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   EGMR, 20.10.2011 - 53550/09   

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https://dejure.org/2011,34774
EGMR, 20.10.2011 - 53550/09 (https://dejure.org/2011,34774)
EGMR, Entscheidung vom 20.10.2011 - 53550/09 (https://dejure.org/2011,34774)
EGMR, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 53550/09 (https://dejure.org/2011,34774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Verfahrensdauer von sieben Jahren vor dem Sozialgericht bei Herbeiführen der Verzögerung durch die Einholung von Sachverständigengutachten; Schadensersatz bei unangemessener Verfahrensdauer von sieben Jahren vor dem Sozialgericht

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KURCZVEIL v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1 MRK
    [DEU] Violation of Art. 6-1

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KURCZVEIL v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Violation of Art. 6-1 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 20.12.2001 - 23959/94

    JANSSEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
    Der zu berücksichtigende Zeitraum begann am 26. September 2003, als der Beschwerdeführer Widerspruch einlegte (siehe beispielsweise J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94, Rdnr. 40, 20. Dezember 2001) und endete im ersten Rechtszug am 7. Juni 2010, als das Urteil der Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers zugestellt wurde.
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer im Lichte der Umstände des Falls sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: Komplexität der Rechtssache, Verhalten des Beschwerdeführers sowie der zuständigen Behörden und Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v. a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 02.11.2004 - 47402/99

    DOJS v. POLAND

    Auszug aus EGMR, 20.10.2011 - 53550/09
    Des Weiteren weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass für Verzögerungen aufgrund von Sachverständigengutachten letztlich in erster Linie der Staat verantwortlich ist (siehe z. B. Dojs ./. Polen, Individualbeschwerde Nr. 47402/99, Rdnr. 38, 2. November 2004).
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