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   EGMR, 22.11.2018 - 18297/13   

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https://dejure.org/2018,38370
EGMR, 22.11.2018 - 18297/13 (https://dejure.org/2018,38370)
EGMR, Entscheidung vom 22.11.2018 - 18297/13 (https://dejure.org/2018,38370)
EGMR, Entscheidung vom 22. November 2018 - 18297/13 (https://dejure.org/2018,38370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    D.L. v. GERMANY

    No violation of Article 6+6-3-c - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6 - Right to a fair trial;Article 6-3-c - Defence through legal assistance) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    D.L. v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] No violation of Article 6+6-3-c - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-c - Defence through legal assistance;Article 6 - Right to a fair trial)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    D.L. v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] No violation of Article 6+6-3-c - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing) (Article 6-3-c - Defence through legal assistance;Article 6 - Right to a fair trial)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2005
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 25.04.2013 - 58590/11

    ZAHIROVIC v. CROATIA

    Auszug aus EGMR, 22.11.2018 - 18297/13
    Der Grundsatz der Waffengleichheit besagt, dass jeder Partei angemessen Gelegenheit gegeben werden muss, unter Voraussetzungen vorzutragen und ihre Sache geltend zu machen, die sie gegenüber der Gegenpartei nicht wesentlich benachteiligen, und sie darüber hinaus Gelegenheit haben muss, Kenntnis von den Stellungnahmen und Beweismitteln der Gegenpartei zu erlangen und dazu Stellung zu nehmen, um Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehmen zu können (siehe Zahirovic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 58590/11, Rdnr. 42, 25. April 2013, mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 06.11.2012 - 32238/04

    ZDRAVKO STANEV v. BULGARIA

    Auszug aus EGMR, 22.11.2018 - 18297/13
    Die unterbliebene Beiordnung eines Verteidigers kann deshalb auch darauf zurückgeführt werden, dass er einen entsprechenden Antrag nicht gestellt hat, was einen wichtigen Unterschied zu der Rechtssache Zdravko Stanev./. Bulgarien (Individualbeschwerde Nr. 32238/04, Rdnrn. 17 und 19, 6. November 2012) darstellt, in der der Beschwerdeführer unentgeltlichen rechtlichen Beistand beantragt hatte, dies aber abgelehnt worden war.
  • EGMR, 29.01.2015 - 65032/09

    A.V. v. UKRAINE

    Auszug aus EGMR, 22.11.2018 - 18297/13
    Um festzustellen, ob das Ziel des Artikels 6 - ein faires Verfahren - erreicht wurde, muss auf das gesamte innerstaatliche Verfahren, das in der Sache geführt wurde, abgestellt werden (siehe A.V../. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 65032/09, Rdnr. 58, 29. Januar 2015).
  • EGMR, 19.11.2015 - 46998/08

    MIKHAYLOVA v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 22.11.2018 - 18297/13
    Er weist erneut darauf hin, dass die in Artikel 6 Abs. 3 Buchst. c der Konvention verankerten Rechte Bestandteile des Begriffs des fairen Verfahrens im Strafprozess im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 sind (siehe Mikhaylova./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 46998/08, Rdnr. 76, 19 November 2015), und wird die Rüge des Beschwerdeführers nach beiden Bestimmungen im Zusammenhang prüfen.
  • EGMR, 22.03.2018 - 68125/14

    WETJEN AND OTHERS v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 22.11.2018 - 18297/13
    Der Gerichtshof, der Herr über die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist (siehe W. u. a../. Deutschland, Individualbeschwerden Nr. 68125/14 und 72204/14, Rdnr. 44, 22. März 2018, mit weiteren Nachweisen), hält es für angemessen, diese Rüge lediglich nach Artikel 6 Abs. 1 und 3 Buchst. c der Konvention zu prüfen, der, soweit maßgeblich, wie folgt lautet:.
  • LG Passau, 23.10.2023 - 1 Qs 137/23

    Keine Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlicher Vertretung

    Dass der Grundsatz der Waffengleichheit eine solche für diesen Fall nicht automatisch gebietet, entspricht der Rechtsauffassung des EGMR (NJW 2019, 2005, 2006).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 1 Ws 131/21

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlichem Beistand

    Auch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont, dass sich weder aus dem Grundsatz der Waffengleichheit noch aus dem Recht auf unentgeltlichen Beistand eines Verteidigers ergibt, dass eine Partei in jedem Fall, in dem die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist, ein unentgeltlicher Verteidiger bestellt werden muss (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22. November 2018 - 18297/13, juris.).
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