederholt würden (9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 5. Dezember 2007, 2 BvR 2332/07; 5. Oktober 2011, 2 BvR 1064/11; und 4. April 2012, 2 BvR 24/11).

    In diesem Zusammenhang erlegt das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwälten, die Beschwerdeführer (oder sich selbst) vertreten, hinsichtlich der Substantiierung von Verfassungsbeschwerden und der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Verfassungsbeschwerden besondere Sorgfaltspflichten auf (29. Mai 1996, 2 BvR 725/96; 9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 19. Februar 2009, 2 BvR 194/09; 24. August 2010, 1 BvR 1584/10; und 25. Januar 2012, 1 BvR 1873/11).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich kein Recht auf eine Vorabunterrichtung über die beabsichtigte Verhängung einer Missbrauchsgebühr ableiten, auch wenn das Gericht nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer vor der Verhängung einer Missbrauchsgebühr über den missbräuchlichen Charakter ihrer Verfassungsbeschwerden informiert hat (11. Mai 2004, 512/04 und 687/04; oder 27. Juni 2006, 1135/06; für Fälle mit anwaltlicher Vertretung siehe 4. Mai 2006, 2 BvR 398/06; oder 19. Dezember 2006, 2 BvR 2357/06).
  • BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 398/06

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich kein Recht auf eine Vorabunterrichtung über die beabsichtigte Verhängung einer Missbrauchsgebühr ableiten, auch wenn das Gericht nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer vor der Verhängung einer Missbrauchsgebühr über den missbräuchlichen Charakter ihrer Verfassungsbeschwerden informiert hat (11. Mai 2004, 512/04 und 687/04; oder 27. Juni 2006, 1135/06; für Fälle mit anwaltlicher Vertretung siehe 4. Mai 2006, 2 BvR 398/06; oder 19. Dezember 2006, 2 BvR 2357/06).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    In diesem Zusammenhang erlegt das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwälten, die Beschwerdeführer (oder sich selbst) vertreten, hinsichtlich der Substantiierung von Verfassungsbeschwerden und der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Verfassungsbeschwerden besondere Sorgfaltspflichten auf (29. Mai 1996, 2 BvR 725/96; 9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 19. Februar 2009, 2 BvR 194/09; 24. August 2010, 1 BvR 1584/10; und 25. Januar 2012, 1 BvR 1873/11).
  • BVerfG, 05.12.2007 - 2 BvR 2332/07

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Geltendmachung der Verletzung spezifischen

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    In seiner gefestigten Rechtsprechung hat des Bundesverfassungsgericht durchweg festgestellt, dass die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerde als missbräuchlich anzusehen sei, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden könne, dass die Beschwerde völlig aussichtslos sei, zum Beispiel wenn Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen gleich formuliert seien oder auch nur in früheren Verfassungsbeschwerden vorgebrachte Argumente wiederholt würden (9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 5. Dezember 2007, 2 BvR 2332/07; 5. Oktober 2011, 2 BvR 1064/11; und 4. April 2012, 2 BvR 24/11).
  • EGMR, 06.12.2005 - 35009/02

    MAILLARD c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    Insbesondere verfolgt die Verhängung von Geldbußen, mit denen verhindert werden soll, dass sich Antragsteller ohne wirkliche Notwendigkeit oder in missbräuchlicher Art und Weise an ein Gericht wenden, das legitime Ziel einer geordneten Rechtspflege und steht an sich nicht im Widerspruch zu Artikel 6 Abs. 1 der Konvention, es sei denn, die entsprechende Entscheidung selbst ist willkürlich oder die verhängte Gebühr ist so hoch, dass sie ein wirkliches, den Zugang zu einem Gericht beschränkendes Hindernis darstellt (siehe Maillard ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 35009/02, Rdnr. 35, 6. Dezember 2005; Toykasi u. a. ./. Türkei (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 43569/08 u. a., 20. Oktober 2010; und Krikorian ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 6459/07, Rdnr. 103, 26.
  • EGMR, 26.07.2005 - 73547/01

    JEDAMSKI AND JEDAMSKA v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass eine vom Bundesverfassungsgericht verhängte Missbrauchsgebühr keine im Anfangsstadium des Verfahrens erhobene Gerichtsgebühr darstellt (vgl. Jedamski und Jedamska ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 73547/01, Rdnr. 66, 26. Juli 2005).
  • EGMR, 13.10.2009 - 4041/06

    H. M. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Rügen des Beschwerdeführers eine Frage bezüglich seines Rechts auf Zugang zu einem Gericht und seines Rechts auf ein faires Verfahren aufwerfen (M. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 4041/06, 13. Oktober 2009) und daher nach Artikel 6 der Konvention zu prüfen sind, der, soweit in der vorliegenden Rechtssache maßgeblich, wie folgt lautet:.
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    In diesem Zusammenhang erlegt das Bundesverfassungsgericht Rechtsanwälten, die Beschwerdeführer (oder sich selbst) vertreten, hinsichtlich der Substantiierung von Verfassungsbeschwerden und der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung von Verfassungsbeschwerden besondere Sorgfaltspflichten auf (29. Mai 1996, 2 BvR 725/96; 9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 19. Februar 2009, 2 BvR 194/09; 24. August 2010, 1 BvR 1584/10; und 25. Januar 2012, 1 BvR 1873/11).
  • BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1064/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten

    Auszug aus EGMR, 17.10.2017 - 38130/12
    In seiner gefestigten Rechtsprechung hat des Bundesverfassungsgericht durchweg festgestellt, dass die Einlegung einer offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Beschwerde als missbräuchlich anzusehen sei, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden könne, dass die Beschwerde völlig aussichtslos sei, zum Beispiel wenn Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen gleich formuliert seien oder auch nur in früheren Verfassungsbeschwerden vorgebrachte Argumente wiederholt würden (9. Juni 2004, 1 BvR 915/04; 5. Dezember 2007, 2 BvR 2332/07; 5. Oktober 2011, 2 BvR 1064/11; und 4. April 2012, 2 BvR 24/11).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten -

  • BVerfG, 04.04.2012 - 2 BvR 24/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender

  • EGMR, 20.10.2010 - 43569/08

    TOYAKSI AND OTHERS v. TURKEY

  • BVerfG, 31.05.2012 - 2 BvR 611/12

    Unzulässige Erinnerung gegen die Verhängung einer Missbrauchsgebühr

  • EGMR, 26.11.2013 - 6459/07

    KRIKORIAN c. FRANCE

  • BVerfG, 09.10.2008 - 1 BvR 1356/03
  • BVerfG, 06.12.2011 - 2 BvR 2280/11

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei

  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 1843/11

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

  • BVerfG, 28.10.2015 - 2 BvR 740/15

    Eingelegte Rechtsbehelfe gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 871/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

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