Rechtsprechung
   EGMR, 20.01.2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9118
EGMR, 20.01.2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08 (https://dejure.org/2011,9118)
EGMR, Entscheidung vom 20.01.2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08 (https://dejure.org/2011,9118)
EGMR, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08 (https://dejure.org/2011,9118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines überlangen Verfahrens über ein Sorgerecht mit der europäischen Menschenrechtskonvention; Geeignetheit einer Verfassungsbeschwerde zur Schaffung einer Abhilfe für die überlange Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens; Erstattung von durch ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KUHLEN-RAFSANDJANI v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 13 MRK
    Violation of Art. 6-1 Violation of Art. 13 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Was diese Rüge der Verfahrensdauer betrifft, die in der am 6. Juni 2007 eingelegten Individualbeschwerde Nr. 26944/07 erhoben wurde, gab die Regierung zu bedenken, dass man aufgrund des Urteils des Gerichtshofs vom 8. Juni 2006 in der Rechtssache S. ./. Deutschland ([GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 108, ECHR 2006-VII) der Auffassung sein könne, dass der Beschwerdeführer die in Artikel 35 Abs. 1 der Konvention festgelegte Sechsmonatsfrist nicht eingehalten habe.

    Der Gerichtshof hat den Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache im Hinblick auf die Entscheidung S. ./. Deutschland (s. o.) überprüft und stellt Folgendes fest: Obwohl das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache S. am 14. August 2006 (NJW 2006, 2389) auf Deutsch veröffentlicht wurde, legte der Beschwerdeführer, anstatt sich innerhalb von sechs Monaten nach der letzten familiengerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensdauer an den Gerichtshof zu wenden, am 12. Juni 2007 - und somit ein Jahr nach dem S.-Urteil des Gerichtshofs - eine Verfassungsbeschwerde ein, in der er unter anderem die Verfahrensdauer rügte; erst sechs Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Januar 2008 wandte sich der Beschwerdeführer an den Gerichtshof, wo er ebenfalls die Dauer der Umgangsrechtsverfahren rügte.

    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe Rechtssachen S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, ECHR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Rdnrn. 63-68, 11. Januar 2007).

  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Der Gerichtshof, der Herr über die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist (siehe K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 56, EGMR 2002-I), ist der Auffassung, dass die Rüge des Beschwerdeführers nach Artikel 8 eng mit seiner Rüge nach Artikel 6 verbunden ist und daher nur nach Artikel 6 Abs. 1 der Konvention zu prüfen ist, der, soweit maßgeblich, wie folgt lautet:.
  • EGMR, 10.11.2009 - 21425/06

    Nichteinhaltung der 6-Monatsfrist des Artikels 35 Abs. 1 MRK

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Der Gerichtshof kann nicht beschließen, die Sechs-Monats-Regel nur deshalb nicht anzuwenden, weil eine Regierung die nicht fristgerechte Einlegung der Beschwerde nicht beanstandet hat (siehe O. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 21425/06, 10. November 2009.
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass das deutsche Recht keinen wirksamen Rechtsbehelf vorsieht, der geeignet ist, Abhilfe für die unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu schaffen (siehe Rechtssachen S. ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, ECHR 2006-VII, und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 20027/02, Rdnrn. 63-68, 11. Januar 2007).
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Darüber hinaus hat der Gerichtshof kürzlich ein Piloturteil gegen den beschwerdegegnerischen Staat erlassen, da ein wirksamer Rechtsbehelf auf innerstaatlicher Ebene gegen eine unangemessene Dauer zivilrechtlicher Verfahren immer noch fehlt (R. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 46344/06, 2. September 2010).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus EGMR, 20.01.2011 - 21980/06
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 13 einen wirksamen, bei einer nationalen Behörde einzulegenden Rechtsbehelf gegen eine behauptete Verletzung des Gebots der Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist aus Artikel 6 Abs. 1 garantiert (siehe Kudla ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 30210/96, Rdnr. 156, EGMR 2000-XI).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Der Gerichtshof hat in einem Verfahren drei Individualbeschwerden, denen verschiedene innerstaatlich als selbstständige Gerichtsverfahren geführte Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zugrunde lagen, die nach seiner Feststellung in hohem Maße zusammenhingen, so dass es zwischen ihnen allgemeine sachliche Verknüpfungen gab und die Beschwerden selbst bei der Schilderung des Sachverhalts und der Rügen aufeinander Bezug nahmen, lediglich gemäß Art. 42 Abs. 1 seiner Verfahrensordnung verbunden (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - Nrn. 21980/06, 26944/07 und 36948/08, Kuhlen-Rafsandjani/Bundesrepublik Deutschland - juris Rn. 62) und diese auch im Übrigen konventionsrechtlich nicht als ein Verfahren behandelt.

    Denn er hat die Zulässigkeit der Individualbeschwerden für die innerstaatlichen Verfahren weitestgehend getrennt geprüft (EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - Nrn. 21980/06, 26944/07 und 36948/08 - juris Rn. 70 ff.).

    bb) Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist bei nach Art. 23 Satz 1 Alt. 2 ÜberlVfRSchG am 3. Dezember 2011 abgeschlossenen Verfahren für den Beginn der Sechsmonatsfrist in der Regel auf den Abschluss in der allgemeinen bzw. Fachgerichtsbarkeit abzustellen (vgl. insoweit EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - Nrn. 21980/06, 26944/07 und 36948/08 - juris Rn. 76 f.).

    Ausnahmsweise ist die Zustellung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung maßgeblich, wenn ein Verfahrensbeteiligter - anders als die Kläger in den hier in Rede stehenden Verfahren - vor dem Urteil in Sachen Sürmeli/Bundesrepublik Deutschland vom 8. Juni 2006 gegen eine Entscheidung der allgemeinen bzw. Fachgerichtsbarkeit Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt hat (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - Nrn. 21980/06, 26944/07 und 36948/08 - juris Rn. 71).

    Des Weiteren ist das Urteil des Gerichtshofs vom 20. Januar 2011 (Nrn. 21980/06, 26944/07 und 36948/08 - juris) anzuführen, das drei Individualbeschwerden zum Gegenstand hatte, denen verschiedene Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zugrunde lagen.

  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Es besteht danach auch nicht die Möglichkeit, diese Frist nur deshalb nicht anzuwenden, weil eine Regierung auf dieser Grundlage keine prozessuale Einrede vorgebracht hat (vgl. Urteile vom 20. Januar 2011 - 21980/06 u.a. -, juris Rn. 75 und vom 8. März 2006 - 59532/00 -, NJW 2007, 347).

    Bei Beschwerden hinsichtlich der überlangen Dauer von Gerichtsverfahren, die zivilrechtliche Ansprüche betreffen, beginnt die Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK daher mit der das Verfahren abschließenden Entscheidung (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011 - 21980/06 u. a. -, FamRZ 2011, 533, juris Rn. 71, 76).

    Dementsprechend prüft auch der Gerichtshof die Einhaltung der Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK grundsätzlich gesondert für die einzelnen Verfahren, hinsichtlich derer eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, und zwar auch dann, wenn diese Verfahren "in hohem Maße zusammenhängen" und die Beschwerden deswegen verbunden werden (vgl. Urteil vom 20. Januar 2011 - 21980/06 u.a. -, juris Rn. 62 ff.: getrennte Betrachtung von sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Verfahren).

    Der Gerichtshof ist in seinem Urteil vom 20. Januar 2011 (- 21980/06 u.a. -, juris Rn. 70 ff.) vielmehr zu der Einschätzung gelangt, dass eine im Januar 2008 erhobene Rüge hinsichtlich der Dauer gerichtlicher Verfahren verspätet erhoben ist, wenn der Beschwerdeführer im Juni 2007 und damit ein Jahr nach dem Sürmeli-Urteil des Gerichtshofs eine Verfassungsbeschwerde einlegt, anstatt sich innerhalb von sechs Monaten nach der letzten familiengerichtlichen Entscheidung an den Gerichtshof zu wenden.

  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Denn bei der Verfassungsbeschwerde des deutschen Rechts kann, soweit sie sich gegen die überlange Verfahrensdauer eines Rechtsstreits richtet, das Bundesverfassungsgericht allein die Feststellung treffen, dass das Verfahren unangemessen lange gedauert hat (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Juni 2006, Nr. 75529/01 - Sürmeli, NJW 2006, 2389; Urteil vom 20. Januar 2011, Nr. 21980/06 u. a. - Kuhlen- Rafsandjani, Juris).

    Bei einem Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Rügen bedarf es nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urteil vom 20. Januar 2011, Nr. 21980/06 u. a. - Kuhlen-Rafsandjani, Juris) einer getrennten konventionsrechtlichen Behandlung der Rügen.

    Ein Kennenmüssen in diesem Sinne (fahrlässige Unkenntnis) ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn seit der innerstaatlichen Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR, in der der Rechtsbehelf als nicht wirksam eingestuft worden ist, ein Jahr vergangen ist (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011, Nr. 21980/06 u. a. - Kuhlen- Rafsandjani, Juris).

  • BGH, 21.06.2018 - III ZR 187/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: Auslegung der

    Dies bedeutet, dass die Beschwerde bezüglich der Verfahrenslänge innerhalb der Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK nach Abschluss des instanzgerichtlichen Verfahrens einzureichen ist, während der EGMR wegen der sonstigen Rügen erst nach Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - III ZR 1/13, juris unter Hinweis auf EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 21980/06, 26944/07, 36948/08, juris Rn. 73-77; s. auch OLG Frankfurt am Main, NJW 2013, 2207, 2208; Schäfer in Karpenstein/Mayer, EMRK, Art. 35 Rn. 57).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 EntV 3/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Keine Anwendung auf länger

    Bei einem solchen Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Rügen bedarf es indes, wie der EGMR mit Urteil vom 20.01.2011 - Kuhlen-Rafsandjani , Nr. 21980/06 u.a. = FamRZ 2011, 533 Rz. 73 ff) klargestellt hat, einer getrennten konventionsrechtlichen Behandlung der Rügen.

    Ein Kennenmüssen in diesem Sinne (fahrlässige Unkenntnis) ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn seit der innerstaatlichen Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR, in der der Rechtsbehelf als nicht wirksam eingestuft worden ist, ein Jahr vergangen ist (EGMR, Urteil vom 20.01.2011 - Kuhlen-Rafsandjani , Nr. 21980/06 u.a. Rz. 76, in: FamRZ 2011, 533; Karpenstein/Mayer/Schäfer, a.a.O., § 35 Rz. 56 und 57 a. E.; Senat, Urteil vom 07.11.2012, 4 EntV 5/12).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 4 EntV 5/12

    Keine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei eingestelltem

    Insoweit bedarf es, wie der EGMR mit Urteil vom 20.01.2011 ( Kuhlen-Rafsandjani , Nr. 21980/06 u.a. = FamRZ 2011, 533) klargestellt hat, einer getrennten konventionsrechtlichen Behandlung der unterschiedlichen Rügen.

    Auch in seinem Urteil vom 20.01.2011 ( Kuhlen-Rafsandjani , Nr. 21980/06 u.a. = FamRZ 2011, 533, zitiert nach juris, Rn. 76) geht der EGMR davon aus, dass ein Beschwerdeführer von der (teilweisen) Ineffektivität seiner Verfassungsbeschwerde spätestens ein Jahr nach der Sürmeli-Entscheidung Kenntnis erlangen konnte und damit die 6-Monats-Frist ab dem Tag der letzten Entscheidung der Fachgerichte zu berechnen ist.

  • OLG Brandenburg, 20.06.2014 - 11 SchH 7/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Maßgeblicher

    b) Die Wahrung der Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK ist eine unverzichtbare und stets von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung für die Individualbeschwerde (vgl. EGMR, Beschl. v. 10.11.2009 - 21425/06, Otto v. Deutschland , Rdn. 15, juris; Urt. v. 20.01.2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08, Kuhlen-Rafsandjani v. Deutschland , Rdn. 75, FamRZ 2011, 533 = juris; ferner EGMR-Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen, Stand 31. März 2011, S. 20 Nr. 68 f., abrufbar im Internet unter URL http://www.echr.coe.int/Documents/Admissibility_guide_DEU. pdf).

    Fristversäumnis führt zur Zurückweisung der Beschwerde beziehungsweise der verspäteten Rügen (vgl. EGMR, Urt. v. 20.01.2011 aaO Rdn. 77).

  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 1/13

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Rüge überlanger Verfahrensdauer

    Während die Beschwerde bezüglich der Verfahrenslänge beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte innerhalb der Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK nach Abschluss des zivilgerichtlichen Verfahrens einzureichen ist, stellt die Verfassungsbeschwerde für die sonstigen Rügen weiterhin einen wirksamen Rechtsbehelf dar, der erschöpft sein muss (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 21980/06, 26944/07, 36948/08, juris Rn. 73, 77; Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl., Art. 35 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2014 - 11 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Maßgeblicher

    b) Die Wahrung der Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK ist eine unverzichtbare und stets von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung für die Individualbeschwerde (vgl. EGMR, Beschl. v. 10.11.2009 - 21425/06, Otto v. Deutschland, Rn. 15, Juris; Urt. v. 20.01.2011 - 21980/06, 26944/07, 36948/08, Kuhlen-Rafsandjani v. Deutschland, Rn. 75, FamRZ 2011, 533 = Juris; ferner EGMR-Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen, Stand 31.03.2011, S. 20 Nr. 68 f., abrufbar im Internet unter URL http://www.echr.coe.int/ Documents/Admissibility_guide_DEU. pdf).

    Fristversäumnis führt zur Zurückweisung der Beschwerde beziehungsweise der verspäteten Rügen (vgl. EGMR, Urt. v. 20.01.2011 a.a.O. Rn. 77).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht