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   EGMR, 21.02.2012 - 50216/09   

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https://dejure.org/2012,15341
EGMR, 21.02.2012 - 50216/09 (https://dejure.org/2012,15341)
EGMR, Entscheidung vom 21.02.2012 - 50216/09 (https://dejure.org/2012,15341)
EGMR, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 50216/09 (https://dejure.org/2012,15341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gemeinsames Sorgerecht ist nicht zwingend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerecht und die Menschenrechte

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1055
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 08.07.2010 - 40014/05

    Rechtssache D. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Am 14. September 2005 erhob der Beschwerdeführer beim Gerichtshof eine erste Individualbeschwerde nach Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Individualbeschwerde Nr. 40014/05) betreffend das Sorgerecht für seinen Sohn und das Recht auf Umgang mit ihm.

    Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Rüge des Beschwerdeführers wegen der Dauer des Sorgerechtsverfahrens sowie seine Rügen in Bezug auf das Umgangsrechtsverfahren bereits im Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 2010 (Individualbeschwerde Nr. 40014/05) behandelt wurden und nicht Gegenstand der vorliegenden Beschwerde sind.

  • EGMR, 12.07.2007 - 39741/02

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Solche weitergehenden Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe N../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 39741/02, Rdnr. 64, 12. Juli 2007).
  • EGMR, 22.04.1992 - 12351/86

    VIDAL c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Der Gerichtshof erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es generell Sache der nationalen Gerichte ist, die ihnen vorliegenden Beweise zu würdigen; dies gilt auch für die Mittel zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (Vidal./. Belgien, 22. April 1992, Rdnr. 33, Serie A Band 235-B).
  • EGMR, 08.07.2003 - 31871/96

    Rechtssache SOMMERFELD gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Insbesondere kann ein Elternteil nach Artikel 8 der Konvention nicht beanspruchen, dass Maßnahmen getroffen werden, die der Gesundheit und der Entwicklung des Kindes schaden würden (siehe S../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 31871/96, Rdnr. 64, ECHR 2003-VIII).
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    In einem späteren Urteil vom 21. Juli 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch u. a. unter Bezugnahme auf die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs in der Rechtssache Z../. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 22028/04, 3. Dezember 2009) fest, dass das nach Artikel 6 Abs. 2 GG garantierte Elternrecht des Vaters dadurch verletzt werde, dass dieser generell von der Sorgetragung für ein nichteheliches Kind ausgeschlossen werde, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere, ohne dass ihm die Möglichkeit eingeräumt werde, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob er aus Gründen des Kindeswohls an der elterlichen Sorge zu beteiligen oder die alleinige Sorge für das Kind auf ihn selbst zu übertragen sei.
  • EGMR, 07.12.2010 - 38102/04

    SUDE v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Selbst unter der Annahme, der innerstaatliche Rechtsweg wäre diesbezüglich erschöpft, weist der Gerichtshof darauf hin, dass er bereits die Frage geprüft hat, ob die Bestimmungen des BGB, nach denen die alleinige Sorge für ein nichtehelich geborenes Kind der Mutter zusteht und eine Übertragung des Sorgerechts oder eines Teilbereichs davon auf den Vater ihrer Zustimmung bedarf, ohne dass eine gerichtliche Überprüfung für den Fall einer Verweigerung der Zustimmung vorgesehen ist, mit Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14 der Konvention vereinbar sind (siehe Z../. Deutschland, a. a. O., Rdnrn. 42 ff, und S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 38102/04, 7. Dezember 2010).
  • EGMR, 13.07.2000 - 25735/94

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 21.02.2012 - 50216/09
    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des Familienlebens darstellt, selbst wenn die Beziehung zwischen den Eltern zerbrochen ist, und innerstaatliche Maßnahmen, welche die Betroffenen an diesem Zusammensein hindern, einen Eingriff in das durch Artikel 8 der Konvention geschützte Recht bedeuten (siehe u. a. E../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 43, ECHR 2000-VIII).
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