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EGMR, 22.05.2007 - 4261/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge einer vormundschaftsgerichtlichen Erklärung zur Wirksamkeit einer Adoption; Feststellungen zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung vor dem Notar im Vollbesitz der geistigen Kräfte; Erteilung einer Einwilligung in die Adoption vor dem Notar trotz der ...
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
V.S. c. ALLEMAGNE
Art. 8 MRK
Irrecevable (französisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 13.02.2003 - 42326/98
Schutz des Rechts auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens; Möglichkeit …
Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen herzustellen; ebenso verfügt der Staat in beiden Fällen über einen gewissen Ermessensspielraum ( Odièvre ./. Frankreich [GK], Nr. 42326/98, Rdnr. 40, CEDH 2003-III, Evans ./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 6339/05, Rdnr. 76, 10. April 2007). - EGMR, 10.04.2007 - 6339/05
EVANS c. ROYAUME-UNI
Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen herzustellen; ebenso verfügt der Staat in beiden Fällen über einen gewissen Ermessensspielraum ( Odièvre ./. Frankreich [GK], Nr. 42326/98, Rdnr. 40, CEDH 2003-III, Evans ./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 6339/05, Rdnr. 76, 10. April 2007). - EGMR, 24.03.1988 - 10465/83
OLSSON v. SWEDEN (No. 1)
Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass seine Aufgabe nicht darin besteht, in abstracto die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit der Konvention zu überprüfen, sondern darin herauszufinden, ob die Art und Weise, in der sie auf die Beschwerdeführerin angewandt wurden, die Konvention verletzt haben ( Olsson ./. Schweden (Nr. 1) , Urteil vom 24. März 1988, Serie A Band 130, S. 28, Rdnr. 54, P., C. und S. ./. Vereinigtes Königreich , Nr. 56547/00, Rdnr. 122, CEDH 2002-VI, und Intrieri ./. Italien , Nr. 16609/90, Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 1994).