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EGMR, 20.10.2011 - 53550/09 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Angemessenheit einer Verfahrensdauer von sieben Jahren vor dem Sozialgericht bei Herbeiführen der Verzögerung durch die Einholung von Sachverständigengutachten; Schadensersatz bei unangemessener Verfahrensdauer von sieben Jahren vor dem Sozialgericht
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KURCZVEIL v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KURCZVEIL v. GERMANY
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
Kurczveil v. Germany
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 20.12.2001 - 23959/94
JANSSEN v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
Der zu berücksichtigende Zeitraum begann am 26. September 2003, als der Beschwerdeführer Widerspruch einlegte (siehe beispielsweise J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94, Rdnr. 40, 20. Dezember 2001) und endete im ersten Rechtszug am 7. Juni 2010, als das Urteil der Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers zugestellt wurde. - EGMR, 27.06.2000 - 30979/96
FRYDLENDER c. FRANCE
Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände des Falls sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Komplexität der Rechtssache, Verhalten des Beschwerdeführers sowie der zuständigen Behörden und Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v. a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII). - EGMR, 02.11.2004 - 47402/99
DOJS v. POLAND
Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
Des Weiteren weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass für Verzögerungen aufgrund von Sachverständigengutachten letztlich in erster Linie der Staat verantwortlich ist (siehe z. B. Dojs ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 47402/99, Rdnr. 38, 2. November 2004).