Rechtsprechung
   EGMR, 22.05.2007 - 4261/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37465
EGMR, 22.05.2007 - 4261/02 (https://dejure.org/2007,37465)
EGMR, Entscheidung vom 22.05.2007 - 4261/02 (https://dejure.org/2007,37465)
EGMR, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 4261/02 (https://dejure.org/2007,37465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer vormundschaftsgerichtlichen Erklärung zur Wirksamkeit einer Adoption; Feststellungen zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung vor dem Notar im Vollbesitz der geistigen Kräfte; Erteilung einer Einwilligung in die Adoption vor dem Notar trotz der ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    V.S. c. ALLEMAGNE

    Art. 8 MRK
    Irrecevable (französisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 13.02.2003 - 42326/98

    Schutz des Rechts auf Achtung des Privatlebens und Familienlebens; Möglichkeit

    Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
    In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen herzustellen; ebenso verfügt der Staat in beiden Fällen über einen gewissen Ermessensspielraum ( Odièvre ./. Frankreich [GK], Nr. 42326/98, Rdnr. 40, CEDH 2003-III, Evans ./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 6339/05, Rdnr. 76, 10. April 2007).
  • EGMR, 10.04.2007 - 6339/05

    EVANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
    In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen herzustellen; ebenso verfügt der Staat in beiden Fällen über einen gewissen Ermessensspielraum ( Odièvre ./. Frankreich [GK], Nr. 42326/98, Rdnr. 40, CEDH 2003-III, Evans ./. Vereinigtes Königreich [GK], Nr. 6339/05, Rdnr. 76, 10. April 2007).
  • EGMR, 24.03.1988 - 10465/83

    OLSSON v. SWEDEN (No. 1)

    Auszug aus EGMR, 22.05.2007 - 4261/02
    Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass seine Aufgabe nicht darin besteht, in abstracto die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit der Konvention zu überprüfen, sondern darin herauszufinden, ob die Art und Weise, in der sie auf die Beschwerdeführerin angewandt wurden, die Konvention verletzt haben ( Olsson ./. Schweden (Nr. 1) , Urteil vom 24. März 1988, Serie A Band 130, S. 28, Rdnr. 54, P., C. und S. ./. Vereinigtes Königreich , Nr. 56547/00, Rdnr. 122, CEDH 2002-VI, und Intrieri ./. Italien , Nr. 16609/90, Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 1994).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht