Rechtsprechung
   EGMR, 18.03.2008 - 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05, 16219/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31927
EGMR, 18.03.2008 - 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05, 16219/06 (https://dejure.org/2008,31927)
EGMR, Entscheidung vom 18.03.2008 - 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05, 16219/06 (https://dejure.org/2008,31927)
EGMR, Entscheidung vom 18. März 2008 - 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05, 16219/06 (https://dejure.org/2008,31927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03
  • EGMR, 18.03.2008 - 12923/03, 19283/03, 24647/03, 29022/03, 29032/03, 39081/03, 24918/04, 26164/04, 7839/05, 19341/05, 33316/05, 16219/06
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.02.2008 - L 1 RA 262/05
    Hierzu bezieht sich die Klägerin auf Beschwerden bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerdennummern 4290/03, 26164/04, 11708/03 sowie 19124/02).

    Der Beschwerde Nr. 26164/04 lag der Verwerfungsbeschluss des BSG vom 26. April 2003 (B 4 RA 16/02 B) zu Grunde; diese Entscheidung betraf einen Bestandsrentner.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
    Nach Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden beantragte die Klägerin, die Klage im Hinblick auf das bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängige Musterverfahren (Betreff-Nr. 19341/05) weiter ruhen zu lassen, und regte außerdem eine erneute Überprüfung der zu entscheidenden Rechtsfragen seit Verabschiedung des RÜG unter Zugrundelegung neuerer Untersuchungen und Veröffentlichungen zur unzureichenden und enteignenden Umsetzung und Überführung der Ansprüche aus den sozialen Sicherungssystemen der DDR in die bundesdeutsche Rentenversicherung an.
  • BSG, 06.10.2009 - B 5 R 324/09 B
    9 Darüber hinaus hat - worauf das Berufungsgericht ebenfalls hingewiesen hat - auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach entschieden, dass der deutsche Gesetzgeber bei den Regelungen, die sich durch den Übergang von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen und marktwirtschaftlichen System zwangsläufig gestellt hätten, über einen weiten Ermessensspielraum verfügt habe, ohne dass in Bezug auf die Einführung verschiedener Stichtage bei der Rentenüberleitung eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention festzustellen gewesen sei (vgl EGMR, Entscheidung vom 18.3.2008 - 12923/03, 19283/03 ua - Juris; Entscheidung vom 25.9.2007 - 12923/03 - SozR 4-6021 Art. 1 Nr. 1).
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