Rechtsprechung
   EGMR, 23.04.2015 - 38030/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7966
EGMR, 23.04.2015 - 38030/12 (https://dejure.org/2015,7966)
EGMR, Entscheidung vom 23.04.2015 - 38030/12 (https://dejure.org/2015,7966)
EGMR, Entscheidung vom 23. April 2015 - 38030/12 (https://dejure.org/2015,7966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KHAN v. GERMANY

    Art. 8 MRK
    No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Expulsion) (Conditional) (Pakistan) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KHAN c. ALLEMAGNE

    Art. 8 MRK
    Non-violation de l'article 8 - Droit au respect de la vie privée et familiale (Article 8 - Expulsion) (Conditionnel) (Pakistan) (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KHAN v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Expulsion) (Conditional) (Pakistan)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KHAN v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8 - Expulsion) (Conditional) (Pakistan)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 07.06.2011 - 21783/08

    ANAM v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass in Ausweisungsfällen nicht alle niedergelassenen Migranten gleich starke familiäre oder soziale Bindungen in dem Vertragsstaat, in dem sie leben, haben werden, dass aber die relative Stärke oder Schwäche solcher Bindungen angemessener berücksichtigt wird, indem die Verhältnismäßigkeit der Abschiebung des Antragstellers gemäß Artikel 8 Abs. 2 untersucht wird (siehe Anam./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 21783/08, 7. Juni 2011).

    Nichtsdestotrotz muss die andauernde Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die die Beschwerdeführerin weiterhin darstellt, berücksichtigt werden (siehe in analoger Anwendung, Anam./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 21783/08, 7. Juni 2011).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob es für den Gerichtshof angemessen ist, sich eher auf den Aspekt des "Familienlebens" als auf den des "Privatlebens" zu konzentrieren (siehe Üner./. Niederlande [GK], Individualbeschwerde Nr. 46410/99, Rdnr. 59, 5. Juli 2005).

    Das erste der Kriterien in der Rechtssache Üner./. die Niederlande ([GK], Individualbeschwerde Nr. 46410/99, ECHR 2006-XII) bezieht sich auf die Art und Schwere der vom Beschwerdeführer begangenen Straftat, - wohingegen im vorliegenden Fall die Beschwerdeführerin ganz einfach gar keine strafbare Handlung begangen hat.

  • EGMR, 06.02.2001 - 44599/98

    BENSAID c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Der Erhalt der psychischen Stabilität ist in diesem Zusammenhang eine unabdingbare Voraussetzung für die tatsächliche Wahrnehmung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Bensaid./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 44599/98, Rdnr. 47, ECHR 2001-I).

    Daher würde die seelische Unversehrtheit der Beschwerdeführerin nicht so gravierend beeinträchtigt, dass ein Artikel 8 der Konvention betroffen sein könnte (Bensaid./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 44599/98, Rdnr. 36, ECHR 2001-I).

  • EGMR, 19.03.2013 - 45971/08

    SAVASCI v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Daraus kann man schließen, dass eine Wiedereingliederung in Pakistan nicht unmöglich wäre (siehe S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 45971/08, Rdnr. 28, 19.
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Mit Ausnahme der Erwähnung ihres langen Aufenthalts in Deutschland und ihrer Beschäftigung legt sie jedoch keine anderen Beweise für eine darüber hinaus gehende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vor (siehe T../. Deutschland, Nr. 41548/06, Rdnr. 62, 13. Oktober 2011, Rdnr. 58; L../. Deutschland (Feststellungsurteil), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011; M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 40601/05, Rdnr. 58, 25.
  • EGMR, 07.11.2000 - 31519/96

    KWAKYE-NTI ET DUFIE contre les PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Der Gerichtshof hat in früheren Fällen festgestellt, dass kein Familienleben zwischen Eltern und erwachsenen Kindern oder zwischen erwachsenen Geschwistern vorliegt, sofern diese Personen keine zusätzlichen Abhängigkeitaspekte belegen können (Slivenko./. Lettland [GK], a.a.O., Rdnr. 97; Kwakye-Nti und Dufie./. Niederlande (Feststellungsurteil), Individualbeschwerde Nr. 31519/96, 7. November 2000).
  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Artikel 8 schützt das Recht, Beziehungen mit anderen Menschen und der Außenwelt einzugehen und zu entwickeln (siehe Pretty./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 2346/02, Rdnr. 61, ECHR 2002-III) und kann manchmal Aspekte der sozialen Identität eines Individuums umfassen (siehe Mikulic./. Kroatien, Individualbeschwerde Nr. 53176/99, Rdnr. 53, ECHR 2002-I).
  • EGMR, 27.04.2010 - 53080/07

    MIAH v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Es wird tatsächlich nur selten vorkommen, dass ein niedergelassener Migrant nicht in der Lage sein wird zu belegen, dass seine Abschiebung einen Eingriff in sein durch Artikel 8 EMRK garantiertes Privatleben darstellt (siehe Miah./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 53080/07, Rdnr. 17, 27.
  • EGMR, 20.09.2011 - 25021/08

    LUKIC c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Mit Ausnahme der Erwähnung ihres langen Aufenthalts in Deutschland und ihrer Beschäftigung legt sie jedoch keine anderen Beweise für eine darüber hinaus gehende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vor (siehe T../. Deutschland, Nr. 41548/06, Rdnr. 62, 13. Oktober 2011, Rdnr. 58; L../. Deutschland (Feststellungsurteil), Individualbeschwerde Nr. 25021/08, 20. September 2011; M../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 40601/05, Rdnr. 58, 25.
  • EGMR, 25.03.1993 - 13134/87

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

    Auszug aus EGMR, 23.04.2015 - 38030/12
    Im Hinblick auf die psychischen Probleme der Beschwerdeführerin ist festzustellen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht ausschließt, dass eine Behandlung, die nicht die Schwere einer Artikel 3 verletzenden Behandlung erreicht, dennoch Artikel 8 unter seinem Aspekt des Privatlebens verletzen kann, wenn es hinreichend negative Auswirkungen auf die körperliche und seelische Unversehrtheit gibt (siehe Costello-Roberts./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 25. März 1993, Serie A Band 247-C, S. 60-61, Rdnr. 36).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • EGMR, 07.02.2002 - 53176/99

    MIKULIC v. CROATIA

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht