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   EGMR, 21.03.2019 - 9608/16   

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EGMR, 21.03.2019 - 9608/16 (https://dejure.org/2019,8603)
EGMR, Entscheidung vom 21.03.2019 - 9608/16 (https://dejure.org/2019,8603)
EGMR, Entscheidung vom 21. März 2019 - 9608/16 (https://dejure.org/2019,8603)
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  • EGMR, 06.05.2003 - 26307/95

    Entscheidung der Großen Kammer über die an sie nach Art. 43 Europäische

    Auszug aus EGMR, 21.03.2019 - 9608/16
    Folglich kann er nach Artikel 37 Abs. 1 Buchst. c aufgrund der einseitigen Erklärung einer beschwerdegegnerischen Regierung Beschwerden auch dann streichen, wenn der Beschwerdeführer die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache wünscht (siehe insbesondere Tahsin Acar ./. Türkei (prozessuale Einreden) [GK], Individualbeschwerde Nr. 26307/95, Rdnrn. 75 bis 77, ECHR 2003-VI).
  • EGMR, 04.03.2008 - 18369/07

    JOSIPOVIC v. SERBIA

    Auszug aus EGMR, 21.03.2019 - 9608/16
    Schließlich möchte der Gerichtshof betonen, dass die Beschwerde nach Artikel 37 Abs. 2 der Konvention wieder in das Register eingetragen werden könnte, sollte die Regierung die Bedingungen ihrer einseitigen Erklärung nicht einhalten (Josipovic ./. Serbien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 18369/07, 4. März 2008).
  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Auszug aus EGMR, 21.03.2019 - 9608/16
    Der Gerichtshof war mit einer Reihe von Individualbeschwerden gegen Deutschland befasst, in denen Verletzungen des Freiheitsrechts nach Artikel 5 Abs. 1 der Konvention gerügt wurden und die das Versäumnis der innerstaatlichen Gerichte betrafen, die gesetzliche Frist zur regelmäßigen Überprüfung der Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung einer Person einzuhalten (siehe insbesondere H. W. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17167/11, 19. September 2013).
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