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EGMR, 23.10.2007 - 7969/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BRZANK v. GERMANY
Art. 10 MRK
Inadmissible (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 173
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EGMR, 21.03.2002 - 31611/96
NIKULA c. FINLANDE
Auszug aus EGMR, 23.10.2007 - 7969/04
In Rechtsanwälte betreffenden Fällen hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich die üblichen Einschränkungen bezüglich des Verhaltens von Mitgliedern der Anwaltskammern mit deren zentraler Position in der Rechtspflege als Mittler zwischen Allgemeinheit und Gerichten erklären lassen (siehe Rechtssache Schöpfer ./. Schweiz , Urteil vom 20. Mai 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-III, S. 1052, Rdnr. 29, unter Verweis auf das oben erwähnte Urteil in der Rechtssache Casado Coca ./. Spanien , S. 21, Rdnr. 54, und in jüngerer Zeit Rechtssache Nikula ./. Finnland , Individualbeschwerde Nr. 31611/96, Rdnr. 45, 22. März 2002). - EGMR, 17.10.2002 - 37928/97
Werbeverbot - Auch Ärzte und Zahnärzte haben ein Recht auf freie …
Auszug aus EGMR, 23.10.2007 - 7969/04
Unter gewissen Umständen kann sogar die Veröffentlichung objektiver und wahrheitsgemäßer Werbung eingeschränkt werden, um die Rechte Dritter zu wahren oder die Besonderheiten bestimmter geschäftlicher Tätigkeiten oder Berufe zu berücksichtigen (siehe Rechtssache S. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 37928/97, Rdnr. 39, 17. Oktober 2002). - EGMR, 24.02.1994 - 15450/89
CASADO COCA v. SPAIN
Auszug aus EGMR, 23.10.2007 - 7969/04
Alle derartigen Einschränkungen sind jedoch durch den Gerichtshof genau zu prüfen; dieser muss die sich aus diesen Besonderheiten ergebenden Erfordernisse mit der in Rede stehenden Werbung abwägen und dazu die angefochtene Sanktion im Lichte des Falles als Ganzem betrachten (siehe Rechtssache Casado Coca ./. Spanien , Urteil vom 24. Februar 1994, Serie A Band 285-A, S. 20, Rdnr. 51). - EGMR, 20.11.1989 - 10572/83
MARKT INTERN VERLAG GMBH ET KLAUS BEERMANN c. ALLEMAGNE
Auszug aus EGMR, 23.10.2007 - 7969/04
Zwar nimmt der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es innerhalb der Europäischen Union in jüngerer Zeit Bemühungen gibt, alle vollständigen Verbote hinsichtlich kommerzieller Kommunikationen zu beseitigen (Artikel 24 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), findet es aber auch wichtig herauszustellen, dass das vorliegende Verfahren den Bereich des unlauteren Wettbewerbs betrifft, einen Bereich, den der Gerichtshof als komplex und als Schwankungen unterworfen ansieht, und in dem ein gewisser Ermessensspielraum daher unverzichtbar erscheint (Rechtssachen J. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 15088/89, Urteil vom 23. Juni 1994, Serie A Band 291-A, S. 14, Rdnr. 26, und markt intern Verlag GmbH und K. B. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 10573/88, Urteil vom 20. November 1989, Serie A Band 165, S. 17-19, Rdnr. 33). - EGMR, 23.06.1994 - 15088/89
JACUBOWSKI v. GERMANY
Auszug aus EGMR, 23.10.2007 - 7969/04
Zwar nimmt der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es innerhalb der Europäischen Union in jüngerer Zeit Bemühungen gibt, alle vollständigen Verbote hinsichtlich kommerzieller Kommunikationen zu beseitigen (Artikel 24 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), findet es aber auch wichtig herauszustellen, dass das vorliegende Verfahren den Bereich des unlauteren Wettbewerbs betrifft, einen Bereich, den der Gerichtshof als komplex und als Schwankungen unterworfen ansieht, und in dem ein gewisser Ermessensspielraum daher unverzichtbar erscheint (Rechtssachen J. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 15088/89, Urteil vom 23. Juni 1994, Serie A Band 291-A, S. 14, Rdnr. 26, und markt intern Verlag GmbH und K. B. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 10573/88, Urteil vom 20. November 1989, Serie A Band 165, S. 17-19, Rdnr. 33).
- EGMR, 21.11.2017 - 37054/17
NATIONALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS (NPD) v. GERMANY
Allerdings hat der Gerichtshof auch anerkannt, insbesondere im Zusammenhang mit Werbung, dass zutreffende Sachverhalte in einer Art und Weise dargestellt werden können, dass ein falscher oder missverständlicher Eindruck beim Leser entstehen kann (siehe sinngemäß B../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 7969/04, 23. Januar 2007; H../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 2357/05, 23. Januar 2007; und A../. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 28070/06, Rdnr. 70, 9.