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   EGMR, 20.09.2018 - 9765/10   

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https://dejure.org/2018,29015
EGMR, 20.09.2018 - 9765/10 (https://dejure.org/2018,29015)
EGMR, Entscheidung vom 20.09.2018 - 9765/10 (https://dejure.org/2018,29015)
EGMR, Entscheidung vom 20. September 2018 - 9765/10 (https://dejure.org/2018,29015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abtreibungen mit Holocaust verglichen und Ärzte belästigt: Abtreibungsgegner scheitert vorm EGMR

  • taz.de (Pressebericht, 20.09.2018)

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Um den Anwendungsbereich von Artikel 8 zu eröffnen, muss ein Angriff auf den Ruf einer Person jedoch einen bestimmten Schweregrad erreichen und in einer Art und Weise erfolgen, die die persönliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigt (siehe A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 64, 9. April 2009; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr. 83, 7. Februar 2012 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 137).

    Der Gerichtshof möchte erneut darauf hinweisen, dass zwischen Privatpersonen und Personen, die im öffentlichen Kontext agieren, wie Politikern oder Personen des öffentlichen Lebens, unterschieden werden muss und dass eine der Öffentlichkeit unbekannte Privatperson einen besonderen Schutz ihres Rechts auf Privatleben verlangen kann (siehe S../. Deutschland [GC], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr, 91, 7. Februar 2012, mit weiteren Nachweisen).

  • EGMR, 30.03.2010 - 2373/07

    ANNEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Der Gerichtshof habe bereits eine frühere Beschwerde desselben Beschwerdeführers gegen eine Unterlassungsanordnung wegen ähnlichen Verhaltens zurückgewiesen (siehe A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 2373/07 und 2396/07, 30. März 2010).

    In Bezug auf den ersten Aspekt erinnert der Gerichtshof an seine Feststellung in einer vorangegangenen Entscheidung (siehe A../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 2373/07, 2396/07, 30. März 2010), dass.

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Am 7. Dezember 2004 bestätigte der Bundesgerichtshof zudem eine Unterlassungsanordnung, mit der dem Beschwerdeführer untersagt wurde, Patientinnen sowie Passanten innerhalb eines bestimmtes Gebietes vor einer Arztpraxis anzusprechen und darauf hinzuweisen, dass in der Praxis Abtreibungen vorgenommen würden (VI ZR 308/03).
  • EGMR, 15.11.2007 - 12556/03

    PFEIFER v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Der Gerichtshof erinnert überdies daran, dass das Recht auf Schutz des guten Rufes durch Artikel 8 der Konvention im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens geschützt ist (siehe Chauvy u. a.../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 64915/01, Rdnr. 70, ECHR 2004-VI; Pfeifer./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 12556/03, Rdnr. 35, 15. November 2007; und Polanco Torres und Movilla Polanco./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 34147/06, Rdnr. 40, 21. September 2010).
  • EGMR, 09.04.2009 - 28070/06

    A. v. NORWAY

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Um den Anwendungsbereich von Artikel 8 zu eröffnen, muss ein Angriff auf den Ruf einer Person jedoch einen bestimmten Schweregrad erreichen und in einer Art und Weise erfolgen, die die persönliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens beeinträchtigt (siehe A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 64, 9. April 2009; S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 39954/08, Rdnr. 83, 7. Februar 2012 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 137).
  • EGMR, 21.09.2010 - 34147/06

    POLANCO TORRES ET MOVILLA POLANCO c. ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Der Gerichtshof erinnert überdies daran, dass das Recht auf Schutz des guten Rufes durch Artikel 8 der Konvention im Rahmen des Rechts auf Achtung des Privatlebens geschützt ist (siehe Chauvy u. a.../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 64915/01, Rdnr. 70, ECHR 2004-VI; Pfeifer./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 12556/03, Rdnr. 35, 15. November 2007; und Polanco Torres und Movilla Polanco./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 34147/06, Rdnr. 40, 21. September 2010).
  • EGMR, 26.11.2015 - 3690/10

    Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Rüge nicht wegen Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe unzulässig ist (siehe A../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 3690/10, Rdnrn. 37 bis 40, 26. November 2015) und auch nicht im Sinne von Artikel 35 Abs. 3 Buchst. a der Konvention offensichtlich unbegründet ist.
  • EGMR, 20.09.2018 - 3682/10

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes, des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind in dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache A. (Nr. 2) (Individualbeschwerde Nr. 3682/10, Rdnrn. 13 bis 18, 20. September 2018) dargestellt.
  • EGMR, 18.01.2011 - 39401/04

    MGN Limited ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 20.09.2018 - 9765/10
    Bei der Prüfung, ob ein Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft zum "Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer" notwendig ist, muss der Gerichtshof unter Umständen feststellen, ob die innerstaatlichen Stellen einen gerechten Ausgleich herbeigeführt haben, als es darum ging, zwei durch die Konvention garantierte Werte zu schützen, die in bestimmten Fällen in Konflikt miteinander geraten können, nämlich auf der einen Seite die durch Artikel 10 geschützte Freiheit der Meinungsäußerung und auf der anderen das in Artikel 8 verankerte Recht auf Achtung des Privatlebens (siehe Hachette Filipacchi Associés./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 71111/01, Rdnr. 43, 14. Juni 2007; MGN Limited./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 39401/04, Rdnr. 142, 18. Januar 2011; S., a. a. O., Rdnr. 84 und Delfi AS, a. a. O., Rdnr. 138).
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