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   EGMR, 20.02.2003 - 44324/98   

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https://dejure.org/2003,23613
EGMR, 20.02.2003 - 44324/98 (https://dejure.org/2003,23613)
EGMR, Entscheidung vom 20.02.2003 - 44324/98 (https://dejure.org/2003,23613)
EGMR, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 44324/98 (https://dejure.org/2003,23613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von Art. 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) auf finanzielle Ansprüche; Würdigung der angemessenen Dauer eines Verfahrens nach den Umständen der Rechtssache und unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KIND c. ALLEMAGNE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation de l'art. 6-1 Dommage matériel - demande rejetée Préjudice moral - réparation pécuniaire Remboursement partiel frais et dépens (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14

    Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SpruchG in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung ist zwar im Spruchstellenverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in welchem über "zivilrechtliche Ansprüche" der Minderheitsaktionäre im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu befinden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 20.02.2003 - 44324/98, juris, Rn. 43) im Regelfall aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden (vgl. a. Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.03.2004 - 3 W 167/03, OLGR 2004, 278, 280).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Dann spielt das maßgebliche Argument des BayObLG (NZG 2006, 156, 157), dass Spruchverfahren nach Art. 6 EMRK in einem angemessenen Zeitraum zu einer Entscheidung führen müssen (vgl. dazu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20.02.2003 im Verfahren 44324/98 und Urteil vom 04.12.2003 im Verfahren 68103/01) und deshalb im Laufe eines Spruchverfahrens nicht ständig immer wieder neuen Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften (die sich aber immer auf Prognosen beziehen) gefolgt werden kann, keine entscheidende Rolle.
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Da im Spruchstellenverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über "zivilrechtliche Ansprüche" der Minderheitsaktionäre im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu befinden ist (EGMR, Urteil vom 20. Februar 2003, - Beschwerde Nr. 44324/98 Kind ./. Deutschland -, § 43, zitiert nach HUDOC), entscheidet der Senat nach der genannten Konventionsbestimmung aufgrund mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung, zumal eine solche im ersten Rechtszug nicht stattgefunden und jedenfalls der Beteiligte zu 11) auf ihrer Durchführung in der Beschwerdeinstanz bestanden hat (vgl. auch BGHZ 124, 204, 208 und Keidel/Kuntze/Winkler aaO Vorb. §§ 8-18 Rdnr. 7 a und § 12 Rdnr. 231).
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